Hallo.
Ich bin Angestellter und muss meine Steuererklärung abgeben.
Das FA möchte auch eine Anlage von mir haben, weil ich Einkünfte aus einem "Gewerbe" habe. Und zwar aus folgendem Grund:
Ich habe meiner Mutter eine Solaranlage gebaut. Diese wurde durch einen Kredit von 25.000 € finanziert.
Ich erhalte aus der Einspeisung von Strom ins Netz regelmäßig einen kleinen Betrag, den ich laut FA als Erwerbseinnahme aus einem Gewerbe angeben soll.
Da ich aber noch ein Darlehen zurückzahlen muss, habe ich doch gar keinen Gewinn davon.
Kann ich die Darlehensrückzahlung den Einnahmen gegenüberstellen (EÜ-Rechnung)?
Es ist anzumerken, dass ich kein Gewerbe angemeldet habe.
Hageis
Einkommenssteuererklärung - Einnahme aus Gewerbe
6. September 2015
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Frage vom 6. September 2015 | 11:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommenssteuererklärung - Einnahme aus Gewerbe
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#1
Antwort vom 11. September 2015 | 09:38
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 111x hilfreich)
Ihren Einnahmen können Sie immer durch die entsprechenden Werbungskosten/Betriebsausgaben mindern..die Tilgung ist natürlich keine Betriebsausgabe aber die Zinsen
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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