Einkommensteuererklärung - Umgangsrecht

5. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
braveheart-sls
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 134x hilfreich)
Einkommensteuererklärung - Umgangsrecht

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob ich bei der Einkommensteuererklärung als besondere finanzielle Belastung/Werbungskosten die Wahrnehmung des Umgangsrechts mit meinem Sohn geltend machen kann?

Ich hole nämlich an allen zwei Wochenenden mein Kind von seiner Mutter ab und bringe ihn auch an dedn Sonntagen wieder zu ihr.

Das heißt: freitags abholen, sonntags zurückbringen. eine Fahrt beträgt 80 km.
Also muss ich pro Vater-Kind-Wochende 320 km fahren. Nicht das ich es ungerne mache, ist ja schließlich mein Sohn, den ich gerne sehe und mit dem ich gerne zusammen bin. Aber 640 km pro hauen ordentlich in die Geldbörse.

Ich hoffe mir kann jemand einen Tipp geben.

Danke und Gruß

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12303.05.2014 11:07:52
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 46x hilfreich)

Ich wüsste nicht, dass das möglich wäre und als Werbungskosten schon gar nicht, da es nichts mit dem Beruf zu tun hat.
Außergewönhliche Belastungen sind auch ziemlich klar definiert und selbst wenn man es dort ansetzen könnte, gäbe es immer noch die zumutbare Eigenbelastung, die erstmal überschritten werden müsste.
Mit Sonderausgaben hat's auch nichts zu tun.

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