Einkommensteuererklärung widerspruch

27. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
gav
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 4x hilfreich)
Einkommensteuererklärung widerspruch

Wir wussten nicht, dass außergewöhnliche Belastung in der Höhe 7680€ bei eheähnliche Lebensgemeinschaft absetzen können. Jetzt ist die Frage: Für durchgeführte Einkommensteuererklärungen vom Jahren 2006, 2005, 2004 kann man noch irgendwie rückwirkend das in Anspruch nehmen? Gibt es Widerspruchfrist?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Volkmar Kippes
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 39x hilfreich)

Grundsätzlich kann man nach Erhalt eines STeuerbescheides nur innerhalb von vier Wochen Einspruch einlegen. Dann gibt es noch eine längere Frist, wenn der jeweilige Bescheid "unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 AO " erlassen wurde. Ob dieser Vorbehalt vorhanden ist, ergibt sich aus dem STeuerbescheid selbst (oberhalb des Abrechnungsteiles auf der ersten Seite).
Ansonsten schützt Unwissenheit vor "Strafe" nicht.

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#2
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 73x hilfreich)

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - ist zwar ein netter Spruch, und hier auch im Ergebnis richtig, kann aber für ein Laien in diesem Forum zu Verwirrung führen. Selbstverständlich gibt es für den Fall des Fragenden keine Strafe im strafrechtlichen Sinne.

Strafe heisst hier lediglich PECH GEHABT. Denn ALTE Steuerbescheide, lassen sich in Bezug auf obigen Fall nach Ablauf der Einspruchsfrist nur noch ändern, wenn dem Finanzamt neue Tatsachen bekannt werden. Führen diese neuen Tatsachen zu einer niedrigeren Steuer, darf den Steuerpflichtigen kein Verschulden treffen. Und VERGESSEN bzw. NICHT ANGEBEN von oben beschrieben Kosten ist eben VERSCHULDEN und damit ist keine Änderung mehr möglich.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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