Einkommensteuerbescheid - Nachzahlung statt Erstattung!?

1. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
PD12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommensteuerbescheid - Nachzahlung statt Erstattung!?

Hallo,

ich bekomme bei meiner Arbeit 4 mal im Jahr, jeweils zum Quartalsende, Überstundenauszahlungen. Meistens ist mein Gehalt in diesen jeweiligen 4 Monaten mehr als doppelt so hoch, wie in den restlichen 8 Monaten (1200 Euro vs 2500 Euro netto). Entsprechend höher sind auch die steuerlichen Abzüge in diesen Monaten.

Da Steuern ja aber für das Jahreseinkommen gezahlt werden und diese 4 Monate deshalb für mein Jahreseinkommen unverhältnismäßig hoch besteuert werden, hatte ich, im festen Glauben eine Rückzahlung zu erhalten, eine Einkommensteuererklärung abgegeben.

Tatsächlich soll ich nun aber 23 Euro Solidaritätszuschlag nachzahlen. Von der Einkommensteuer wurden mir lediglich 7 Euro gutgeschrieben.

Hätte hier jemand eine Erklärung oder Hilfestellungen parat? Ich kann auch gerne noch Informationen nachliefern.

Vielen Dank und viele Grüße!

-- Editiert von PD12 am 01.02.2021 00:54

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von PD12):
Hätte hier jemand eine Erklärung

1. Möglichkeit:
Der ArbG hat nicht einfach die Überstunden ausbezahlt, sondern eine Rückrechnung für die bereits abgerechneten Monate durchgeführt.

2. Möglichkeit:
Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den ArbG, §42b EStG.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7244 Beiträge, 1526x hilfreich)

Eventuell kommen Sie durch diese Zahlungen über die Freibetragsgrenze? Nur eine Vermutung aufgrund der dünnen Informationen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
PD12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Rückmeldungen!

Zitat (von taxpert):

1. Möglichkeit:
Der ArbG hat nicht einfach die Überstunden ausbezahlt, sondern eine Rückrechnung für die bereits abgerechneten Monate durchgeführt.

2. Möglichkeit:
Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den ArbG, §42b EStG.


Ein Lohnsteuerjahresausgleich ist nicht erfolgt. Und soweit ich das sehen kann auch keine Rückrechnung, da werde ich aber noch einmal nachfragen.
Ich liege auch deutlich über der Freibetragsgrenze.



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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Da Steuern ja aber für das Jahreseinkommen gezahlt werden und diese 4 Monate deshalb für mein Jahreseinkommen unverhältnismäßig hoch besteuert werden, hatte ich, im festen Glauben eine Rückzahlung zu erhalten, eine Einkommensteuererklärung abgegeben.


Ich gehe davon aus, dass die Auszahlung der Überstunden als Einmalbezug nach § 39b Abs. 3 EStG versteuert wurde. Das kann dann zu genau so einem Ergebnis führen.

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#5
 Von 
PD12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ich gehe davon aus, dass die Auszahlung der Überstunden als Einmalbezug nach § 39b Abs. 3 EStG versteuert wurde. Das kann dann zu genau so einem Ergebnis führen.


Das ist laut meinem Arbeitgeber nicht der Fall.

Ich vermute im Augenblick, veranschaulichend gesprochen, dass die höheren Auszahlungen in den "4 Monaten" mein Gehalt im Jahresmittel so weit nach oben gezogen haben, dass ich auch im Schnitt für die restlichen "8 Monate" deutlich mehr Lohnsteuer zahlen muss und dass sich somit alles ausgleicht und ich keine Rückzahlung erhalte.

Könnte das eine mögliche Erklärung sein?

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Könnte das eine mögliche Erklärung sein?


Nein

Wenn alle bislang genannten Möglichkeiten ausscheiden, dann hilft nur ein Blick auf die gehaltsabrechnungen, insbesondere auf diejenigen mit der Überstundenauszahlung.

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

war denn die Einkommensteuererklärung korrekt? Insbesondere, mit Anlage Vorsorgeaufwand?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
PD12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
war denn die Einkommensteuererklärung korrekt? Insbesondere, mit Anlage Vorsorgeaufwand?


Ich habe jetzt alles noch einmal überprüft und die Daten scheinen von mir korrekt eingegeben worden zu sein. Zumal ich sie auch nur aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen habe.

Ich hatte auch alles nochmal mit dem Lohnsteuerrechner vom BMF nachgerechnet und es scheint bis auf einen mittleren zweistelligen Betrag korrekt zu sein. Es scheint, soweit ich das beurteilen kann, tatsächlich so zu sein, dass durch die 4 Monate, wo ich mehr verdient habe, mein Jahreseinkommen soweit nach oben gegangen ist, dass ich für die restlichen 8 Monate deutlich zu wenig Lohnsteuer gezahlt habe.

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich hatte auch alles nochmal mit dem Lohnsteuerrechner vom BMF nachgerechnet
Du musst dafür aber einem Einkommensteuerrechner nehmen (das ist nicht das Gleiche - in Standardfällen kommt aber etwa das Gleiche heraus).
Du hast nur ausgerechnet, ob dein Arbeitgeber richtig abgerechnet hat.
Und wenn du für das ganze Jahr gerechnet hast dann hat der Arbeitgeber wahrscheinlich doch einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht. Wie kommst du eigentlich darauf, dass das nicht so war?

Und mit meiner Frage nach der Anlage Vorsorgeaufwand meinte ich hauptsächlich, ob diese Anlage überhaupt mit eingereicht wurde.

Ich tippe auf eines der beiden Dinge (Lohnsteuerjahresausgleich, oder keine Anlage Vorsorgeaufwand).

Zitat:
dass durch die 4 Monate, wo ich mehr verdient habe, mein Jahreseinkommen soweit nach oben gegangen ist, dass ich für die restlichen 8 Monate deutlich zu wenig Lohnsteuer gezahlt habe.
Das ist aber nun mal unmöglich.
Durch unterschiedliche Lohnhöhen wird in der Regel zu viel Lohnsteuer abgeführt, manchmal ist es auch gleich (Spitzensteuersatz), weniger aber nie.

Stefan

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Es scheint, soweit ich das beurteilen kann, tatsächlich so zu sein, dass durch die 4 Monate, wo ich mehr verdient habe, mein Jahreseinkommen soweit nach oben gegangen ist, dass ich für die restlichen 8 Monate deutlich zu wenig Lohnsteuer gezahlt habe.


Das kann nach meiner Auffassung so nicht sein.

Wenn die Überstunden nicht als Einmalzahlung nach § 39b Abs. 3 EStG versteuert wurden und auch kein Lohnsteuer-Jahresausgleich nach § 42b EStG durch den AG erfolgt ist, dann muss sich eine Erstattung ergeben.

Andernfalls liegt irgendwo ein gravierender Fehler vor.

Bei einem vom AG durchgeführten Lohnsteuer-Jahresausgleich kann es eigentlich auch nicht zu einer Nachzahlung kommen.

Einzig bei einer Besteuerung der Überstunden als Einmalbezug nach § 39b Abs. 3 EStG kann es unter bestimmten Umständen zu einer geringfügigen Nachzahlung kommen, so wie es hier der Fall ist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
PD12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):

Du hast nur ausgerechnet, ob dein Arbeitgeber richtig abgerechnet hat.
Und wenn du für das ganze Jahr gerechnet hast dann hat der Arbeitgeber wahrscheinlich doch einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht. Wie kommst du eigentlich darauf, dass das nicht so war?


Ich hatte die einzelnen Monate mit einem Brutto-Netto-Lohn-Rechner nachgerechnet und die Ergebnisse hatten jeweils ungefähr zu meinen Gehaltsabrechnungen gepasst. Deswegen bin ich davon ausgegangen, dass es keinen Lohnsteuerjahresausgleich gab.

Allerdings hatte ich, wie mir jetzt aufgefallen ist, über das Jahr hinweg in jedem Monat, laut den verschiedenen Rechnern, zu wenig Lohnsteuer bezahlt. Nicht viel, Beträge zwischen 7 und 15 Euro. Ich habe keine Idee wieso, aber möglicherweise ist das auch die Haupterklärung für die geringe Erstattung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Beträge zwischen 7 und 15 Euro. Ich habe keine Idee wieso,


Alle Angaben richtig gemacht? Das richtige Jahr ausgewählt? Den Zusatzbeitrag zur KV richtig eingegeben?

Alle mir bekannten Arbeitgeber erstellen die Gehaltsabrechnungen mit der Software namhafter Unternehmen, die zigtausendfach eingesetzt wird. Dass darin ein Berechnungsfehler vorliegt, ist daher extrem unwahrscheinlich. Das gilt nach meiner Erfahrung auch für die Brutto-Netto-Lohn-Rechner, die man im Internet findet.

Das Problem sitzt daher meistens vor dem Bildschirm. Das kann dann auch derjenige sein, der in der Personalabteilung oder beim Steuerberater die Daten für die Abrechnungssoftware eingibt.

Als blödes Beispiel: Wenn man eine Gehaltsabrechnung aus dem Jahr 2020 mit einem Brutto-Netto-Rechner prüft, der auf 2021 eingestellt ist, dann passiert genau das, was hier beschrieben wird.

Um aber herauszufinden, was genau schief gelaufen ist, müsste man die genauen Daten vorliegen haben.

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