Einkommensteuererklärung - Werbungskosten vom letzten Jahr im nächsten Jahr absetzen

7. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommensteuererklärung - Werbungskosten vom letzten Jahr im nächsten Jahr absetzen

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Einkommensteuererklärung.

angenommen, ich habe 3000 € Steuer im 2004 gezahlt. Im selben Jahr habe ich 5000 € Ausgaben aufgrund Werbungskosten und Sonderausgaben, die vom Finanzamt anerkannt werden. So bekomme ich die 3000 € Steuer zurück. Doch gibt es 2000 €(5000€-3000€) übrig. Kann ich diese 2000 € auf die Einkommensteuererklärung 2005 übertragen und vom Einkommensteuer 2005 absetzen?

Muss ich einen Antrag beim Finanzamt stellen, dass ich diese 2000€ auf die Steuererklärung 2005 übertragen möchte oder brauche ich nur den Steuerbescheid vom 2004 beim Finanzamt vorlegen?

Auf Eure Antwort würde ich mich freuen.

Grüsse

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-268
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 163x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
SThielt
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

die Schilderung des Sachverhalts ist ziemlich verwirrend!!!
Fakt ist, dass Sie maximal das, was Sie an Steuern gezahlt haben, erstattet bekommen können. Wenn Sie also 3.000,-- € Stzeuern für 2004 gezahklt haben, können Sie auch nur maximal 3.000,-- € erstattet bekommen.

Die Werbungskosten mindern lediglich das zu versteuernde Einkommen (=Bemessungsgrundlage für die Höhe der Einkommensteuer).

Wenn Sie in 2004 einen Verlust erwirtschaftet haben, müsste dieser, soweit er nicht gegen positive Einkünfte aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden kann, in das Vorjahr (2003) zurückgetragen werden. Wenn der Verlust dort nicht vollständig aufgezehrt wird, wird der Rest in das Folgejahr (2005) vorgetragen.

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#3
 Von 
marc schwieritzke
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 4x hilfreich)

Werde voraussichtlich dieses jahr zum erstenmal einen Gewinn oberhalb der Einkommenssteuergrenze erwirtschaften, wollte deshalb fragen, ob ich nicht geltend gemachte Werbungskosten vom letzten Jahr(da die Einkommenssteuergrenze nicht erreicht) im darauffolgenden Jahr von der Einkommenssteuer absetzen kann.
Vielen Dank im voraus fuer die Antworten.

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#4
 Von 
marc schwieritzke
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 4x hilfreich)

ups, sollte eigentlich ein neues Thema werden-

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#5
 Von 
guest123-673
Status:
Schüler
(365 Beiträge, 155x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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