Hallo, ich hätte eine Frage, weiss vielleicht jemand ,wie das Finanzamt den ek Vorauszahlungsbetrag erfasst? Wieso weicht bei der Berechnung des Betrages die ( schon von mir bezahlte Lohnsteur) ab. Bei der ersten Seite wird der zu versteuernde Betrag angezeigt ( -) Ab Steuerabzug vom Lohn. Und dieser Betrag ist nicht der selbe bei der Berechnung der Ek-Vorauszahlung. Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
Im voraus besten Dank.
-- Editiert von fb519431-59 am 08.07.2019 13:01
Einkommensteuer Vorauzahlungs
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Das liegt daran, dass sich der Steuertarif (fast) jedes Jahr ändert.
Für die Vorauszahlung wird der Steuertarif des Vorauszahlungsjahrs angewendet und nicht derjenige für das Veranlagungsjahr.
Lohnsteuer und/oder Einkommensteuer? Das sind i.d.R. verschiedene Schuhe.
Die gezahlte Lohnsteuer wird im Zuge der Arbeitnehmertätigkeit einbehalten und abgeführt. Das ist der Posten (-) Ab Steuerabzug vom Lohn. Das wurde auf der Lohnsteuerbescheinigung des AG festgehalten. Das ist lediglich der Anteil der einbehaltenen Steuer auf den Arbeitslohn.
Die gezahlte Einkommensteuer hingegen wird unter dem Posten "Bereits getilgt" geführt. Dazu kann es kommen, wenn neben den Einkünften aus Nichtselbständiger Arbeit (Anl. N) noch andere Einkünfte (wie z.B. Gewerbe, V+V) vorliegen. Diese Posten werden in der Veranlagung nämlich auch berücksichtigt. Die betreffen das gesammte Einkommen.
Logischerweise kann das also nicht das Selbe sein.
-- Editiert von Spejbl am 08.07.2019 16:01
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