Einkommensteuer 2024 - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

21. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
ip641476-71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommensteuer 2024 - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Hallo zusammen,

ich habe nun schon das zweite Mal meine Steuererklärung über Taxfix gemacht. Die erste war problemlos und es ist auch so wie berechnet die Erstattung gekommen.

Dieses Mal gibt es Probleme.
Ich habe seit 01/2024 die Steuerklasse 2, bin alleinerziehend.
Laut Berechnung von Taxfix sollte ich knapp 430€ wieder bekommen.
Jetzt kam der Steuerbescheid und ich soll 730€ nachzahlen.
Da kann ja irgendetwas nicht stimmen.

Taxfix hat beim Gesamtbetrag der Einkünfte 4260,00€ Entlastungsbetrag für Alleinerziehende abgezogen.
In dem Bescheid wurde dieser Betrag nirgendwo abgezogen. Liegt da vielleicht der Fehler?
Kann mir jemand helfen?

Lieben Dank.

Viele Grüße
Hope




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50272 Beiträge, 17592x hilfreich)

Zitat (von ip641476-71):
Liegt da vielleicht der Fehler?

Wahrscheinlich ja.

Warum das Finanzamt den Alleinerziehendepauschbetrag nicht berücksichtigt hat lässt sich aber auf Basis der mageren Informationen nicht beurteilen.

Steht dazu irgendetwas in den Erläuterungen?

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#2
 Von 
ip641476-71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider steht dazu nichts in den Erläuterterungen.
Werden die 4260,00€ überhaupt noch einmal abgezogen, wenn ich über die Steuerklasse 2 schon weniger Abzüge habe?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34494 Beiträge, 17815x hilfreich)

Kann mir jemand helfen? Ja, der zuständige Finanzbeamte, den Sie einfach mal anrufen sollten. Der sollte dann auch wissen, warum der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende da nicht abgezogen wurde.
Werden die 4260,00€ überhaupt noch einmal abgezogen, wenn ich über die Steuerklasse 2 schon weniger Abzüge habe? Ja, werden sie, denn die Steuerklasse regelt nur die Vorauszahlungen auf die endgültig festgesetzte Steuer. Und die wiederum richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen, zu dessen Ermittlung natürlich auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende vom Einkommen abgezogen werden muss.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
ip641476-71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Diese hat mir sehr geholfen.

Ich habe einen Widerspruch geschrieben, mit der Anmerkung, dass der Entlastungsbeitrag nicht berücksichtigt wurde und mit der Bitte dieses zu überprüfen.

Heute kam der neue Bescheid.
Sie haben es wirklich vergessen.
Ich bekomme nun meine Steuern zurück.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34494 Beiträge, 17815x hilfreich)

Glückwunsch, und vielen Dank für die Rückmeldung!

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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