Hallo liebe Foristen,
Habe einen Brief vom Fiamt bezüglich meiner Einkommensteuer 2017 erhalten. Dem Fiamt legen Informationen vor, ich hätte 2017 Gold verkauft, dies aber in der Einkommensteuer nicht angegeben. Dachte, da das Gold schon sehr lange in meinem Besitz war (weit mehr als 1 Jahr) müsste ich den Verkauf auch nicht angeben? Lag ich falsch?
Viele Grüße und danke für eure Antworten.
Einkommensteuer - Goldverkauf
War es also physisches Gold und kein Derivat?
Dann liegen Sie richtig und es ist nicht steuerbar, wenn es länger als ein Jahr in Ihrem Eigentum war.
Rufen Sie doch mal beim Finanzamt an. Möglicherweise haben die nur Kenntnis vom Verkauf, nicht aber vom Kauf und fragten Sie deshalb routinemäßig.
Hallo Cybert. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ja, es handelte sich um physisches Gold. "Leider" habe ich dieses Gold nie selbst erworben, sondern von meinem Großvater in meiner Jugend geschenkt bekommen. Ich selbst habe nie Gold gekauft, daher hat das Fiamt natürlich auch keine Kenntnis über einen Kauf. Mein Großvater ist leider schon vor vielen Jahren gestorben. Er selbst hat das Gold meines Wissens nach schon in den 60ern/70ern erworben. Das ist was mir noch Sorgen bereitet. Muss ich das belegen können? Und falls nicht, wie wird das dann "gegen mich" bemessen? Wird dann der schlechtmöglichste Kurs im Zeitraum 12 Monate vor meinem Verkauf des Goldes genommen und dann 25%(?) Steuer auf die positive Differenz der beiden Beträge erhoben? Evtl. kann ich in den alten Sachen meines Großvaters auch noch Unterlagen zum Kauf in den 60er/70ern finden (bin nicht sicher), würden diese "helfen"?
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Zitat:"Leider" habe ich dieses Gold nie selbst erworben, sondern von meinem Großvater in meiner Jugend geschenkt bekommen.
Eine Schenkung ist keine Anschaffung, die für ein privates Veräußerungsgeschäft erforderlich ist.
Zitat:Muss ich das belegen können?
Da es eine steuererhöhende Tatsache wäre, läge die Beweislast m.E. beim FA.
Zitat:25%(?) Steuer auf die positive Differenz der beiden Beträge erhoben?
25% wäre nur bei Einkünften aus Kapitalvermögen. Hier läge jedoch ein privates Veräußerungsgeschäft (sonstige Einkünfte) vor, das mit dem persönlichen Steuersatz zu besteuern wäre, wenn der Gewinn mehr als 600 EUR betrüge.
Nochmals vielen Dank für deine verständlichen Erklärungen. Dann werde ich ein Schreiben mit meiner Erklärung aufsetzen und dieses an den Herrn vom Finanzamt senden.
Und jetzt?
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