Einkommenssteuer bei Studium bei Ehe

30. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Webdawg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommenssteuer bei Studium bei Ehe

Hallo allerseits,
habe auch schon ein wenig gesucht aber leider nichts gefunden.

Und zwar folgendes: Ich bin Student(BWL)habe bereits eine Ausbildung zum Autokaufmann
Ich plane im August zu heiraten. Ich bekomme derzeitig 585 € Bafög.Nun plane ich zu heiraten und dadurch wird meine Frau ja dann Unterhaltspflichtig nun würde ich gerne Wissen inwiefern meine Frau die Kosten für das Studium absetzen kann. Unterhalt Studiengebühren usw Fahrtkosten ,Bücher usw.
müsste ja eigentlich dann als aussergewöhnliche Belastung gelten oder?
Für eine Antwort wäre ich sehr Dankbar.

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Unterhalt ist in der Ehe nicht absetzbar.

Dafür gibt es den Splittingtarif, bzw. den Wechsel in die Steuerklaase 3.

Die reinen Studienkosten (Bücher, Studiengebühren) sind bis zu einem Betrag in Höhe von 4.000€ als Sonderausgaben absetzbar.

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#3
 Von 
Webdawg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie ist das mit den Fahrtkosten ? Sind dass nun Werbungskosten oder Sonderausgaben?

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Studiert Deine Frau auch? Oder arbeitet sie? Wovon will sie denn diese Kosten absetzen? Zahlt sie Lohnsteuer?

Oder sind die Kosten Deiner Frau Fahrtkosten zur Uni?

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#5
 Von 
Webdawg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Frau arbeitet, und hat letztes Jahr ca. 7.800€ lohnsteuer bezahlt! Mit Fahrtkosten meine ich die, von mir Zuhause zur Uni

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit einem Erststudium stehen, können nur als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbertag von 4.000€ jährlich geltend gemacht werden, nicht jedoch als Werbungskosten.

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