Einkommensteuererklärung: Anzahlung bei Handwerkerrechnung im Vorjahr

23. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
FrankK1
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 43x hilfreich)
Einkommensteuererklärung: Anzahlung bei Handwerkerrechnung im Vorjahr

Angenommen ich bestelle bei einem Handwerker neue Fenster und vereinbare eine Anzahlung.
Die entsprechende Rechnung für diese fällt in das Jahr 2018. Die Rechnung über den Restbetrag sowie die Leistung selbst fallen in das Jahr 2019.

Die Lohnkosten werden erst auf der zweiten Rechnung (2019) erscheinen. Können diese dann, auch wenn sie bereits Teil der Anzahlung waren, in der Steuererklärung 2019 geltend gemacht werden?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4840 Beiträge, 1171x hilfreich)

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zahlung, also 2018.
Zu den Voraussetzungen schreibt das BMF:

Zitat:
Abschlagszahlungen können nur dann berücksichtigt
werden, wenn hierfür eine entsprechende Aufteilung vorgenommen worden ist und eine
Rechnung vorliegt, welche die Voraussetzungen des § 35a EStG erfüllt. Ein
gesonderter Ausweis der auf die Arbeitskosten entfallenden Mehrwertsteuer ist nicht
erforderlich.

Allerdings:
Zitat:
Der Anteil der Arbeitskosten muss grundsätzlich anhand der Angaben in der Rechnung
gesondert ermittelt werden können. Auch eine prozentuale Aufteilung des Rechnungsbetrages
in Arbeitskosten und Materialkosten durch den Rechnungsaussteller ist zulässig. Eine
Schätzung des Anteils der Arbeitskosten durch den Steuerpflichtigen ist nicht zulässig


Evtl. kann die zweite Rechnung hinzugezogen werden. Ansonsten sollte der Leistende die Rechnung dahingehend ergänzen.

-- Editiert von Cybert. am 23.10.2018 19:23

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.647 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen