Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe für 2018 erstmals Übernachtungskosten angegeben. Ich bin Berufskraftfahrer und mir ist erst Anfang diesen Jahres zu Ohren gekommen, das ich Übernachtungskosten angeben kann. (siehe auch https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/uebernachtungskosten-eines-im-lkw-uebernachtenden-kraftfahrers_idesk_PI11525_HI3573531.html ).
Nun habe ich eine Aufforderung vom Finanzamt bekommen: "Nachweis der Übernachtungskosten von …. (Einzelquittungen sind erforderlich).
Aber wie im link nachzulesen, haben bereits mehrere Gerichte entschieden, das eine Pauschale anzusetzen ist und das keine Nachweise erbracht werden müssen.
Warum fragt das Finanzamt trotzdem danach? Kann ich die Auskunft verweigern, soll ich dem Sachbearbeiter eine Kopie der Urteile zu diesem Sachverhalt zukommen lassen?
Was passiert eigentlich wenn ich mich nicht darum kümmere? Also muss man evtl. Strafe zahlen wenn man dieser Aufforderung nicht nachkommt?
Einkommenssteuer Nachweis Übernachtungskosten
26. November 2019
Thema abonnieren
Frage vom 26. November 2019 | 18:55
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommenssteuer Nachweis Übernachtungskosten
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. November 2019 | 19:06
Von
Status: Unbeschreiblich (32815 Beiträge, 17247x hilfreich)
Also muss man evtl. Strafe zahlen wenn man dieser Aufforderung nicht nachkommt? Nein, vermutlich werden dann bloß die Kosten gestrichen...
#2
Antwort vom 26. November 2019 | 19:36
Von
Status: Master (4840 Beiträge, 1171x hilfreich)
ZitatKann ich die Auskunft verweigern, :
Was sollte das bringen?
Zitatsoll ich dem Sachbearbeiter eine Kopie der Urteile zu diesem Sachverhalt zukommen lassen? :
Ein Hinweis auf die Urteile und warum Sie eine Pauschale angesetzt haben, reicht aus.
Und jetzt?
Schon
266.604
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten