Student A hatte 2004 keine Einnahmen und folgende Ausgaben:
1. Fahrtkosten zur FH
2. Rückmeldegebühren
3. Kfz-Haftpflichtversicherung (Fahrzeug läuft aber auf die Mutter)
4. in Lebensversicherung einbezahlt
5. Studentische Krankenvers. mtl. ca. 55 €
6. Bewerbungskosten (Fotos, Porto)
7. Kosten für Binden der Diploamarbeit
8. Fachzeitschriften für Diplomarbeit
9. Gebühren für Fernleihen f. Diplomarbeit.
Nun folgende Fragen.
a) kann sich A die gesamten Ausgaben als Verlustvortrag für 2005 machen lassen?
b) wäre es möglich, dass er LV, KV, Autovers.- Beiträge als Versicheurngsausgaben der Mutter angibt, in ESt-Erklärung der Mutter?
c) kann er die Fahrtksoten für die ganze Studienzeit (ab 2000) anrechnen lassen?
d) wie sieht es aus, wenn A "nur" 20000 € brutto 2005 verdient und einen Verlustvortrag von sagen wir mal 10000 € hat, kann er das dann in 2006 vortragen lassen?
Einkommensteuer 2004 - einige Fragen - Verlustvortrag 2005
Haben Sie sich versteuert?
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Größtenteils wird dies keinen Verlustvortrag ergeben.
Ein Verlustvortrag kann man nur anerkannen lassen, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist - also Einnahmen minus Werbungskosten. Solche vorgezogenen Werbungskosten sind z.B. unstreitig die Bewerbungskosten.
Kosten einer erstmaligen Ausbildung sind hingegen (ab 2004) Sonderausgaben, genauso Ausgaben für die Kranken- und Lebensversicherung. Diese lassen sich nicht als Verlust vor- oder rücktragen.
Eventuell(!) können bis 2003 die erstmaligen Ausbildungskosten auch Werbungskosten sein - Voraussetzung ist ein enger Zusammenhang zwischen Ausbildung und späterem Beruf. Bloß dürfte hier zusätzlich auch das Problem sein, daß man freiwillige ESt-Erklärungen nicht mehr für beliebig weit zurückliegende Zeiträume abgeben kann.
Die Ausgaben kann immer der geltend machen, bei dem sie tatsächlich anfallen.
Der Verlustvortrag mindert sich dann von Jahr zu Jahr in Höhe der positiven Einkünfte, bis er aufgebraucht ist. Wenn also jemand 6.000 Euro Verlustvortrag hat und Einkünfte von 7.000 Euro im ersten Jahr hat, ist der Verlustvortrag danach weg. Steuern hätte er aber so oder so wegen des Grundfreibetrages nicht gezahlt. Ist halt so.
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