Einkommenssteuerbescheid Änderung nach 173 Nr1 AO

26. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
JimP
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Einkommenssteuerbescheid Änderung nach 173 Nr1 AO

Heute hat Person A Post vom Finanzamt bekommen und steigt dort nicht durch. Person A hat immer alles vom Steuerberater machen lassen, falls das relevant ist.

Hier 1:1 der Brief:

Nach den mir vorliegenden Unterlagen haben Sie eine Förderung nach dem Aufstiegsausbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten Meister-Bafög erhalten.

Sie haben in den Veranlagungszeiträumen 2010 und 2012 Fortbildungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht. Ausgaben dürfen, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Die von Ihnen gemachten Fortbildungskosten sind daher im Jahr der Zuschusszahlung durch die NBank um die steuerfrei gezahlten Zuschüsse zu mindern.
Der Darlehenserlass durch die KFW ist im Erlassjahr als Einnahme bei der Einkunftsart anzusetzen, bei der vorher die Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht worden sind. Ob im Jahr des Darlehenserlasses Fortbildungskosten entstanden und als Werbungskosten geltend gemacht worden sind ist nicht entscheidungserheblich, weil der Einnahmezeitpunkt entscheidend ist. Die Werbungskosten Pauschalbeträge gem. 9a Satz 1 Nr1 und 3 EStG bleiben unberührt.

Ich beabsichtige die Einlommensteuerbescheide 2010 und 2012 in der Weise nach 173 Abs 1 Nr 1 AO zu ändern, dass der nachfolgende Betrag aufwandsmindernd angesetzt werden:

2010: Zuschuss 417,84€
2012: Zuschuss: 573,39€ (bereits erklärt: 412€)

Person A soll dazu jetzt eine Stellungnahme abgeben und versteht nur Bahnhof.
So wie Person A das Finanzamt kennt, wollen die nichts gutes von ihm ;)

Tipps und Meinungen ? Was kommt auf Person A zu?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Nach den mir vorliegenden Unterlagen haben Sie eine Förderung nach dem Aufstiegsausbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten Meister-Bafög erhalten.


Stimmt das?

Wenn ja, hast Du in der Steuererklärung angegeben, dass Du diese Förderung erhalten hast?

Zitat:
So wie Person A das Finanzamt kennt, wollen die nichts gutes von ihm


Richtig, das Finanzamt will mehr Steuern, weil Person A "vergessen" hat, das Meister-BAföG in der Steuererklärung anzugeben, bzw. in 2012 zu wenig angegeben hat.

Zitat:
2010: Zuschuss 417,84€
2012: Zuschuss: 573,39€ (bereits erklärt: 412€)


Stimmen die Zahlen des Finanzamtes?

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#2
 Von 
JimP
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 39x hilfreich)

Zu

Nr.1: Ja Person A hat von 2010-2013 Zuschüsse bekommen. Ob das angegeben wurde weiß ich nicht, da alles der Steuerberater gemacht hat und dieser sämtliche Unterlagen hatte.

Nr.2: Habe ich mir fast gedacht. Kann man dort den Steuerberater auf den Pott setzen? Wofür lässt man es sonst machen?

Nr.3: Zuschuss heißt was die kFW in dem Jahr gesamt bezahlt hat?
Müsste ich nachgucken.
Frage mich warum dann aber 2011 komplett richtig ist und 2012 halbwegs richtig.

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#4
 Von 
JimP
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 39x hilfreich)

Ja das wird spannend. Der Steuerberater ist seit diesem Jahr auf Rente. Muss der Nachfolger mal gucken.

Ich weiß nur nicht ob der Aufwand Wert ist, wenn später nur eine minimale Nachzahlung kommen sollte.

Ich werde berichten. Danke für die Tipps und weitere sind gerne willkommen!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wenn Du ein mittleres Einkommen hast, dann dürfte die Nachzahlungsforderung ganz grob bei ca. 200-250€ liegen. Für 2011 und 2013 scheinen korrekte Angaben gemacht worden zu sein. Für 2010 wurde das Meister-BAföG gar nicht und für 2012 wurde zu wenig angegeben.

-- Editiert von hh am 27.03.2016 23:35

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