Einkommensteuer Vorauzahlungs

8. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb519431-59
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommensteuer Vorauzahlungs

Hallo, ich hätte eine Frage, weiss vielleicht jemand ,wie das Finanzamt den ek Vorauszahlungsbetrag erfasst? Wieso weicht bei der Berechnung des Betrages die ( schon von mir bezahlte Lohnsteur) ab. Bei der ersten Seite wird der zu versteuernde Betrag angezeigt ( -) Ab Steuerabzug vom Lohn. Und dieser Betrag ist nicht der selbe bei der Berechnung der Ek-Vorauszahlung. Kann mir bitte jemand weiterhelfen?

Im voraus besten Dank.

-- Editiert von fb519431-59 am 08.07.2019 13:01

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Das liegt daran, dass sich der Steuertarif (fast) jedes Jahr ändert.

Für die Vorauszahlung wird der Steuertarif des Vorauszahlungsjahrs angewendet und nicht derjenige für das Veranlagungsjahr.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Lohnsteuer und/oder Einkommensteuer? Das sind i.d.R. verschiedene Schuhe.

Die gezahlte Lohnsteuer wird im Zuge der Arbeitnehmertätigkeit einbehalten und abgeführt. Das ist der Posten (-) Ab Steuerabzug vom Lohn. Das wurde auf der Lohnsteuerbescheinigung des AG festgehalten. Das ist lediglich der Anteil der einbehaltenen Steuer auf den Arbeitslohn.

Die gezahlte Einkommensteuer hingegen wird unter dem Posten "Bereits getilgt" geführt. Dazu kann es kommen, wenn neben den Einkünften aus Nichtselbständiger Arbeit (Anl. N) noch andere Einkünfte (wie z.B. Gewerbe, V+V) vorliegen. Diese Posten werden in der Veranlagung nämlich auch berücksichtigt. Die betreffen das gesammte Einkommen.

Logischerweise kann das also nicht das Selbe sein.

-- Editiert von Spejbl am 08.07.2019 16:01

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.786 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen