Guten Abend,
ich habe eine Frage zur ESt.-Erklärung 19.
Ich war 2019 im ersten halben Jahr hauptberuflich und ausschließlich selbstständig (freie Berufe). Im zweiten halben Jahr war (und bin ich noch immer) hauptberuflich angestellt und nebenberuflich weiterhin selbstständig.
Welche Anlagen muss ich für die Steuererklärung alle ausfüllen?
Ich nehme mal an:
Mantelbogen, Anlage N, Anlage S, Anlage Sonderausgaben, Anlage Vorsorgeaufwendungen.
Fehlt noch etwas?
Wie gehe ich mit den Vorsorgeaufwendungen um?
Ich habe ja aus dem ersten halben Jahr die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung und KSK (Rentenversicherung). Im zweiten halben Jahr lief die Krankenkasse über meine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, die Rentenversicherung weiterhin über KSK.
Nun habe ich also einerseits die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf der Lohnsteuerbescheinigung sowie andererseits die Belege von der KK und der KSK über die Beträge, die ich 2019 bezahlt habe.
Wo gebe ich diese Posten ein? Getrennt voneinander oder irgendwo auch addiert?
Schönen Abend und danke für Unterstützung.
Lucy
Einkommensteuer – Freiberuflerin&Angestellte
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



ZitatFehlt noch etwas? :
Die Gewinnermittlung, vermutlich Anlage EÜR.
Stimmt, das hatte ich vergessen, zu schreiben. EÜR natürlich ebenfalls.
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Es wäre prima, wenn mir noch jemand Auskunft bzgl. der Vorsorgeaufwendungen geben würde. Ich kam mit meinen Steuerangelegenheiten eigentlich immer gut klar, aber mit der Situation "teils angestellt &nebenberufl. Selbstständig und teils haupberuflich selbstständig" tauchen jetzt doch einige Fragen auf.
Es ist aber grundsätzlich schon richtig, dass ich die Anstellung und die Selbstständigkeit komplett getrennt erfasse/betrachte, also für das eine Anlage N und für das andere Anlage S? Ob ich jetzt haupt- oder nebenberuflich selbstständig bin, ist dem Finanzamt ja eigentlich egal? (Ich hatte es schriftlich darüber informiert).
Schönen Tag,
Lucy
ZitatEs ist aber grundsätzlich schon richtig, dass ich die Anstellung und die Selbstständigkeit komplett getrennt erfasse/betrachte, also für das eine Anlage N und für das andere Anlage S? :
Richtig!
ZitatOb ich jetzt haupt- oder nebenberuflich selbstständig bin, ist dem Finanzamt ja eigentlich egal? :
Richtig!
Hallo,
weiß keiner eine Antwort auf meine Frage? Die Konstellation haben doch bestimmt mehrere ...?
Es geht mir darum, wo genau ich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeträge für die Krankenversicherung sowie die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen krankenversicherung (im Rahmen der teilw. Selbstständigkeit) sowie die Beiträge für die Altersvorsorge (Künstlersozialkasse) sowie die Kirchensteuer (teilweise ausschließlich selbst gezahlt, teilweise gemäß Lohnsteuerbescheinigung) eintragen muss.
Wäre wirklich toll, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Zitat:Wie gehe ich mit den Vorsorgeaufwendungen um?
Die werden in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.
Zitat:Wo gebe ich diese Posten ein? Getrennt voneinander oder irgendwo auch addiert?
In die entsprechenden Felder der Anlage Vorsorgeaufwand.
KSK gehört in die Zeile 6 (AN-Anteil) und Zeile 9 (AG-Anteil)
Die freiwillige KV gehört in die Zeilen 16 und 21.
Die Kirchensteuer gehört in die Zeile 4 der Anlage Sonderausgaben.
Vielen Dank für deine Antwort, dann ist das jetzt klar und ich habe es richtig gemacht.
Eine Frage noch: Wenn ich das Formular (Elster) abschicken möchte, kommt eine Fehlermeldung bzgl. Zeile 125 und 126 (Entnahmen und Einlagen).
Ich habe keine getrennten Geschäfts- und Privatkonten, da ich das als Freiberufler ja nicht haben muss. Was muss ich hier eintragen?
Im Prinzip sind alle Betriebsausgaben Einlagen und alle Einnahmen Entnahmen.
Also gebe ich hier dieselben Beträge ein wie bei Betriebseinnahmen und -ausgaben? Bist du dir da ganz sicher?
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