Einkommensteuerbescheid 2019 - Einspruch möglich?

21. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
DirkB18
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommensteuerbescheid 2019 - Einspruch möglich?

Kann man gegen den Einkommensteuerbescheid von 2019 jetzt noch Einspruch einlegen?

Folgender Fall:
Die Auswärtstätigkeit von 8 Stunden wurde mit 219 Tagen in der Einkommensteuer angegeben.

Ein Nachweis des Arbeitgebers wäre nach Rücksprache mit dem Finanzamt möglich gewesen!

Das Finanzamt hat diese Position aber ohne Rücksprache komplett gestrichen und dadurch ca. 629€ zu wenig zurück gezahlt!

Einspruch wurde damals nicht gemacht!

In der Einkommensteuer 2020/2021 hat das Finanzamt die Auswärtstätigkeit anerkannt ohne Nachweis!

Habe nach Infos gegoogelt aber finde keine korrekte Antwort!

Einmal heißt es bis zu vier Jahre rückwirkend und manchmal nicht!

Danke für eine Info!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von DirkB18):
Einspruch wurde damals nicht gemacht!


Der Einspruch muss innerhalb von einem Monat nach Zugang des Steuerbescheides eingelegt werden. Sofern das nicht erfolgt ist, ist ein Einspruch nicht mehr möglich.

Zitat (von DirkB18):
Habe nach Infos gegoogelt aber finde keine korrekte Antwort!


Wirklich?
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#2
 Von 
DirkB18
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das geht innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist. Beispiel: Wenn Du 2020 die Steuererklärung für 2019 abgegeben hast, endet die Verjährungsfrist normalerweise am 31. Dezember 2024.

Das sind solche Antworten die ich gefunden habe!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4886 Beiträge, 1175x hilfreich)

Nein, die Festsetzungsfrist betrifft andere Änderungen (z.B. nach §§ 129, 173 AO), die hier nicht greifen.
Für den Einspruch ist die Frist nach § 355 Abs. 1 AO eine Ausschlussfrist.

-- Editiert von Cybert. am 22.05.2022 13:12

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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