Einkommenssteuer und Arbeitslosengeld

11. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)
Einkommenssteuer und Arbeitslosengeld

Hallo zusammen,

Meine Frage bezieht sich auf folgenden Fall. Fuer jegliche Kommentare waere ich sehr dankbar.

A bezieht fuer einige Monate Arbeitslosengeld und geht anschliessend (im gleichen Jahr) einer zeitlich befristeten Beschaeftigung nach, welche ein Einkommen unterhalb des Steuerfreibetrags iHv. ca. 8.100 EUR erzielt.

Frage: Wird das bezogene Arbeitslosengeld in irgendeiner Form in der Berechnung des zu versteuernden Einkommens beruecksichtigt?

Vielen Dank im Voraus :)

-- Editiert absoluter_laie am 11.07.2013 08:20

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9 Antworten
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#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14676 Beiträge, 4516x hilfreich)

Hallo,

quote:
A bezieht fuer einige Monate Arbeitslosengeld
ALG 1 oder ALG 2 ?

quote:
Wird das bezogene Arbeitslosengeld in irgendeiner Form in der Berechnung des zu versteuernden Einkommens beruecksichtigt?
ALG 1 ja (es unterliegt dem Progressionsvorbehalt), ALG 2 nein.

Stefan

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33934 Beiträge, 17626x hilfreich)

So ist es. Im Falle des Alg-1-Bezuges kann das dann durchaus auch zu Einkommensteuerforderungen führen. Und es führt zur Pflicht , eine Steuererklärung abzugeben.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#3
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Vielen Dank fuer die Antworten! Meine Frage bezieht sich auf ALG1.

Ok ich verstehe, dass das ALG bei der Berechnung des Steuersatzes mit beruecksichtigt wird. Allerdings ist meine Frage ob es in das zu versteuernde Einkommen mit einfliesst?

Folgendes Beispiel:

A bezieht ALG 1 iHv. 5.000 EUR. Anschliessend (gleiches Jahr) geht er einer zeitlich befristeten Beschaeftigung nach wofuer er 8.000 EUR bezieht. Unter der Annahme, dass keine weiteren Einkommen anfallen was ist die Hoehe des zu versteuernden Einkommens?




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#4
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14676 Beiträge, 4516x hilfreich)

Hallo,

quote:
A bezieht ALG 1 iHv. 5.000 EUR. Anschliessend (gleiches Jahr) geht er einer zeitlich befristeten Beschaeftigung nach wofuer er 8.000 EUR bezieht. Unter der Annahme, dass keine weiteren Einkommen anfallen was ist die Hoehe des zu versteuernden Einkommens?
In dem Beispiel geht es um 13.000 Euro, daraus ergibt sich dann ein Steuersatz von ca. 2%. Diese 2% wiederum nur auf die steuerpflichtigen 8.000 gerechnet ergibt eine Steuer von ca. 160 Euro (plus Soli und ggf. Kirche).

Grundsätzlich, die Steuer beginnt so etwa bei Brutto 920 Euro p.m./11.000 Euro p.a.

Stefan

PS: Alles durch die Hintertür gerechnet, das Finanzamt rechnet anders (mit Sonderausgaben, Werbungskostenpauschale), im Ergebnis sollte es aber ungefähr stimmen.

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#5
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Hi Stefan,

Sorry, ich kann Deine Rechnung leider nicht nachvollziehen.

Wie berechnest Du das zu versteuernde Einkommen? Nach meinem Verständnis ist das zvE der den Freibetrag (8.130 EUR) übersteigende Betrag.

Und wie kommst du auf einen Durchschnittssteuersatz von 2%?

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14676 Beiträge, 4516x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wie berechnest Du das zu versteuernde Einkommen?
Überhaupt nicht, ich rechne mit dem Bruttolohn und der Lohnsteuertabelle (das habe ich mit meinem Nachsatz versucht zu erklären).

quote:
Nach meinem Verständnis ist das zvE der den Freibetrag (8.130 EUR) übersteigende Betrag.
Nein, das zu versteuernde Einkommen ist dein gesamtes Einkommen nach Abzug von Sonderausgaben und Werbungskosten, der Grundfreibetrag wird aber nicht abgezogen.

Und weil in den Lohnsteuertabellen (entgegen der Einkommensteuertabellen) genau diese beiden Posten mit eingerechnet sind, nehme ich oft hilfsweise diese (ich habe nämlich keine Lust, immer wieder die ganzen Sozialversicherungsbeiträge zu errechnen, das Ergebnis dann mit den Höchstbeträgen abzugleichen u.s.w.).

Es kommt dann natürlich zu kleinen Fehlern (etwa, dass auf das Arbeitslosengeld keine Sozialversicherungebeiträge anfallen, diese also auch nicht abgesetzt werden können), aber grob stimmt es.

quote:
Und wie kommst du auf einen Durchschnittssteuersatz von 2%?
Das ist der Steuersatz bei einem - angenommenen - Bruttolohn von 13.000 Euro. Versteuert werden zwar nur die 8.000 Euro, aber das ALG1 zählt zum Progressionsvorbehalt und erhöht damit den Steuersatz.

Stefan

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#7
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Ok.

Könntest Du mir vielleicht sagen wie sich das ganze ohne die Lohnsteuertabelle und stattdessen über das zvE berechnen liesse (ohne KSt und einfachheitshalber ohne Beruecksichtigung von Sonderausgaben und Werbungskosten)?

quote:
Nein, das zu versteuernde Einkommen ist dein gesamtes Einkommen nach Abzug von Sonderausgaben und Werbungskosten, der Grundfreibetrag wird aber nicht abgezogen.


D.h. in o.g. Fall 8.000 EUR (ohne Beruecksichtigung von Sonderausgaben, etc.)?


quote:
Das ist der Steuersatz bei einem - angenommenen - Bruttolohn von 13.000 Euro. Versteuert werden zwar nur die 8.000 Euro, aber das ALG1 zählt zum Progressionsvorbehalt und erhöht damit den Steuersatz.


Ich verstehe nicht wieso die 8.000 Euro versteuert werden, wenn sie doch unter der Freibetragsgrenze liegen?

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14676 Beiträge, 4516x hilfreich)

Hallo,

quote:
Könntest Du mir vielleicht sagen wie sich das ganze ohne die Lohnsteuertabelle und stattdessen über das zvE berechnen liesse (ohne KSt und einfachheitshalber ohne Beruecksichtigung von Sonderausgaben und Werbungskosten)?
Wie soll das gehen, speziell das "ohne Beruecksichtigung von Sonderausgaben und Werbungskosten"? Dann entspricht das zu versteuernde Einkommen ja dem Bruttolohn, und die Steuer laut Einkommensteuertabelle wäre viel zu hoch.

Aber gut, ich probiere es mal, aber mit den Abzügen:

Bruttolohn (8000 Euro)
- Werbungskostenpauschbetrag (1000 Euro)
- Sonderausgaben (grob 20% vom Brutto = 1600 Euro)
= zu versteuerndes Einkommen (5400 Euro)

+ Progressionsvorbehalt (5000 Euro)
= Basis zur Ermittlung des Steuersatzes (10400 Euro)
daraus Steuersatz laut Einkommensteuertabelle (3,5%)

zu versteuerndes Einkommen (5400 Euro)
* Steuersatz (3,5%)
= Steuern (190 Euro) - und voilà, da lagen meine ca. 160 Euro noch in der Toleranz

quote:
Ich verstehe nicht wieso die 8.000 Euro versteuert werden, wenn sie doch unter der Freibetragsgrenze liegen?
Weil du nicht 8.000 Euro, sondern 13.000 vereinnahmt hast. Vielleicht solltest du dich mal etwas genauer über den Progressionsvorbehalt informieren. Da es das aber schon zig mal im Netz gibt (z.B. Wikipedia), möchte ich das Rad nicht neu erfinden.

Übrigens, wenn du noch weitere Sonderausgaben hattest (etwa Haftpflichtversicherungen), dann lohnt sich in diesem Fall die Angabe, der Höchstbetrag ist noch nicht ausgeschöpft.

Stefan

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#9
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Ok, ich denke ich hab's verstanden. Hab's gerade noch mal genauer nachgelesen.

Falls es noch jemand anders interessiert, hier ist es gut beschrieben anhand eines Beispiels auch mit Bezug auf Freibetrag:
http://taxdocs.de/2013/02/einkunfte-mit-progressionsvorbehalt-wie-wird-das-versteuert/

Tausend dank dir!

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