Einkommenssteuer Laptop Lehrer – Arbeitgeberbescheinigung

20. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
mkkj88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommenssteuer Laptop Lehrer – Arbeitgeberbescheinigung

Hallo,

ich habe eine Frage abseits des normalen steuerlichen Irrsinns

Ich bin Lehrer und habe alle Jahre meinen Laptop bei der Steuer eingereicht, da ich diesen beruflich nutze.

Ich hatte mir im letzten Jahr einen neuen Laptop zugelegt, welchen ich bei der Steuer eingereicht habe. Nun möchte das Finanzamt eine "Arbeitgeberbescheinigung über die Berufliche Nutzung + Stellungnahme, dass kein vergleichbares Gerät vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird". Meine Schulleitung ist aktuell der Meinung mir so etwas nicht auszustellen, da wir Leihgeräte/Dienstgeräte (der letzte sch***) haben.

Hat jemand auch so eine "Anfrage" des Finanzamts erhalten bzw. hättet ihr eine gute Argumentation für das Finanzamt, falls die Schulleitung dies weiterhin nicht ausstellen möchte?

Danke schonmal und einen schönen Tag noch

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4590 Beiträge, 1093x hilfreich)

Wenn alle paar Jahre ein neues Gerät gekauft und das alte verschenkt/verkauft wurde, fällt mir kein weiterer überzeugender Grund ein.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116267 Beiträge, 39236x hilfreich)

Zitat (von mkkj88):
Hat jemand auch so eine "Anfrage" des Finanzamts erhalten

Die kommen immer häufiger, da viele Berufstätige ihre privaten Laptops als "beruflich notwendig" absetzen wollen.



Zitat (von mkkj88):
bzw. hättet ihr eine gute Argumentation für das Finanzamt, falls die Schulleitung dies weiterhin nicht ausstellen möchte?

Wenn schon der uns völlig unbekannte Betroffenen keine hat ("gefällt mir nicht" ist irrelevant), woher sollen wir denn wissen, welche er noch haben könnte?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6433 Beiträge, 1376x hilfreich)

Zitat (von mkkj88):
Meine Schulleitung ist aktuell der Meinung mir so etwas nicht auszustellen, da wir Leihgeräte/Dienstgeräte (der letzte sch***) haben.


Wenn man ein Leihgerät hat braucht man eben kein eigenes. Passt so. Ob diese Geräte aus Ihrer Sicht heraus tauglich sind oder nicht, spielt da keine Rolle

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2025 Beiträge, 703x hilfreich)

Der Steuerpflichtige ist nicht verpflichtet zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel zu nutzen.
Er kann sehr wohl auch andere, privat angeschaffte, Arbeitsmittel verwenden und im Umfang der beruflichen Nutzung als Werbungskosten ansetzen.
Allerdings muss dieser Umfang nachgewiesen werden.
Und da wird es halt hier problematisch. Das Finanzamt hat (inzwischen) Zweifel an der Nutzung und möchte nun eben Nachweise sehen.
Wie oft wurde denn ein neuer Laptop angeschafft? Welche Preiskategorie? Und wieviel davon wurde in der Erklärung angesetzt?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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