Einkommenssteuer Anlage Kind und GbR

8. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Niclas Guckel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommenssteuer Anlage Kind und GbR

Derzeit stellen sich mir und meinem Vater folgende Frage:
Momentan bin ich Student, wohne noch bei meinen Eltern und habe gegen Ende letzten Jahres nebenerwerblich mit einem Kommilitonen eine GbR gegründet. Im Zeitraum 2019 haben wir jedoch keine Gewinne erzielt.
Bisher habe ich keine eigene Einkommenssteuererklärung abgegeben müssen, es wurde immer über die Anlage Kind durch meinen Vater geregelt. Nun stellt sich mir die Frage ob ich jetzt verpflichtet bin, trotz keinerlei Einkünfte eine eigene Einkommenssteuererklärung abzugeben. Außerdem Frage ich mich welche Konsequenzen eine eigene Erklärung für mich hätte. Ginge dann der Freibetrag, der derzeit für meinen Vater gilt, verloren?

Ich hoffe das mir hier jemand weiter helfen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Niclas Guckel

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 111x hilfreich)

.

-- Editiert von TidoZett am 08.05.2020 12:20

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45067 Beiträge, 16035x hilfreich)

Zitat:
Bisher habe ich keine eigene Einkommenssteuererklärung abgegeben müssen, es wurde immer über die Anlage Kind durch meinen Vater geregelt.


Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Es ist durchaus denkbar, dass Dein Vater Dich in der Anlage Kind seiner Steuererklärung angibt und Du dennoch verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben.

Daher geht der Freibetrag Deines Vaters auch nicht dadurch verloren, dass Du eine Steuererklärung abgibst.

Zitat:
Nun stellt sich mir die Frage ob ich jetzt verpflichtet bin, trotz keinerlei Einkünfte eine eigene Einkommenssteuererklärung abzugeben.


Nein, dann besteht keine Pflicht. Die Frage besteht aber, ob Ihr Verluste geltend machen wollt. Wenn ja, dann muss dafür eine Steuererklärung abgegeben werden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Lehrling
(1626 Beiträge, 259x hilfreich)

Zu den Verlusten nur mal ein Denkansatz:
Es gibt bei vielen Arten von Verlusten die Möglichkeit diese auf kommende Jahre vortragen zu lassen. Nähere verbindliche Beratung gibt es bei einem (trommelwirbel) Steuerberater :)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kalledelhaie
Status:
Lehrling
(1425 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von hh):

Nein, dann besteht keine Pflicht.


den Rat kann man so nicht stehen lassen. wenn das Gewerbe angemeldet ist muss man auch bei 0 euro eine Steuererklärung abgeben. sonst wird man geschätzt und bei uns war die (erste) Schätzung immer ein euro über dem Freibetrag. Damals sagte man mir auf Rückfrage dass ist Absicht, damit man sich meldet....

Signatur:

Die von mir vertretenen Meinungen sind rein private Einschätzungen und ersetzen keine professionelle

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Niclas Guckel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen guten Antworten, haben mir wirklich weiter geholfen.

0x Hilfreiche Antwort

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