Hallo,
kann mir jemand sagen, ob ich bei der Einkommensteuererklärung als besondere finanzielle Belastung/Werbungskosten die Wahrnehmung des Umgangsrechts mit meinem Sohn geltend machen kann?
Ich hole nämlich an allen zwei Wochenenden mein Kind von seiner Mutter ab und bringe ihn auch an dedn Sonntagen wieder zu ihr.
Das heißt: freitags abholen, sonntags zurückbringen. eine Fahrt beträgt 80 km.
Also muss ich pro Vater-Kind-Wochende 320 km fahren. Nicht das ich es ungerne mache, ist ja schließlich mein Sohn, den ich gerne sehe und mit dem ich gerne zusammen bin. Aber 640 km pro hauen ordentlich in die Geldbörse.
Ich hoffe mir kann jemand einen Tipp geben.
Danke und Gruß
-----------------
""
Einkommensteuererklärung - Umgangsrecht
5. Januar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 5. Januar 2010 | 15:08
Von
Status: Beginner (129 Beiträge, 135x hilfreich)
Einkommensteuererklärung - Umgangsrecht
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 5. Januar 2010 | 15:51
Von
Status: Beginner (128 Beiträge, 46x hilfreich)
Ich wüsste nicht, dass das möglich wäre und als Werbungskosten schon gar nicht, da es nichts mit dem Beruf zu tun hat.
Außergewönhliche Belastungen sind auch ziemlich klar definiert und selbst wenn man es dort ansetzen könnte, gäbe es immer noch die zumutbare Eigenbelastung, die erstmal überschritten werden müsste.
Mit Sonderausgaben hat's auch nichts zu tun.
-----------------
""
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
286.587
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten