Einkommensteuererklärung, Darlehen absetzen?

20. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
askforafriend
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommensteuererklärung, Darlehen absetzen?

Guten Morgen.
Ich habe eine Frage zur Einkommensteuererklärung (Privatperson).

Ich mache meine jährliche Steuererklärung selbst und habe in 2022 für unseren Einfamilien-Hausbau ein 10-jähriges Darlehen über 300.000 EUR aufgenommen. Kann ich diese Kosten in irgendeiner Form geltend machen?

Zur Info:
Beamter, verheiratet, gemeinsam veranlagt.
Ich habe zusätzliche Einkünfte durch die Vermietung einer Wohnung in meinem 3-Familienhaus.
Ich verstehe nicht ganz, ob ich hier über Werbungskosten das Darlehen anführen kann?
Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48970 Beiträge, 17242x hilfreich)

Es können die anteiligen Zinsen, die auf den vermieteten Teil des Hauses entfallen, geltend gemacht werden.

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#2
 Von 
askforafriend
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Es können die anteiligen Zinsen, die auf den vermieteten Teil des Hauses entfallen, geltend gemacht werden.

Das Haus, das gerade neu gebaut wird, werde ich nicht vermieten sondern selbst bewohnen.
Die von mir vermietete Wohnung befindet sich in meinem älteren 3-Familienhaus.
Das Darlehen läuft allerdings auf das neu gebaute Haus.
Kann ich trotzdem die anteiligen Zinsen geltend machen?

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#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2263 Beiträge, 777x hilfreich)

Das Darlehen wurde also komplett für den Bau des eigenen Wohnhauses verwendet und die vermietete Wohnung gab es schon vorher?

Dann nein. Die Zinsen stehen nicht im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und können deshalb nicht steuermindernd berücksichtigt werden.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von askforafriend):
Kann ich trotzdem die anteiligen Zinsen geltend machen?
Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
askforafriend
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, danke für die Antwort.

Zitat (von Garfield73):
Das Darlehen wurde also komplett für den Bau des eigenen Wohnhauses verwendet und die vermietete Wohnung gab es schon vorher?

Genau so ist es.

Ich kann da also auch zukünftig nichts daran ändern?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5264 Beiträge, 1250x hilfreich)

Zitat (von askforafriend):
Ich kann da also auch zukünftig nichts daran ändern?

Nein, da kein Zusammenhang zu den Einkünften besteht.
Das Darlehen ist für Ihr selbstgenutztes Haus, nicht für die vermieteten Wohnung.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2494 Beiträge, 390x hilfreich)

Zitat (von askforafriend):
Ich kann da also auch zukünftig nichts daran ändern?

Du könntest das neue Haus vermieten. Dann aber auch nur die anteiligen Zinsen ab dem Moment wo vermietet wird.
Aber jetzt komm nicht auf die Idee es an Deine Frau oder Tochter zu vermieten :)
Stichwort Umgehungstatbestand.

1x Hilfreiche Antwort

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