Hallo zusammen,
kurze Frage: bisher war ich Einkommenssteuerpflichtig. Ab nächstem Jahr bekomme ich nur noch den Grundfreibetrag von 9.700 EUR/Jahr. Was muss ich tun, damit ich dann keine Einkommenssteuererklärung mehr abgeben muss?
Danke für Eure Hilfe.
Einkommenssteuer/keine mehr
8. März 2021
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Frage vom 8. März 2021 | 15:50
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommenssteuer/keine mehr
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#1
Antwort vom 8. März 2021 | 16:09
Von
Status: Student (2064 Beiträge, 1186x hilfreich)
Das Finanzamt informieren.
#2
Antwort vom 8. März 2021 | 16:12
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Prima, dankeschön.
Und muss ich nachweisen, woher die 9.700 EUR kommen? Das ist kein Einkommen aus Arbeit sondern Unterhaltszahlung vom Lebenspartner.
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#3
Antwort vom 8. März 2021 | 16:48
Von
Status: Student (2064 Beiträge, 1186x hilfreich)
Unterhaltszahlungen sind nicht einkommensteuerpflichtig, einzige Ausnahme ist Ehegattenunterhalt und die unterschriebene Anlage U.
Wenn Sie bisher nur Arbeitslohn bezogen haben, waren Sie im Normalfall ohnehin nicht verpflichtet, eine Erklärung abzugeben.
#4
Antwort vom 8. März 2021 | 19:06
Von
Status: Unbeschreiblich (47600 Beiträge, 16826x hilfreich)
Zitat:Was muss ich tun, damit ich dann keine Einkommenssteuererklärung mehr abgeben muss?
Nichts
Es gehört zu den nicht ausrottbaren Rechtsirrtümern, dass man jedes Jahr eine Steuererklärung angeben muss, wenn man einmal eine abgegeben hat.
Zitat:Und muss ich nachweisen, woher die 9.700 EUR kommen? Das ist kein Einkommen aus Arbeit sondern Unterhaltszahlung vom Lebenspartner.
Der Partner wird den Unterhalt ja wohl seinerseits als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen, so dass keine weiteren Angaben erforderlich sind.
#5
Antwort vom 10. März 2021 | 15:28
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen lieben Dank :-)
#6
Antwort vom 10. März 2021 | 15:31
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Letzte Frage hierzu:
Und die "Unterhaltszahlung" fällt auch nicht unter "Schenkung"?
#7
Antwort vom 10. März 2021 | 16:56
Von
Status: Unbeschreiblich (47600 Beiträge, 16826x hilfreich)
Zitat:Und die "Unterhaltszahlung" fällt auch nicht unter "Schenkung"?
Nein
#8
Antwort vom 11. März 2021 | 09:16
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Dankeschön :-)
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