Einkommensteuer und Gewerbe

30. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Qwert123456
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 15x hilfreich)
Einkommensteuer und Gewerbe

Hallo,

ich vermiete verschiedene Immobilien. Wegen des Umfangs musste ich zum 01.07.2022 ein Gewerbe anmelden. Nun sitze ich an der Einkommenssteuererklärung, wobei sich mir folgende Frage stellt. Die Mieteinnahmen bis einschließlich 30.06.2022 gehören ja in die Einkommenssteuererklärung (Vermietung und Verpachtung), da ich ja zu dem Zeitpunkt noch kein angemeldetes Gewerbe hatte. Wie verhält es sich denn nun in dem Zeitraum danach? Eine Gewerbesteuererklärung muss ich nicht abgeben, da mein Gewinn die Grenze nicht übersteigt. Kommen die Mieteinnahmen ab 01.07.2022 daher auch in die normale Einkommenssteuererklärung?

Für etwas Licht ins dunkel wäre ich dankbar!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4088 Beiträge, 980x hilfreich)

Zitat (von Qwert123456):
Wegen des Umfangs musste ich zum 01.07.2022 ein Gewerbe anmelden.

:???:

Zitat (von Qwert123456):
Wie verhält es sich denn nun in dem Zeitraum danach?

Auch Einkommensteuererklärung oder haben Sie eine Gesellschaft gegründet?

Die sollten dringendst einen Steuerberater aufsuchen!

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45033 Beiträge, 16028x hilfreich)

Zitat (von Qwert123456):
Kommen die Mieteinnahmen ab 01.07.2022 daher auch in die normale Einkommenssteuererklärung?


Da kämen sie auch dann hin, wenn man eine Gewerbesteuererklärung abgeben müsste.

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#3
 Von 
Qwert123456
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 15x hilfreich)

Ist es also so, dass die Mieteinnahmen immer in die Einkommenssteuererklärung kommen, auch wenn sie gewerblich sind und die Gewerbesteuer ggf. nur zusätzlich dazu kommt?

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#4
 Von 
Tom998
Status:
Lehrling
(1821 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Qwert123456):
Wegen des Umfangs musste ich zum 01.07.2022 ein Gewerbe anmelden.
Wie hoch ist denn der Umfang? Und warum "mussten" Sie? Wenn die Anzahl der Immobilien so hoch ist, dass die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung überschritten sind, sollte ein StB aus der Portokasse zu bezahlen sein.

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4088 Beiträge, 980x hilfreich)

Zitat (von Qwert123456):
Ist es also so, dass die Mieteinnahmen immer in die Einkommenssteuererklärung kommen, auch wenn sie gewerblich sind und die Gewerbesteuer ggf. nur zusätzlich dazu kommt?

Ja, nur Anlage G statt V.
Und es reicht eine Gewinnermittlung (Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz).

Sämtliche Gebäude und Grundstücke müssen dann mit dem Teilwert eingelegt und ein Anlageverzeichnis geführt werden.

-- Editiert von User am 30. Januar 2023 17:41

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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