Einkommenssteuererklärung - Steuernachzahlung höher als Einkommensersatzleistung

1. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
magda71
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Einkommenssteuererklärung - Steuernachzahlung höher als Einkommensersatzleistung

Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe aus gegebenem Anlass eine Frage zur Einkommenssteuererklärung meiner Frau, die ich jedes Jahr für sie anfertige. Bislang waren die Werte von Elster bei der Vorabprüfung eigentlich immer recht nah dran an der tatsächlichen Steuerfestsetzung vom Finanzamt.
Diesmal soll sie aber einen größeren Betrag nachzahlen, was mich ein wenig verwundert.
Meine Frau ist Angestellte und die Lohn- und Kirchensteuer wurde aus meiner Sicht ganz regulär auf Lohnsteuerklasse 4 abgeführt. Sie hat für 2021 Einkommensersatzleistungen (Nr.43 Hauptvordruck) erhalten, Kinderkrankengeld iHv. 132 Euro von der Krankenkasse.
Nun wollte ich ihre Einkommenssteuererklärung für 2021 fertig machen und habe bei Elster alle Daten eingetragen. Laut der Vorabprüfung soll sie dann aber fast 300 Euro Steuern nachzahlen obwohl sie nur Einkommensersatzleistungen iHv. 132 Euro erhalten hat.
Kann das so grundsätzlich sein? Er erscheint mir irgendwie unverhältnismäßig.
Die anderen Parameter haben sich an für sich nicht wesentlich geändert, so dass ich mir diese Nachzahlung erklären könnte.
Das die Einkommensersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt unterliegen ist mir bewusst, aber wenn dadurch mehr nachgezahlt werden muss, als wie man von KK erhalten hat, wundert mich dann doch. Dann wäre es ja günstiger einfach mit Lohnverzicht für die betreffenden Tage zu Hause zu bleiben…

Kann mir das ggf. jemand so pauschal erklären?
Möglicherweise habe ich auch etwas falsch eingegeben, aber das wird sich hier nicht klären lassen ;-)

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16 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat (von magda71):
zur Einkommenssteuererklärung meiner Frau, die ich jedes Jahr für sie anfertige.


Keine Zusammenveranlagung? Warum nicht?

Zitat (von magda71):
Kann das so grundsätzlich sein?


Nein, jedenfalls kann die Lohnersatzleistungen nicht Ursache für die Höhe der Nachzahlung sein.

Was passiert denn, wenn Du die Lohnersatzleistungen auf 0€ setzt?

Zitat (von magda71):
Kann mir das ggf. jemand so pauschal erklären?


Nein, pauschal kann man das nicht erklären. Dazu ist die Zahl der möglichen Ursachen zu hoch.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Übrigens muss hier gar keine Steuererklärung abgegeben werden - die bezogenen Lohnersatzleistungen liegen ja unter 410 Euro, und erst ab 410 Euro Lohnersatzleistungen ist man dazu verpflichtet.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
magda71
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Übrigens muss hier gar keine Steuererklärung abgegeben werden - die bezogenen Lohnersatzleistungen liegen ja unter 410 Euro, und erst ab 410 Euro Lohnersatzleistungen ist man dazu verpflichtet.

Das stimmt, aber in unserem Fall wird auch noch geriestert. Dann muss doch eine Steuererklärung abgegeben werden oder ziehen sich die zuständigen Stellen die Infos selbstständig "irgendwoher"?

Zitat (von hh):
Was passiert denn, wenn Du die Lohnersatzleistungen auf 0€ setzt?

Es ändert sich erstaunlicherweise nichts. Liegt dann wohl doch nicht an der Lohnersatzleistung.

Zitat (von hh):
eine Zusammenveranlagung? Warum nicht?

Wir haben erst Mitte 2021 geheiratet und ich hatte noch keine Lust mich mit der Zusammenveranlagung auseinander zu setzen. Für 2022 werden ich das mal ins Auge fassen.

Kann es sein, das der AG zu wenig Steuern abgeführt haben könnte? Ich habe mittlerweile eigentlich so gut wie alles entnommen, außer Anlage N, Anlage Kinder und Anlage Vorsorgeaufwand.

Die letzten Jahre hat es immer super geklappt nur für 2021 ist irgendwie der Wurm drinnen

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat (von magda71):
Es ändert sich erstaunlicherweise nichts.


Das wiederum ist auch ziemlich merkwürdig.

Zitat (von magda71):
Wir haben erst Mitte 2021 geheiratet und ich hatte noch keine Lust mich mit der Zusammenveranlagung auseinander zu setzen.


Und welches Problem besteht damit? Es ist doch sogar einfacher, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben, statt zwei getrennte. Nur bei nahezu gleichen Einkommen ergibt sich ein vernachlässigbarer Steuervorteil.

Zitat (von magda71):
Kann es sein, das der AG zu wenig Steuern abgeführt haben könnte


Das passiert aber nur in sehr seltenen Fällen. Enthält die elektronische Lohnsteuerbescheinigung einen Großbuchstaben, bzw. was ist darin unter 2. eingetragen?

Ich bin mir zwar sicher, dass ich das Problem identifizieren könnte, wenn ich mir den Fall vollständig anschauen könnte. So ist das aber nur Rätselraten.

Alles genau geprüft, d.h. nichts falsch abgeschrieben? Wurde die VaSt genutzt?

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es ändert sich erstaunlicherweise nichts. Liegt dann wohl doch nicht an der Lohnersatzleistung.
Verständlich wenn die Leistungen unter 410 Euro lagen. Man muss das nicht nur nicht erklären, es wird auch bei freiwilliger Erklärung nicht berücksichtigt.

Zitat:
Wir haben erst Mitte 2021 geheiratet und ich hatte noch keine Lust mich mit der Zusammenveranlagung auseinander zu setzen. Für 2022 werden ich das mal ins Auge fassen.
Da fehlen mir die Worte.
Wegen 300 Euro fragst du hier im Forum nach, den vermutlich höheren Betrag willst du aber verschenken.

Zitat:
Kann es sein, das der AG zu wenig Steuern abgeführt haben könnte?
Handelt es sich vielleicht um einen Job im öffentlichen Dienst? Oder als Soldat?
Da sind zu niedrige Steuern nämlich fast die Regel.

Stefan

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Verständlich wenn die Leistungen unter 410 Euro lagen.


Stimmt, das hatte ich übersehen.

Zitat (von reckoner):
Handelt es sich vielleicht um einen Job im öffentlichen Dienst? Oder als Soldat?
Da sind zu niedrige Steuern nämlich fast die Regel.


Die Regel sind zu niedrige Steuern eigentlich nur bei Beschäftigten mit freier Heilfürsorge, also Polizisten und Soldaten. Bei den übrigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes passiert das nicht. Die beiden Berufsgruppen haben aber keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld.

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#7
 Von 
magda71
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Abend,
ich nochmal...

Zitat (von reckoner):
Handelt es sich vielleicht um einen Job im öffentlichen Dienst? Oder als Soldat?
Da sind zu niedrige Steuern nämlich fast die Regel.

Sie ist Angestellte bei einem kirchlichen Träger.

Ich habe jetzt die Erklärung nochmal komplett neu gestartet und nur den Mantelbogen, die Kinder und die Anlage N sowie die Anlage Vorsorgeaufwand mit den Werten aus der elektr. Lohnsteuerbescheinigung 2021 ausgefüllt.
Bei Anlage Sonderausgaben habe ich nur die Kirchensteuer eingetragen.

Es ändert sich nichts an der Nachzahlung.

Kann also nur an der vom AG abgeführten Lohnsteuer liegen denke ich.

Was passiert eigentlich riester-technisch wenn ich die Erklärung für meine Frau nicht abgebe?
Und was macht ggf. das Finanzamt noch?

Und nochmal vielen Dank für die vielen Beiträge!!!

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat (von magda71):
Kann also nur an der vom AG abgeführten Lohnsteuer liegen denke ich.


Das ist zwar theoretisch möglich, kommt aber nur in sehr seltenen Fällen vor.

Wenn Du das Bruttoeinkommen und die abgeführte Lohnsteuer angibst, dann kann ich gerne einen Plausibilitätscheck machen.

Zitat (von magda71):
Was passiert eigentlich riester-technisch wenn ich die Erklärung für meine Frau nicht abgebe?


Den Steuervorteil durch die Riester-Rente kannst Du nicht geltend machen. Außerdem wird durch die Einzelveranlagung der Steuervorteil des Ehegattensplittings verschenkt.

Zitat (von magda71):
Und was macht ggf. das Finanzamt noch?


Bei einer Nachzahlung besteht in den meisten Fällen eine Pflichtveranlagung.

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#9
 Von 
magda71
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn Du das Bruttoeinkommen und die abgeführte Lohnsteuer angibst, dann kann ich gerne einen Plausibilitätscheck machen.

Das wäre wirklich nett. Vielen Dank.

01.01.-31.08.
Bruttolohn: 18.688,06 Euro
LSt: 1.912,82 Euro
Kirchensteuer: 45,12 Euro

01.09.-31.12.
Bruttolohn: 11.530,65 Euro
LSt: 1.226,23 Euro
Kirchensteuer: 43,48 Euro

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Da wurde ganz offenbar viel zu wenig Kirchensteuer abgeführt - es müßten je nach Bundesland 250 bis 280 Euro sein, während tatsächlich nur 88 Euro bezahlt wurden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16834x hilfreich)

Tatsächlich kommen ich bei einem Jahresbrutto von 30.218€ auf eine Steuer in Höhe von 3.359€ für 2021. Je nach Zusatzbeitrag der Krankenversicherung können es auch ein paar Euro mehr oder weniger sein. Gezahlt wurde aber nur 3.139€, was eine Nachzahlung von 220€ ergibt.

Wurde auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des zweiten AG der Großbuchstabe S eingetragen? Wenn ja, dann ist da die Ursache zu suchen. Gleichzeitig führt das zu einer Pflichtveranlagung.

Zitat (von muemmel):
Da wurde ganz offenbar viel zu wenig Kirchensteuer abgeführt


Warum? Die Steuerpflichtige hat Kinder und bei 2 Kindern würde die Kirchensteuer stimmen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Da wurde ganz offenbar viel zu wenig Kirchensteuer abgeführt - es müßten je nach Bundesland 250 bis 280 Euro sein, während tatsächlich nur 88 Euro bezahlt wurden.
Vielleicht im Laufe des Jahres aus der Kirche ausgetreten?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
magda71
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Vielleicht im Laufe des Jahres aus der Kirche ausgetreten?

Nein, das wäre auch uncool, wenn man einen kirchlichen AG hat finde ich.

Zitat (von hh):
Wurde auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des zweiten AG der Großbuchstabe S eingetragen? Wenn ja, dann ist da die Ursache zu suchen. Gleichzeitig führt das zu einer Pflichtveranlagung.


Beim zweiten AG steht in der Lohnsteuerbescheinigung unter 2. "ND".
Kein großes S.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Vielleicht im Laufe des Jahres aus der Kirche ausgetreten?


Die Kirchensteuer ist richtig, wenn die Steuerpflichtige zwei Kinder hat.

Zitat (von magda71):
Beim zweiten AG steht in der Lohnsteuerbescheinigung unter 2. "ND".
Kein großes S.


Jedenfalls hat der zweite AG zu wenig Lohnsteuer abgeführt. Das kann daran liegen, dass die Besteuerung von Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) ohne Berücksichtigung des Einkommens beim ersten AG erfolgt ist. In dem Fall hätte der AG aber den Großbuchstaben S eintragen müssen.

Die Bedeutung der Großbuchstaben ND ist mir unklar, da es diese in den Steuervorschriften nicht gibt. Sie könnten für „nicht definiert" stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Kirchensteuer ist richtig, wenn die Steuerpflichtige zwei Kinder hat.
Ja, hattest du ja auch schon geschrieben.
Dein Beitrag war aber bei mir noch nicht da als ich geschrieben hatte (wo auch immer er in den anderthalb Stunden geblieben ist).

Außerdem war es nur ein - immer wieder brauchbarer - Denkanstoß, warum die Kirchensteuer zu niedrig sein kann.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
magda71
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Prüfung. Also wird es auf eine Nachzahlung hinauslaufen und die Elsterprüfung hatte letztlich doch recht.

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