Hallo,
kann mir jemand sagen, ob ich bei der Einkommensteuererklärung als besondere finanzielle Belastung/Werbungskosten die Wahrnehmung des Umgangsrechts mit meinem Sohn geltend machen kann?
Ich hole nämlich an allen zwei Wochenenden mein Kind von seiner Mutter ab und bringe ihn auch an dedn Sonntagen wieder zu ihr.
Das heißt: freitags abholen, sonntags zurückbringen. eine Fahrt beträgt 80 km.
Also muss ich pro Vater-Kind-Wochende 320 km fahren. Nicht das ich es ungerne mache, ist ja schließlich mein Sohn, den ich gerne sehe und mit dem ich gerne zusammen bin. Aber 640 km pro hauen ordentlich in die Geldbörse.
Ich hoffe mir kann jemand einen Tipp geben.
Danke und Gruß
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Einkommensteuererklärung - Umgangsrecht
5. Januar 2010
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Frage vom 5. Januar 2010 | 15:08
Von
Status: Beginner (129 Beiträge, 135x hilfreich)
Einkommensteuererklärung - Umgangsrecht
#1
Antwort vom 5. Januar 2010 | 15:51
Von
Status: Beginner (128 Beiträge, 46x hilfreich)
Ich wüsste nicht, dass das möglich wäre und als Werbungskosten schon gar nicht, da es nichts mit dem Beruf zu tun hat.
Außergewönhliche Belastungen sind auch ziemlich klar definiert und selbst wenn man es dort ansetzen könnte, gäbe es immer noch die zumutbare Eigenbelastung, die erstmal überschritten werden müsste.
Mit Sonderausgaben hat's auch nichts zu tun.
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