Einkommenssteuer 02-07 GEWERBLICH BEI EBAY

6. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
hara7
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(91 Beiträge, 8x hilfreich)
Einkommenssteuer 02-07 GEWERBLICH BEI EBAY

Ich habe heute vom Finanzamt einen Brief bekommen, als Überschrift steht dort Einkommenssteuer für 2005 - 2007

weterhin steht dort:

nach einer hier vorliegenden Mitteilung haben sie als gewerblicher E-Bayhändler erzielt.

Zur Prüfung ob sie zur Einkommenssteuer zu veranlagen sind und deßhalb die Abgabe entsprechend der Steuererklärung erforderlich ist, bitte ich, die beiliegende Erklärung innerhalb von 4 Wochen...



Das habe ich heute bekommen, ich bin jetzt 21 und Student, ich weiss wirklich bei bestem Willen nicht was und wer von 2005 - 2007 bei ebay etwas verkauft hat und unter welchem namen, Wie kann ich das herausfindenausserdem habe ich nicht alleine den Ebayaccount genutzt ist das irgendwie relevant? Ich habe auch für Freunde un bekannte Sachen verkauft, natürlich ohne dafür geld zu nehmen.

Was soll ich denn dort angeben, ich will ja nicht lügen, aber woher weiss ich was ich vor 4 Jahren verkauft hab, was muss ich alles angeben? Alles was ich bei ebay verkauft habe auch meine gebrauchten Sachen, wie schuhe etc.?

Wie viel Umsatz hätte ich theoretisch machen dürfen ohne eine Steuererklärung abgeben zu müssen?


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29 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

Na wieviel Auktionsn waren es denn ?

quote:
Ich habe auch für Freunde un bekannte Sachen verkauft, natürlich ohne dafür geld zu nehmen.


Spielt keine Rolle.

Besorg dir mal die Kontoauszüge von der Bank 2005 - 2007. Dann nimmt die Bewertung bei Ebay dazu und schon ist die Hälfte nicht mehr so unbekannt. Und jetzt jeden einzel durchgehen und auch mal die Freunde fragen was was war.
Notfalls hat das Finanzamt ne Liste oder auch Ebay.

Alles was du nicht beweisen kann wird wie eine Einnahme angesehen, Die musst du versteuern da du die Ausgaben nicht mehr belegen kannst.

Wird also teuer werden.

Kannst auch nichts machen dann schätzt das Finanzamt und schickte ne Rechnung, die aber wesentlich teurer wird

K.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17086x hilfreich)

Gebrauchte Dinge aus Deinem Privatbesitz darfst Du unbeschränkt verkaufen. Es kommt bei der Beurteilung, ob gewerblicher Handel vorliegt, auch nicht so sehr auf die Anzahl der Verkäufe an, sndern vielmehr darauf, was verkauft wurde.

Wer also die von den eigenen Kindern gebrauchte Baby- und Kinderkleidung, sowie deren Spielzeug verkauft, kann schnell mal auf 100 Verkäufe kommen, ohne dass gewerblicher Handel vorliegt.

Wer neue Ware verkauft kann schnell schon beim 2. oder 3. Verkauf als gewerblicher Händler gelten.

Wenn Du Ware von Freunde und Bekannten verkauft hast, dann wirst Du das wohl genauer darlegen müssen. Hilfreich sind dann Quittungen dieser bekannten, das Du den Verkaufserlös an sie weitergegeben hast oder noch besser, dass der Käufer gleich direkt auf das Konto dieser Bekannten überwiesen hat.

Dem Finanzamt wird wohl bereits eine Liste der Verkäufe vorliegen. Aus der Art der verkauften Artikel hat das Finanzamt dann wohl auch geschlossen haben, dass es sich nicht mehr um einen Privatverkauf handeln kann. Und mindestens ganz grob wirst Du ja wohl auch noch wissen, was Du verkauft hast.

Wenn Du tundent bist und keine weiteren Einkünfte hast, dann darfst Du mit dem gewerblichen Verkauf höchstens 7.664€ pro Jahr verdienen, ohne dass Einkommensteuer anfällt und der Umsatz darf nicht mehr als 17.500€ pro Jahr betragen ohne dass Du Umsatzsteuer zahlen musst.

Mindestens eine dieser beiden Grenzen wird wohl überschritten worden sein, da das Finanzamt normalerweise ansonsten nicht auf Dich zugekommen wäre.

Das Lügen solltest Du Dir tunlichst verkneifen, da davon auszugehen ist, dass das Finanzamt bereits ganz genau weiß, was Du wann zu welchem Preis verkauft hast.

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#3
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja das ist mir klar aber ich weiss absolut nicht mehr was ich verkauft haben könnte um auf diese Summe zu kommen?! Ich hatte nie wirklich geld und um 17.500 Umsatz im Jahr zumachen da müsste ich auch das Kapital gehabt haben um sachen einzukaufen. Und woher und warum sollte ich eine Quittung haben wenn ein Freund mich fragt ob ich seinen Gameboy verkaufe?! Naja...



Was ich noch wollte ist: Ich habe mich erst jetzt erinnern können, dass auch mein kleiner Bruder in der Zeit einen Ebayaccount hatte, der über mich lief, habe ich das Recht beim Finanzamt auskunft zu bekommen um welchen ebaynamen etc es geht?!

Ich habe dort schon angerufen und gefragt ob die mir dabei helfen können und sagen wie ich herausbekommen kann was ich zu der Zeit verkauft habe, da sagte mir der Mitarbeiter "Nein, das können wir nicht uns ist es egal wo sie die Informationen herbekommen, sie müssen nur Wahrheitsgemäß sein", und wie gesgat ich habe kaum noch erinnerung was ich verkauft habe und ich denke nicht dass ich damit wirklich Geld verdient habe, vorallem nciht diese riesen Summen die oben genannt werden.

Habe ich denn irgendein Recht die Sacehn die das Finanzamt hat anzufordern oä? Oder Wenigstens zu fragen um welchen ebaynamen es geht?

Soweit ich weiss kostet es auch ne menge geld sich so alte Kontoauszüge von der Bank zuholen oder? Und was könnte mir schlimmsten falls passieren? Auf die Strafe bezogen.

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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

quote:
dass auch mein kleiner Bruder in der Zeit einen Ebayaccount hatte, der über mich lief, habe ich das Recht beim Finanzamt auskunft zu bekommen um welchen ebaynamen etc es geht?!


Dein Account wenn auf deinen Namen.....schlechte Ausrede

quote:
Soweit ich weiss kostet es auch ne menge geld sich so alte Kontoauszüge von der Bank zuholen oder?


Nö, frag doch mal nach !

quote:
Und was könnte mir schlimmsten falls passieren? Auf die Strafe bezogen.


die rechnen alle Ebay Accounts zusammen, nehmen den Umsatz als Gewinn und versteuern das ganze einfach.

Du wirst doch wissen ob das 500 Euro Umsatz waren oder 50000 Euro Umsatz.
Das du nie Geld gehabt hast kann ja nicht stimmen das ja Geld über Ebay reinkam.

Nun nicht ganz so doof anstellen und mal Butter bei die Fische

K.


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#5
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

quote:
Habe ich denn irgendein Recht die Sacehn die das Finanzamt hat anzufordern oä?


Absolut nicht, Du wirst die Infos erfahren nur während eine Strafverfahren.

quote:
Oder Wenigstens zu fragen um welchen ebaynamen es geht?


Du schreibst:

"Ich habe heute vom Finanzamt einen Brief bekommen, als Überschrift steht dort Einkommenssteuer für 2005 - 2007"

Die Einkommenssteuer sind nicht nur von alle dein eBay-Accounts abhänig, sondern auch von weitere Einkommen, die du angeben muss. z.B. was anderen für dich gewerblich verkauft haben + was du vielleicht nicht Online oder auf Hood.de oder Kijj..etc verkauft hast.

quote:
Und woher und warum sollte ich eine Quittung haben wenn ein Freund mich fragt ob ich seinen Gameboy verkaufe?!


Woher? Die Quittung kannst du noch erstellen lassen. Warum? Weil fürs FA es ist nicht klar warum du sooo viele PRIVATgeschäfte macht, das musst du klären, wenn du klug bist.

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#6
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

Auf solche Anworten kann ich verzichten ist ja kein Wunder das die Userbewertung bei 1,9 ist.

Warum sollte ich hier im Forum lügen? Ich weiss es einfach nicht wie viel da verkauft wurde und ich bitte auch jemanden darum die wichtigen Fragen zu beantworten und sich nciht nicht kleinigkeiten aus dem Text zu suchen um dann noch auf dem User rumzuhacken,.

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#7
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

Sorry das war natürlich an mustermann 2000 und nciht an job center

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#8
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

Also da war ich noch Schüler, ich habe nichts gearbeitet oder sonst geld verdient, ich habe auch sonst nirgendwo sachen verkauft...

Meine Frage ist wie soll ich wahrheitsgemäße angaben machen wenn ich nciht weiss worum es geht, welchen ebaynamen und was für das Amt als Gewerblich zählt und was nicht.

Wenn ich in den 3 Jahren also 05, 06, 07 sagen wir insgesamt einen Umsatz von 20 000 gemacht haben sollte (was ich nciht glaube) aber mit allem drin, Verkauf von alter Kleidung, verkauf von meinen Handys (die ich bei ebay verkauft habe nachdem ich neue hatte), Verkauf von PCs und Spielekonsolen (die ich verkauft habe nachdem ich mir neue gekauft habe). Also sollte ich komplett mit allem auf 20 000 kommen in den 3 Jahren was für eine Strafe erwartet mich? Bin ich dann vorbestraft oder?
Ich mein, ich war mir nicht bewusst gewerblich gehandelt zu haben.

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#9
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Ok! Dann such dir einen guten Steuerberater und versuch so gut wie möglich eine Auflistung zu machen mit was du alles verkauft hast.

quote:
Wenn ich in den 3 Jahren also 05, 06, 07 sagen wir insgesamt einen Umsatz von 20 000 gemacht haben sollte


Die EK für 05,06 und 07 müssen separat von einander gemacht werden. Wenn die Gernze von 7.664€ in einem Jahr überschritten wurde, dann ist der Gewinn zu versteuern. Und natürlich Umsatz ist nicht gleich Gewinn.

Leider es so in Deutschland, dass man immer beim Geldverdienen (auch rein Privat) das FA am Hals bekommt, bei Schaden, Verlüste..etc niemand will von ihm wissen. Daher sollte man IMMER alles mindesten 10 Jahre bewahren, auch Privatleute.



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#10
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

Steuerberater kostet auch geld, meine Güte ich bin Student und komme gerade so über die Runden. Ich wünsche den leuten die Pest an den Hals... wirklich...

Kann mir denn jemand sagen mit was für einer Strafe ich rehcnen muss wenn ich garnichts angebe oder aus Unwissenheit, etwas vergesse, was in den 3 Jahren verkauft wurde?!

Muss ich alles angeben also auch wenn ich meine gebracuhetn Schuhe verkauft habe? oder nur die neuen sachen?

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#11
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

Nett wenn man dumm angemacht wird, dennoch will ich dir mal einen einfachen Tip geben.

Geb mal zu Ebay aufs Verkäuferkonto, da kann man sämtliche Rechnungen einsehen die Ebay jemals an dich gesendet hat. Zusammenrechnen kannst du sicher. (alle Accounts die auf deinen Namen laufen)

Übrigens kannst du mal von jedem Euro 19 Cent in die Hand nehmen und die Umsatzsteuer abführen. Der Rest wird ganz normal versteuert.

quote:
Und natürlich Umsatz ist nicht gleich Gewinn.


Wenn man keine Einkaufsbelege hat schon.

20000 davon19% = 3100 Umsatzsteuer. Wenn du die 20000 in einem Jahr gemacht hast dann bis du über 7.664 Euro also steuerpflichtig.

Du hast den Ernst nicht erkannt, die nehmen den nachgewiesenen Gewinn, von dem du keine Kosten gelten machen kannst und versteuern dich nach.
Dazu schlagen die noch ne Portion oben drauf da du ja keine Buchhaltung hast udn Schätzungen meist höher ausfallen.

Da kommt keine Straftat raus, das ist deren normales Geschäft. Jedoch Zinsen und Säunszuschläge ohne Ende. Und die Säumnisszuschlage steigen von Monat zu Monat.

Du solltest versuchen Kaufbelege zu organisiren. 20000 in drei Jahren ist kein Flohmarkt eigener Dinge mehr. Soviel hat ein normaler Familienvater nicht übrig um seinen Kinder Zeug zu kaufen das die bei Ebay verschachern.

Das ist eindeutig Handel.

quote:
Meine Frage ist wie soll ich wahrheitsgemäße angaben machen wenn ich nciht weiss worum es geht, welchen ebaynamen und was für das Amt als Gewerblich zählt und was nicht.


Interessiert nicht, alles ist jetzt gewerblich

quote:
die ich verkauft habe nachdem ich mir neue gekauft habe


du hast dein persönliches Gut gebraucht verkauft und dir dann Neues gekauft.
20000 Euro gebrauchter Wert sind bei 50% Waren im Wert von neu 40000 Euro, und danach hast du neu gekauft also wieder für ca. 40000 Euro.

Und das bei

quote:
Also da war ich noch Schüler, ich habe nichts gearbeitet oder sonst geld verdient


das würde ich keinem erzählen sonst folgt als nächstes ne Hausdurchsuchung :-)) um festzustellen wie du das bezahlt hast.

K.

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#12
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich habe gesgat hochgeschätzt weil ich einfach den "worstcase" haben will also ich gehe davon aus, dass ich in den drei jahren (wenn ich alle meine Kontoauszüge zusammenzähle) vielleicht auf 10 000 komme und auf 3 jahre verteilt sind 10 000 nicht viel, sagen wir 3 500 im jahr das kommt zusammen bei Handys und Markenklamotten, von 2 - 3 Familienmitgliedern

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#13
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

Ausserdem möchte ich noch gerne wissen ob ich jetzt so oder so mit einem Verfahren rechnen darf?! Werde ich vorbestraft oder?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Beide Fragen sind mit "möglich" zu beantworten. Daher brauchst du unbedingt einen SB, alles andere kostet mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

Und wobei kann mir dieser helfen wenn ich selber nicht weiss was verkauft wurde unter welchen namen und wie viel?! Hat er die Möglichkeit das irgendwie herauszubekommen? Oder was soll er mir bringen?! Und wie gesagt ich glaube nicht das ich irgendwie über diese Werte von 7800 und 17,500 komme, was passiert schlimmstenfalls wenn ich die sachen einfach nciht ausfülle, wie gegsat ich sehe mich nciht als gewerblicher verkäufer und verstehe nicht warum ich überhaupt etwas an den staat zahlen soll ich habe nicht gewerblich gehandelt und ich weiss einfach nicht was ich machen soll, ich habe ja nichteinmal eine ahnung wie ich herausbekomme um welchen ebaynamen es geht und zu dem mit den Ebayrechnungen ansehen, das geht nicht, ich habe mich eingeloggt mit dem ebaynamen und ich kann bei rechnungen nichts sehen, man kann irgendwie nur die letzten 4 Monate ansehen, und wie gesagt, was ist wenn ich im Jahr einen umsatz von sagen wir 7 000 euro gemacht habe, dann wird mit schlimmstenfalls gewinn von 7000 angerechnet, wenn ich keine quittungen habe, aber das darf ich doch oder nicht? Und dann muss ich nichts fürchten? keine Strafen etc?

Und gibt es keine Möglichkeit beim FA herauszubekommen um welchen Ebaynamen es sich hier dreht?!

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#16
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

quote:
Und gibt es keine Möglichkeit beim FA herauszubekommen um welchen Ebaynamen es sich hier dreht?!


Probiers doch mal bei Ebay ?????

Ich kann meiner Rechnungungen bis ins Jahr 2006 ansehen. Sogar die Überschriften der Auktionen ??????

Das Finanzamt wird dich schätzen und mit Saumniszuschlägen belegen. Also mal freundlich gesagt. Es ist dir möglich sämtliche Daten durch Ebay oder durch Kontoauszüge selber zu ermitteln. Man muss nur mal den Ar... bewegen

Ob du ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung bekommst liegt auch an dir. Mach ne Steuererklärung und dann ist doch alles ok.

K.

P.S. Ein Steuerberater wird nichts bringen - ohne Beleg keine Buchung - und der sucht nicht

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

quote:
Und wobei kann mir dieser helfen wenn ich selber nicht weiss was verkauft wurde unter welchen namen und wie viel?! Hat er die Möglichkeit das irgendwie herauszubekommen? Oder was soll er mir bringen?!


Er wird dir erklären, welche Accounts in der SE erfasst werden müssen (alle eigentlich).

Er wird sich mit das FA in Verbindung setzen und ein mildere Schätzung für dich arrangieren.

Er wird 3 SE abschließen, die wahrscheinlich vom FA akzeptiert werden.

Dadurch wird eine Strafverfahren vielleicht vermeidet und ggf. Anwaltskosten gespart.

quote:
Und gibt es keine Möglichkeit beim FA herauszubekommen um welchen Ebaynamen es sich hier dreht?!


(¯`*•.¸ TOP EBAYER ¸.•*´¯)ALL OF YOUR ACCOUNTS(¯`*•.¸ HARA7 SAGT DANKE.•*´¯)



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#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17086x hilfreich)

Schon, wenn Du die Frage stellst, um welchen Ebay-Account es sich denn handelt, schließt das Finanzamt daraus messerscharf, dass Du wohl mehrere Accounts hast. Bei einer Schätzung wird dann natürlich berücksichtigt, dass es auch noch dem Finanzamt bisher unbekannt gebliebene Accounts gibt. Außerdem ist es dann naheliegend, dass auch noch bei anderen Plattformen weitere Accounts bestehen.

Das Finanzamt wird Dir aus guten Gründen nicht offenbaren, welche Informationen es bereits hat. Denn dann muss es damit rechnen, dass Du in der Steuererklärung nur die Dinge angibst, die bereits bekannt sind.

Das Finanzamt will einfach sehen, ob Deine Steuererklärung der Wahrheit entspricht und lässt Dich bewusst zappeln, damit Du auch gezungen bist, alle Transaktionen anzugeben.

Am einfachsten kannst Du doch über Ebay erfahren, was Du so alles verkauft hast. Nachträglich Kontoauszüge von Banken anzufordern kostet relativ viel Geld.

Obwohl niemand verpflichtet ist, private Kontoauszüge aufzubewahren, empfiehlt es sich, das dennoch auch aus anderen Gründen zu tun. Mindestens sollte man auch private Kontoauszüge für die Dauer der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren aufbewahren.

Als gewerblicher Händler, als der Du jetzt evtl. eingestuft wirst, bist Du verpflichtet, Deine Kontoauszüge für 10 Jahr aufzubewahren.

Wenn Du nachweisen kannst, dass Deine Verkaufserlöse unter 7.664€ pro Jahr geblieben sind und keine weiteren Einkünfte vorhanden waren, dann sind übrigens keine Steuern fällig und das Finanzamt wird sich mit den entsprechenden Nachweisen begnügen.

Ich gehe dabei davon aus, dass Du keine Rechnungen mit MWSt. ausgestellt hast.

-- Editiert am 09.03.2009 12:58

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#19
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

quote:
Ich gehe dabei davon aus, dass Du keine Rechnungen mit MWSt. ausgestellt hast.


In Rechnung an den Endverbraucher muss die MWSt nicht ausgewiesen werden, sie ist enthalten. Auch brauch er für Endverbraucher keine Rechnung erstellen, wenn die keine Wünschen.

K.

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#20
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

Also Rechunen etc habe ich cniht geschrieben, da ich davon ausgegangen bin Privat zu handeln, dass mit den mehreren accounts ist nicht nur auf mich bezogen, natürlich hatte ich einen account der auf meinen Namen lief, mein Bruder hatte jedoch auch einen der auf eminem namen lief (da er noch cniht 18 war) und ganz zu beginnn hatten wir zusammen einen auf meinem namen, der dann gesperrt wurde. Ich habe nciht gesgat dass ich artikel über mehrere Accounts verkauft habe und auf anderen platfromen schon garnicht also hört auf mir hier irgendwas vorzuwerfen bitte, ich habe doch geschrieben dass ih die wahrheit sage.

Und ich habe meinen Account bei ebay getestet, da hatte ich gerade mal 30 bewertungen, damit kommt man nicht uf die summe und wenn ich auf Rechungen klicke dann kann ich da nur die letzten 4 Monate einsehen, also das funktioniert nicht.

Und hat das Finanzamt bei ebay nachgefragt welche accounts auf meinen Namen laufen? Oder hat das FA auch die möglichkeit meine Kontoauszüge einzusehen? Ich möchte nur wissen ob es sein muss dass ich für viel Geld meine Kontoauszüge hole oder es reciht wenn ich versuche bei ebay meine accounts nachzuvollziehen?!

Und jetzt schriebt einer das ein Steuerberater Sinnvoll ist, der andere schreitb dass er nciht Sinnvoll ist?!

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#21
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

Ich habe einen auf mich, einen für meinen Bruder und einen zusammen.
Na das wären schon drei die DIR ganz alleine gehören.

Und dann bei Ebay gesperrt ! Warum das denn

Ein steuerberater bringt bei dem Vortrag: Ich mach nichts ich weiss nichts ich tu nicht - ganz wenig.

Da wirst du warten müssen bis die dir jede Steuerhinterziehung nachweisen. Wobei an dann kaum mit Milde oder Verständnis rechnen kann.

K.

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#22
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich sage ja nur dass ih nicht 3 Accounts hatte über die ich verkauft habe!! Und ich sage nciht das ich nichts tue, ich weiss nur nicht was ich tun soll ich habe mich mit meinem alten account eingeloggt kann da aber nichts nachsehen, mit dem Account den mein Bruder und ich zusammen hatten (gesperrt weil Artikel nicht bezahlt) da kann ich absolut nichts einsehen es steht einfach da dass der Account blokiert ist und ich mich an ebay wenden soll.

Ich würde was tun, ich würde alles machen wenn ich wüsste was, ich hatte noch nie probleme mit diesen UNTERMENSCHEN, ich bin auch nie im leben im Jahr auf einen Gewinn von 7500 euro gekommen, also warum haben die mich rausgesucht?! Und ich habe angst etwas anzugeben, weil es falsch sien kann der ich etwas vergessen kann und dann ist ja nach eurer aussage die ***** am dampfen, vorallem "Steuerhinterziehung" das meiste was ich verkauft habe war gebraucht und einfach aus eigener Nutzung oder Sammlung, also das ist doch nciht fair und normal dass ich das versteuern muss

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#23
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

quote:
Ich würde was tun, ich würde alles machen wenn ich wüsste was


Belege beschaffen (Ebay+Bank)
Buchhaltung machen
Steuererklärung machen
Steuern zahlen

Alles Tips die dir gegeben wurden

K.

P.S. Nicht immer die selbe Frage stellen

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#24
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

aber ich habe doch gesagt dass ich absolut keine ahnung habe um welchen account es geht und das ich bei ebay nichts einsehen kann was ist denn da so schwer zu verstehen!?!! Es geht einfach nciht und das liegt nicht an mir, ausser dem gehts hier gar nciht um die Steuererklärung , da hättest du dir vll den 1 Beitrag besser durchlesen sollen

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

Ebay = Firma in Deutschland.

Soll jemand für dich mal anrufen oder schreiben. Oder schaffst du das selber. Deinen Namen wirst du ja wissen ?

Entschuldige das ich deine Frage nicht richtig gelesen habe und mir so viel Mühe gegeben habe

quote:

Wie viel Umsatz hätte ich theoretisch machen dürfen ohne eine Steuererklärung abgeben zu müssen?


Der Umsatz ist egal - regelmässiges gewerbsmässiges Handeln mit Gewinnerziehlungsabsicht. Da muss man ein Gewerbe anmelden und Steuererklärungen machen.
Darüber brauchst du nun nicht mit dem Finanzamt disskutieren.

K.

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#26
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja und was ist jetzt mit den Grenzen von 7.500 und 17.500, tun die hier gar nichts mehr zur sache?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14353 Beiträge, 4459x hilfreich)

Hallo hara7,

nach dem, was du schreibst, kann ich hier kein Gewerbe erkennen.

Aber was ist so schwierig daran, eine Liste der verkauften Artikel aufzustellen (gerade an die teuren, und auf die kommt es in erster Linie an, musst du dich doch erinnern) ?

zum Beispiel:

quote:
Meine Verkäufe über eBay waren ausschließlich private Gegenstände, wie aus folgender (nicht vollständiger) Aufstellung, jweils mit Verkaufsgrund, abzuleiten ist:
Handy 100€ (neues Handy war Gratis)
Lederjacke 50€ (war unmodern)
Gebrauchtwagen 1800€ (ich fahr jetzt U-Bahn)
Laptop 200€ (Gratis-PC-Benutzung in Uni)
PS3 100€
...

Wenn du mit einer solchen Liste annähernd an die Gesamtsumme heran kommst und die einzelnen Punkte glaubwürdig sind (Gegenstände des privaten Bedarfs, die auch für einen Schüler logisch und erschwinglich sind, lass also den Ferrari gleich weg), wird die Sache erledigt sein. Lügen darfst du natürlich nicht, denn es sollte schon mit den Dokumenten, die bei eBay, deiner Bank und vorallem beim FA vorliegen, vereinbar sein.
Ein Problem könnte werden, dass das FA dich vermutlich aus einem bestimmten Grund als gewerblich einstuft, z.B. mehrere gleiche Artikel oder Neuware verkauft. Darüber solltest du besonders nachdenken und es dann ausdrücklich erläutern.

Niemand ist verpflichtet, private Geschäfte zu dokumentieren. Das FA muss dir schon glauben oder das Gegenteil beweisen (aber Vorsicht, wenn es so wäre, könnten die das).

Und noch etwas: bei den von dir als worstcase genannten 20.000 innerhalb von drei Jahren ist es so gut wie ausgeschlossen, dass du Umsatzsteuerpflichtig warst; sogar Einkommensteuer ist fraglich (hat hh auch schon ausgeführt). Lass dir hier keine Angst machen.

PS: Beim FA nachfragen, welcher (der 10?) Accounts denn gemeint ist, würde ich allerdings auch nicht. :bang:

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

Solche antworten haben 5 Sterne verdient dankeschön, endlich mal etwas womit ich etwas anfangen kann. Die Sache ist nut die, dass ich absolut nciht weiss wie ich nachvollziehen soll was ich innerhalb der drei jahre verkauft habe, ob es als neu oder gebraucht deklariert war etc.
Ich habe bei meiner Bank angerufen udn die möchten 2,5€ po monat, wenn ich richtig rechne sind das 90€ für 3 Jahre das ist auch eine hohe summe wie ich finde.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17086x hilfreich)

Die Kontoauszüge würden ja auch nur helfen, wenn daraus zu entnehmen wäre, was Du verkauft hast. Ich würde mich an Ebay wenden und um eine Aufstellung der getätigten Verkäufe bitten und zwar für alle drei Accounts.

Wenn es tatsächlich bei Beträgen unter 7.664€ pro Jahr bleibt, dann wird weiter nichts passieren. Es ist jedoch wichtig, dass Du dem Finanzamt die Verkäufe möglichst vollständig erläutern kannst.

Es ist zwar richtig, dass das Finanzamt Dir gewerblichen Handel nachweisen muss und ncht umgekehrt Du beweisen musst, dass kein gewerblicher Handel vorliegt. Das Finanzamt schreibt aber typischerweise nicht so einen Brief, wenn es nicht Anhaltspunkte für gewerblichen Handel hat.

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