Angenommen ich bestelle bei einem Handwerker neue Fenster und vereinbare eine Anzahlung.
Die entsprechende Rechnung für diese fällt in das Jahr 2018. Die Rechnung über den Restbetrag sowie die Leistung selbst fallen in das Jahr 2019.
Die Lohnkosten werden erst auf der zweiten Rechnung (2019) erscheinen. Können diese dann, auch wenn sie bereits Teil der Anzahlung waren, in der Steuererklärung 2019 geltend gemacht werden?
Einkommensteuererklärung: Anzahlung bei Handwerkerrechnung im Vorjahr
23. Oktober 2018
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Frage vom 23. Oktober 2018 | 14:59
Von
Status: Beginner (90 Beiträge, 43x hilfreich)
Einkommensteuererklärung: Anzahlung bei Handwerkerrechnung im Vorjahr
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#1
Antwort vom 23. Oktober 2018 | 19:18
Von
Status: Master (4840 Beiträge, 1171x hilfreich)
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zahlung, also 2018.
Zu den Voraussetzungen schreibt das BMF:
Zitat:Abschlagszahlungen können nur dann berücksichtigt
werden, wenn hierfür eine entsprechende Aufteilung vorgenommen worden ist und eine
Rechnung vorliegt, welche die Voraussetzungen des § 35a EStG erfüllt. Ein
gesonderter Ausweis der auf die Arbeitskosten entfallenden Mehrwertsteuer ist nicht
erforderlich.
Allerdings:
Zitat:Der Anteil der Arbeitskosten muss grundsätzlich anhand der Angaben in der Rechnung
gesondert ermittelt werden können. Auch eine prozentuale Aufteilung des Rechnungsbetrages
in Arbeitskosten und Materialkosten durch den Rechnungsaussteller ist zulässig. Eine
Schätzung des Anteils der Arbeitskosten durch den Steuerpflichtigen ist nicht zulässig
Evtl. kann die zweite Rechnung hinzugezogen werden. Ansonsten sollte der Leistende die Rechnung dahingehend ergänzen.
-- Editiert von Cybert. am 23.10.2018 19:23
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