Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

29. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Birdy8
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Ich habe meiner Tochter (Lehramtsanwärterin) meine Eigentumswohnung mietfrei überlassen. Sie zahlt nur die Nebenkosten. Sind trotzdem für die überlassene Wohnung Einkünfte anzusetzen, auch wenn ich keine Werbungskosten ansetze?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49199 Beiträge, 17317x hilfreich)

Nein, wenn keine Miete genommen wird, dann dürfen auch keine Werbungskosten angesetzt werden.
Somit ist diese Art der Vermietung steuerlich nicht relevant.

Hast Du denn schon einmal durchgerechnet, ob es nicht günstiger wäre, doch Miete zu kassieren. In vielen Fällen sind nach Abzug der Werbungskosten die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung negativ, so dass sich dann eine Steuerersparnis ergeben würde.

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#2
 Von 
Birdy8
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

ja, habe ich, die Schuldzinsen sind halt nicht mehr so hoch und Erhaltungsaufwand ist auch gering. Zudem müssten ja mindestens 50 % der ortsüblichen Miete angesetzt werden. Ab 2004 sogar 75 %, wenn ich nicht irre! und das sind ca. 7500,-€ im Jahr 2003

Danke unsterblich für die Antwort

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49199 Beiträge, 17317x hilfreich)

Ab 2004 sind es 56% der ortsüblichen Miete.

Hast Du die Abschreibung auch berücksichtigt?

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#4
 Von 
Birdy8
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

ja auch die Abschreibung ist anteilmäßig zur Wohnung nicht hoch, da ich damals das Gebäude in dem ich mit meiner Familie noch vor zwei Jahren wohnte, in Eigenleistung gebaut habe.

Danke hh,
noch ne Frage, kann ich die Angaben für VuV dann in der Steuererklärung weglassen, oder muß ich Angaben über die mietfreie Überlassung an Angehörige machen.

Übrigens hat mir meine Tochter die zweite Wohnung abgekauft und vermietet. Mit der Miete finanziert sie die Wohnung (sie hat negative Einkünfte aus VuV) und da ich mir ein neues Eigenheim gebaut habe konnte ich so meine Schulden tilgen und brauchte die Mieteinnahmen nicht zu versteuern, da ich die Neuschulden ja nicht als Werbungskosten absetzen konnte.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49199 Beiträge, 17317x hilfreich)

Die Angaben kannst Du dann weglassen.

Wenn die Wohnung vorher regulär vermietet war und als solche beim Finanzamt erfasst ist, dann solltest Du dennoch darauf hinweisen, dass sie jetzt mietfrei an Deine Tochter überlassen wurde. Dann gibt es keine Rückfragen.

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