Einkommenssteuer - Kann ich auch private Fahrten geltend machen?

11. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
bweichel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommenssteuer - Kann ich auch private Fahrten geltend machen?

Hallo,

ich bin selbständiger Unternehmer und mich würde interessieren, was ich alles in meiner Einkommensteuererklärung geltend machen kann.

Mit meinem Privat PKW fahre ich auch zu geschäftlichen Terminen. Kann ich da die Fahrtkosten in der Einkommensteuer berücksichtigen? Kann ich auch private Fahrten geltend machen? Wenn ja, welche?

Vielen Dank!

Gruß Björn

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Geschäftliche Fahrten kannst Du geltend machen, private Fahrten nicht.

Für die Geltendmachung der geschäftlichen Fahrten kannst Du entweder eine Pauschale von 0,30€/km geltend machen oder die tatsächlichen Kosten.

Die Geltendmachung der tatsächlichen Kosten erfordert die Führung eines Fahrtenbuches entsprechend der Richtlinien des Finanzamtes und die Sammlung sämtlicher Belege, die mit dem Kauf und Betrieb des PKWs verbunden sind.

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#2
 Von 
bweichel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also für die tatsächlichen Kosten muss ich alle Tankbelege, Reperatur- und Wartungsrechnungen, sowie KFZ-Versicherung und Steuer zusammenzählen und am Ende des Jahres durch die gefahrene KM-Leistung teilen, und die Kosten sind dann anteilsmäßig (privat, geschäftlich) zu verteilen? Ich habe im laufenden Jahr kein Fahrtenbuch geführt. Gibt es dann einen Prozentsatz den man geltend machen kann oder muss ich auf die Fahrtkosten komplett verzichten?

Des Weiteren hätte ich auch noch diverse Versicherungen wie KV, LV, RV, Berufsunfallversicherung etc. Wie sieht es damit aus? Welche Versicherungen kann man mit einfließen lassen, welche nicht?

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ohne Fahrtenbuch kann man nur die Pauschale geltend machen.

KV, LV, und RV sind Sonderausgaben und können bis zu bestimmten Höchstbeträgen geltend gemacht werden.

Die Berufsunfallvers. kann als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Bei derart mangelhaften Kenntnissen der Steuervorschriften ist es für Selbständige dringend zu empfehlen, einen Steuerberater einzuschalten.

Der Umfang der zu beachtenden Steuervorschriften geht weit über den hier diskutierten Umfang hinaus. Eine umfassende Darstellung würde den Rahmen dieses Forums sprengen.

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#4
 Von 
bweichel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe aus dem Netz einige Richtlinien für das Fahrtenbuch gefunden und mir in Excel ein Fahrtenbuch mit folgenden Daten erstellt:

- Datum
- Kilometer (Beginn, Ende)
- Reiseziel (evt. auch Reiseroute bei Umwegen)
- Reisezweck und Geschäftspartner
- Kilometer Privat

Ist das ausreichend? Die Uhrzeit brauche ich nicht, oder?

Ich werde mir natürlich einen Steuerberater zulegen, wollte mich aber vorher etwas informieren. Gibt es vielleicht ein gute Buch für das Steuerwissen und für Existenzgründer?

Vielen Dank!

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#5
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Bei einem papierlos geführten Fahrtenbuch würde ich vorsichtig sein. Es muß nämlich sichergestellt sein, daß die Eintragungen zeitnah vorgenommen und nicht nachträglich geändert wurden (bzw. es müssen nachträgliche Korrekturen manipulationssicher dokumentiert sein). Im Zweifel ist ein altbewährtes Buch in Papierform sinnvoll.

Bei Privatfahrten genügt im übrigen die Angabe des (Anfangs- und End-) Kilometerstandes und die Angabe *privat*.

Für Einzelheiten den Steuerberater fragen.

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