Einkommenssteuer Nachweis Übernachtungskosten

26. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Horst0308
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommenssteuer Nachweis Übernachtungskosten

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe für 2018 erstmals Übernachtungskosten angegeben. Ich bin Berufskraftfahrer und mir ist erst Anfang diesen Jahres zu Ohren gekommen, das ich Übernachtungskosten angeben kann. (siehe auch https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/uebernachtungskosten-eines-im-lkw-uebernachtenden-kraftfahrers_idesk_PI11525_HI3573531.html ).
Nun habe ich eine Aufforderung vom Finanzamt bekommen: "Nachweis der Übernachtungskosten von …. (Einzelquittungen sind erforderlich).
Aber wie im link nachzulesen, haben bereits mehrere Gerichte entschieden, das eine Pauschale anzusetzen ist und das keine Nachweise erbracht werden müssen.
Warum fragt das Finanzamt trotzdem danach? Kann ich die Auskunft verweigern, soll ich dem Sachbearbeiter eine Kopie der Urteile zu diesem Sachverhalt zukommen lassen?
Was passiert eigentlich wenn ich mich nicht darum kümmere? Also muss man evtl. Strafe zahlen wenn man dieser Aufforderung nicht nachkommt?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Also muss man evtl. Strafe zahlen wenn man dieser Aufforderung nicht nachkommt? Nein, vermutlich werden dann bloß die Kosten gestrichen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4840 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von Horst0308):
Kann ich die Auskunft verweigern,

Was sollte das bringen?

Zitat (von Horst0308):
soll ich dem Sachbearbeiter eine Kopie der Urteile zu diesem Sachverhalt zukommen lassen?

Ein Hinweis auf die Urteile und warum Sie eine Pauschale angesetzt haben, reicht aus.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

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