Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung

25. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ullerich
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung

Im nächsten Jahr werde ich voraussichtlich Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung haben. Frage: Was kann ich steuermindernd dagegensetzen? Nur die Darlehnszinsen oder auch den Betrag für die Ansparung eines Bausparvertrages, der später das Darlehen ablöst? Kann ich noch andere Kosten dagegensetzen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Darlehenszinsen sind natürlich steuerlich absetzbar, der Ansparbetrag für den Bausparvertrag jedoch nicht.

Daneben sind noch folgende Beträge absetzbar ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

- AfA (Abschreibung für Abnutzung)
in den meisten Fällen 2% des Gebäudewertes
bei Neubauten und Altbauten von vor 1925, sowie in einigen Sonderfällen gibt es auch andere AfA-Sätze
- Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen
- sämtliche Nebenkosten (dafür ist der Nebenkostenvorauszahlung des Mieters eine Einnahme)
- Grundsteuer
- Verwaltungskosten, Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Vermietung

Eine vermietete Immobilie mit einem Bausparvertrag abzuzahlen, ist bezogen auf die Steuer eine nicht zu empfehlende Lösung.

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