Einkommensteuer - unbeschränkt und beschränkt

4. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
madl95
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommensteuer - unbeschränkt und beschränkt

Hallo,
vielleicht sind ja bei euch hier einige Steuerexperten.
Ich hätte folgende Fragen bezüglich beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht:

1. Wenn jemand seinen Wohnsitz in Zürich hat (Schweiz), aber in Duisburg arbeitet und nur einmal im Monat in die Schweiz fährt ist er ja unbeschränkt einkommensteuerpflichtig oder?
2. Wenn jemand einen Betrieb in Stuttgart betreibt, aber seine Wohnung in Wien hat ist er beschränkt einkommensteuerpflichtig oder?
3. Wenn jemand in Brasilien arbeitet und Beamtin ist und ihr Geld aus Berlin auf Ihr Konto in Brasilien überwiesen wird und sie ihren Wohnsitz noch ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland hat, und ihr Gehalt in Brasilien versteuern muss... was ist die Person dann? Unbeshcränkt oder beschränkt einkommensteuerpflichtig? Oder gibt es bei Beamten eine Sonderregelung?

-- Editiert von Moderator am 04.06.2015 22:28

-- Thema wurde verschoben am 04.06.2015 22:28

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

zu 1.: Richtig
zu 2.: Richtig, wenn er keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, d.h. er führt die Firma von seinem Wiener Wohnsitz aus.
zu 3.: Die Person ist unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland (§ 1 Abs. 2 EStG ) und muss aufgrund des fehlenden Doppelbesteuerungsabkommens mit Brasilien sowohl in Deutschland als auch in Brasilien Steuern auf das Einkommen zahlen. Das DBA mit Brasilien ist zum 31.12.2005 außer Kraft getreten.

Eine Freistellung von der deutschen Lohnsteuer ist aufgrund des Auslandstätigkeitserlasses denkbar.

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