Das Einkommenssteuergesetz soll, da 1934 von den Nazis erlassen, ungültig sein. Es handelt sich also bei dem Einkommenssteuergesetz eindeutig um ein Nazigesetz, das mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 1 am 20. September 1945 verboten worden war.
Weiß da jemand mehr darüber?
Einkommenssteuergesetz gültig?
3. Oktober 2021
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Frage vom 3. Oktober 2021 | 11:48
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 1x hilfreich)
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#1
Antwort vom 3. Oktober 2021 | 13:32
Von
Status: Student (2058 Beiträge, 1183x hilfreich)
#2
Antwort vom 3. Oktober 2021 | 14:14
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatWikipedia? :
https://de.wikipedia.org/wiki/Kontrollratsgesetz_Nr._1_betreffend_die_Aufhebung_von_NS-Recht
ja
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#3
Antwort vom 3. Oktober 2021 | 18:37
Von
Status: Master (4846 Beiträge, 1171x hilfreich)
Bislang kenne ich solche Aussagen nur aus der Reichsbürger-Szene und die sind - mit Verlaub - nicht ganz dicht im Kopf.
Darüber hinaus stelle ich mir die Frage, inwieweit das EStG ein "Ausnahmegesetze des Nationalsozialistischen Regimes" oder eine "deutsche Gesetzesverfügung [...], die jemanden 'auf Grund seiner Rasse, Staatsangehörigkeit, seines Glaubens oder seiner Opposition zur Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei oder ihrer Lehren' benachteiligen könnte", sei.
#4
Antwort vom 3. Oktober 2021 | 20:51
Von
Status: Unbeschreiblich (119529 Beiträge, 39735x hilfreich)
ZitatBislang kenne ich solche Aussagen nur aus der Reichsbürger-Szene und die sind - mit Verlaub - nicht ganz dicht im Kopf. :
Nicht das einzige Reichsbürger-Geschwurbel das der TS hier zum besten gibt ...
#5
Antwort vom 3. Oktober 2021 | 21:46
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
Es handelt sich also bei dem Einkommenssteuergesetz eindeutig nicht um ein Nazigesetz, das mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 1 am 20. September 1945 verboten worden war.
ZitatWeiß da jemand mehr darüber? :
Einfach mal das Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20.09.1945 zu lesen war jetzt zu schwer?
Es wäre ja auch sehr widersprüchlich, wenn der alliierte Kontrollrat mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 1 das Einkommensteuergesetz aufhebt um dann auf Basis des Einkommensteuergesetzes von 1934 mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 3 vom 20.10.1945 und dem Kontrollratsgesetz Nr. 12 vom 11.02.1946 die Steuertarife kräftig anzuheben.
Ich verstehe auch gar nicht, wie man ernsthaft glauben kann, dass die Besatzer die Einkommensteuer für die Deutschen abgeschafft hätten.
Die im Einkommensteuergesetz in der 1945 gültigen Version enthaltenen rassistischen Anteile sind tatsächlich erst mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 12 am 11.02.1946 aufgehoben worden ohne das EStG aber insgesamt aufzuheben. Mit diesem Gesetz wurden ausdrücklich mehrere Vorschriften des Einkommensteuergesetzes geändert, u.a. die §§ 32, 39 und 40 EStG, so dass klar ist, dass der alliierte Kontrollrat selbst der Auffassung war, dass das EStG zu diesem Zeitpunkt noch galt. Es ist aber auch danach zu keinem Zeitpunkt abgeschafft worden, sondern noch von den Besatzungsmächten mehrfach geändert worden.
-- Editiert von hh am 03.10.2021 22:12
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