Hallo zusammen ...
Ich stelle mir gerade folgenden Fall vor ... ein Arbeitnehmer wohne 200 km vom Arbeitsplatz entfernt. 2013 zieht er um. Die gesamten Umzugskosten setzt er ab, da er ja näher zum Arbeitsplatz zieht.
Jetzt der Sonderfall ... 2014 wird der Arbeitnehmer aus dieser Wohnung offiziell "rausgeschmissen", weil das Haus keine Baugenehmigung hat. Der Arbeitnehmer muss also gezwungenermaßen ausziehen; hierfür entstehen erneut Kosten für Umzug, Makler etc. ... ob diese Kosten erneut abgesetzt werden können?
Es handelt sich hierbei ja um keinen freiwilligen Umzug, sondern um einen durch eine Behörde erzwungenen Umzug ...
Würde mich über einige Meinungen und Einschätzungen zu dem Fall sehr freuen.
Einkommensteuer: Umzug 2x absetzbar?
16. März 2015
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Frage vom 16. März 2015 | 13:13
Von
Status: Schüler (488 Beiträge, 135x hilfreich)
Einkommensteuer: Umzug 2x absetzbar?
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