Hallo,
zu folgendem Sachverhalt bin ich auf der Suche nach Infos:
Wir wohnen seit 3 Tagen wieder in Deutschland. Mein Partner erhält jetzt und zukünftig weiterhin sein Gehalt von einer australischen Firma für die er ohnehin in Deutschland eine GmbH gründen muss.
Steuern und Abgaben auf sein Gehalt:
Wir denken, dass der steuerlich beste Weg sein wird, dass er sich sein Gehalt dann über die GmbH als Geschäftsführer auszahlen lässt.
Was denkt ihr? Hat jemand hierzu Erfahrungen?
Vielen Dank und viele Grüße,
Silvia
Einkommenssteuer bei Gehalt aus dem Ausland
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Zitat:Wir denken, dass der steuerlich beste Weg sein wird, dass er sich sein Gehalt dann über die GmbH als Geschäftsführer auszahlen lässt.
Ja, das wäre sicherlich geschickter, obwohl das keine Auswirkung auf die Höhe der Steuer hat.
Dazu muss es die GmbH aber auch geben und bis dahin ist Dein Partner selbst für das Abführen von Steuern und Sozialabgaben verantwortlich.
Hi,
Danke für die schnelle Antwort!
Das hört sich gut nachvollziehbar an.
Ich frage noch nur, wie er das jetzt macht, die Abgaben und Steuern selbst anführen?
Bei der Steuer, OK, da denke ich mir, einfach eine Steuererklärung am Jahresende machen und dann die Steuer für das Jahr 2019 bezahlen.
Aber wie soll er zB den Soli bezahlen? Wohin? Oder passiert das dann auch am Jahresende mit der Steuer?
Krankenversicherung ist selbst freiwillig zu versichern, das ist kein Thema.
Wie ist es mit den Rentenversicherungsbeiträgen?
Wann und wohin bezahlt er die und wie meldet er sich dort an?
Sorry für die wahrscheinlich "doofen" Fragen. Ich kenne nur den Weg selbständig sein oder bei Deutschen Unternehmen angestellt sein.
Vielen Dank.
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Ich habe soeben das hier online gefunden:
Welche Vorteile bringt die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht?
Von der Rentenversicherungspflicht können sich alle Personen befreien lassen, sofern sie nicht bereits per Gesetz von der Versicherungspflicht befreit sind und sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen. Das trifft insbesondere auf folgende Personenkreise zu:
Selbstständige, die aufgrund gesetzlicher Regelungen der Sozialversicherungspflicht unterliegenAngestellte unter bestimmten VoraussetzungenSelbständige Handwerker, die bereits seit mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben
(Fremd-)Geschäftsführer einer GmbHGesellschafter-Geschäftsführer einer GmbHMitarbeitende Gesellschafter einer GmbHMitarbeitende Familienangehörige oder Lebenspartner mit gleicher Meldeanschrift
Mein Mann wird der Geschäftsführer der GmbH sein und kann sich somit von der Sozialversicherungspflichtig befreien lassen?
Das BSG bestätigte in einem aktuellen Urteil vom 15. März 2018 die bestehende Rechtsprechung, wonach GmbH-Geschäftsführer regelmäßig sozialversicherungspflichtig sind. Versicherungsfreiheit kann der GmbH-Geschäftsführer nur erlangen, wenn er mindestens 50 Prozent der Anteile an der Kapitalgesellschaft innehat.
Zitat:Ich frage noch nur, wie er das jetzt macht, die Abgaben und Steuern selbst anführen?
Entweder überlässt er das einem Steuerberater oder er wendet sich selbst für die Steuer an das Finanzamt und für die Sozialabgaben an seine Krankenkasse.
Zitat:Aber wie soll er zB den Soli bezahlen? Wohin? Oder passiert das dann auch am Jahresende mit der Steuer?
Das Finanzamt legt auf Basis der Angaben Deines Partners Steuervorauszahlungen fest. In dem entsprechenden Bescheid steht dann auch, auf welches Konto das Geld überwiesen werden soll. Eine endgültige Steuerfestsetzung erfolgt dann über die Steuererklärung.
Zitat:Krankenversicherung ist selbst freiwillig zu versichern, das ist kein Thema.
Wie ist es mit den Rentenversicherungsbeiträgen?
Wann und wohin bezahlt er die und wie meldet er sich dort an?
Die Bezahlung der gesamten Sozialversicherungsbeiträge läuft über die gesetzliche Krankenversicherung. Sollte Dein Partner privat versichert sein, so wendet er sich an eine beliebige gesetzlichen Krankenversicherung.
Vielen Dank für die Info!
Mein Mann kann voraussichtlich die Hälfte bzw 51 % der Anteile innehaben, also privat bezahlen.
Ist damit gemeint, dass er die Hälfte der 25000 Euro Kapitaleinlage selbst beisteuert oder ist mit "Anteile" hier etwas anderes gemeint?
Zitat:oder ist mit "Anteile" hier etwas anderes gemeint?
Die Anteile werden im Gesellschaftervertrag vereinbart.
Zitat:Ist damit gemeint, dass er die Hälfte der 25000 Euro Kapitaleinlage selbst beisteuert
Regelmäßig beteiligt man sich in Höhe seines Anteils an der Kapitaleinlage.
Nicht nur im Hinblick auf die aktuell noch direkt abzuführenden Steuern und Sozialabgaben, sondern auch im Hinblick auf die Gründung der GmbH möchte ich Deinem Partner dringend empfehlen, einen Steuerberater aufzusuchen.
Vielen Dank!!
Steuerberater steht ganz oben auf der Liste.
Macht er die nächsten Tage.
Hoffe wir finden einen pfiffigen der mit der Situation nicht überfordert ist.
Nochmals vielen Dank.
Kurze Info meinerseits:
Habe mal für ein französisches Unternehmen in D gearbeitet, die haben das über ein Steuerberatungsbüro in D laufen lassen, vom Gehalt wurde die Sozialversicherung direkt abgezogen, die Steuer nicht. Da man wohl erst 100 Tage in D für das ausländische Unternehmen arbeiten muss, bevor man hier steuerpflichtig wird.
Somit musste ich für die Steuer was beiseite legen und im Jahr drauf nachzahlen, bzw. wurde dann eine Vorauszahlung festgelegt. Das war jetzt innerhalb der EU, ob das bei Euch auch zutrifft weis ich nicht genau.
Und jetzt?
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