Einkomstr. Ausgaben richtig angeben

4. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
SteveB
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)
Einkomstr. Ausgaben richtig angeben

Hallo

bin dabei meine Einkomenstrerklär. zu machen,vor mir liegt eine Rechnung die ich als Ausgaben angeben möchte.

Muss ich nun den Betrag mit Steuern oder ohne Steuern als Ausgaben angeben.

Da ich diese Rechnung schon mit meiner monatlichen Umsatzvorstuervoranmeldung steuerlich verechnet habe gehe ich davon aus das ich für die EInkommenstuererklärung unter Ausgaben nur den Betrag ohne Steuern angebe ?.

Kann jemand nochma bitte weiterhelfen....

Danke

Mfg

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
SteveB
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

HAllo

Sry ich verstehes selber alles noch nich so ganz.

---------------------------------------------------------------------
Hier ein Bsp.:
Monat Dezember 2008

+666,15€ Einnhamen durch Verkäufe
-246.34€ Ausgaben durch EInkäufe

-78.46€ Steuern Differenz rausgerech... Steuern zu zahlen ans Amt für Dezemb.08 (Umstz-VS)

-116€ Ebay Ebaygebühren (Netto)
--------------------------------------------------------------------

Was würde ich hiervon nun in meiner Einkommenstrerkl angeben
unter Betriebs Einnahmen/ Betriebsausgaben ??

Unter Ausgaben(VErlust) würde ich nun z.B die Ebaygebührn auflisten 116€ .........
Unter Einnahmen(Gewinn) würde ich nun ( 666,15) - (246,34) - (78,46) = 341,35€ als Gewinn anrechnen.

Wär das so richtig ?


Danke




.





0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.05.2014 11:07:52
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 46x hilfreich)

Wenn Sie nicht bilanzieren wird in der EÜR die Umsatzsteuer der Erlöse als extra Einnahme angegeben und die Umsatzsteuer der Ausgaben (Vorsteuer) als extra Ausgabe. Die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen werden ebenfalls als Ausgabe angegeben bzw. als Einnahme bei Guthaben.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.219 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen