Hallo,
ich habe mal eine kurze Frage bzgl. der Berechnung der Einkommenssteuer für verheiratete Kleinunternehmer.
Fall:
Frau A ist nicht verheiratet und macht mit ihrem Gewerbe einen Gewinn von 9.000 Euro. Sie macht von der Kleinunternehmer-Regelung gebrauch. Da sie unter den 9.744 EUR liegt muss sie keine Einkommenssteuer zahlen.
Frau B ist betreibt ebenfalls ein Gewerbe als Kleinunternehmerin und macht ebenso 9.000 EUR Plus.
Sie ist verheiratet und ihr Mann verdient 45.000 Euro im Jahr.
Für sie gilt also ein Freibetrag von 19.4888 Euro.
Frage:
muss Frau B nun Einkommenssteuer zahlen, da sie ja mit ihrem Mann gemeinsam ein Einkommen von 54.000 Euro hat und somit über dem Freibetrag liegt?
Oder wird für die Bemessung nur das Einkommen aus dem Unternehmen herangezogen?
Vielen Dank für eure Hilfe mal wieder!
Einkommenssteuer als Kleinunternehmer, verheiratet. Was wird zur Berechnung heran gezogen?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?

muss Frau B nun Einkommenssteuer zahlen, da sie ja mit ihrem Mann gemeinsam ein Einkommen von 54.000 Euro hat und somit über dem Freibetrag liegt? Wenn Frau B sich gemeinsam mit dem Gatten veranlagen lässt - ja. Wenn Frau B sich getrennt veranlagen läßt - nein. Getrennte Veranlagung dürfte hier allerdings kaum von Vorteil sein, da der Gatte dann mehr als nötig zahlt...
Frau A ist nicht verheiratet und macht mit ihrem Gewerbe einen Gewinn von 9.000 Euro. Und Frau A lebt nur und ausschließlich von diesen 9.000 Euro? Es kommt nämlich nicht darauf, ob man mit EINER Einkommensart unter den 9.744 Euro liegt, sondern mit dem gesamten Einkommen...
-- Editiert von muemmel am 12.05.2021 16:12
mhm... ich befürchte der Fall ist komplizierter als gedacht:
Die Frau (natürlich in beiden Fällen) ist hauptberuflich als Angestellte einer schwedischen Uni tätig, lebt aber in Deutschland.
Nach DBA ist sie damit in Schweden steuerpflichtig und als "Beamtin" auch in Schweden sozialversicherungspflichtig.
mehr dazu siehe hier: https://www.123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=587814&p=1
wie wirkt sich das auf die Frage der getrennten oder gemeinsamen Veranlagung aus?
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Zunächst erst mal gar nicht!Zitatwie wirkt sich das auf die Frage der getrennten oder gemeinsamen Veranlagung aus? :
Bei Einzelveranlagung muss ER halt 9.744 € mehr versteuern, damit 9.000 € nicht versteuern muss.
taxpert
Zitat:Da sie unter den 9.744 EUR liegt muss sie keine Einkommenssteuer zahlen.
Das würde nur dann stimmen, wenn sie kein Einkommen in Schweden hätte. Da ihr schwedisches Einkommen in Deutschland zwar steuerfrei ist, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt, zahlt sie auch für den Fall, dass sie nicht verheiratet ist bereits dann Steuern, wenn ihr Gesamteinkommen über 9.744€ liegt.
Zitat:Für sie gilt also ein Freibetrag von 19.488 Euro.
Der gilt für beide Ehegatten zusammen.
Zitat:muss Frau B nun Einkommenssteuer zahlen, da sie ja mit ihrem Mann gemeinsam ein Einkommen von 54.000 Euro hat und somit über dem Freibetrag liegt?
Ja
Zitat:Oder wird für die Bemessung nur das Einkommen aus dem Unternehmen herangezogen?
Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das Gesamteinkommen.
Vereinfacht zusammen gefasst:
Pro Kopf gibt es in Deutschland einen Grundfreibetrag von 9.744€. Wo, wie und womit man das Geld verdient ist dabei nicht relevant. Auch steuerfreie ausländische Einkünfte werden dabei berücksichtigt.
Verheiratete haben den Vorteil, dass sie gemeinsam den doppelten Freibetrag haben, so dass quasi der Freibetrag eines Ehegatten ohne oder mit geringem Einkommen auf den anderen Ehegatten übertragen werden kann.
-- Editiert von hh am 12.05.2021 17:56
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