Einkommenssteuererklärung 2014 falsch?

30. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
karfield
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommenssteuererklärung 2014 falsch?

Hallo,

ich überlege gerade, ob ich eine Steuererklärung für 2015 abgeben muss oder nicht. Dabei lese ich mir noch einmal den Bescheid von 2014 durch und sehe leider erst jetzt (Bescheid ist von 8/2015) eine Unklarheit.
Ich habe ein Kind, welches 5/14 18 Jahre alt geworden ist. Kindergeld bekam ich das ganze Jahr 2014.
Jetzt lese ich hier: "Für das am ..... geborene, über 18 Jahre alte Kind konnte im Rahmen des Familienleistungsausgleichs nur zeitaneilig berücksichtigt werden, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht während des ganzen Kalenderjahres vorgelegen haben. Für das ... Kind wurde das Kindergeld oder vergleichbare Leistungen mit 920 € (gesetzlichen Mindestanspruch auf Kindergeld) angesetzt"

Das sind ja nur 5 Monate, also bis das Kind 18 wurde. Hätte ich dazu irgendwas an irgendwen melden müssen, dass es in Ausbildung ist? Kindergeld wurde ja auch gezahlt. Ich musste 2014 Steuern zurückzahlen und ärgere mich jetzt, dass ich das voriges Jahr nicht gelesen habe oder mich nicht gewundert habe... blöd.

Kann ich da jetzt noch etwas machen? Wie weise ich dem FA nach, dass ich das ganze Jahr 2014 Anspruch auf Kindergeld hatte? Was kann ich jetzt noch tun und was muss ich für 2015 beachten?

Danke für Informationen. Gern beantworte ich weitere Fragen.

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
karfield
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

die Ausbildung geht schon seit 2013 und ich habe alles richtig angegeben, mit Name der Ausbildungsstätte und Dauer. Dass es hätte bemerkt werden müssen, weiß ich natürlich, habe ja oben schon geschrieben, dass es sehr ärgerlich ist.

Hier steht: "Die Festsetzung der Einkommenssteuer ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig hinsichtlich:..(u.a.)

- der Höhe der kindbezogenen Freibeträge nach §32 Abs. 6 Sätze 1 und 2 EstG

Könnte ich in Bezg darauf noch etwas machen?

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