Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht gemeldet - gibt es einen Freibetrag?

4. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Ramon
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht gemeldet - gibt es einen Freibetrag?

Hallo,
ich hatte in den jahren 2000 bis 2002 einnahemn aus vermietung und verpachtung.
2000 ca. 1100 DM
2001 ca. 2700 DM
2002 ca. - 300 EUR
diese einnahmen habe ich dem finanzamt nicht angegeben, da ich azubi bin und nur 700 eur brutto im monat verdiene. daher meine frage: werden die einnahmen aus vermietung und verpachtung auch in dieser geringen höhe besteuert oder gibt es da `ne mindesthöhe bzw. nen freibetrag. sonst habe ich keine Einkünfte.
hoffe um hilfe, da ich nicht genau bescheid weiss. gruss roman

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung selbst gibt es keinen Freibetrag.
Es wird dem reslichen Einkommen hinzugerechnet - hierfür gibt es bei der Besteuerung des Gesamten Einkommens einen steuerfreien Grundfreibetrag von 7.235,- €.
Höchstwahrscheinlich liegst Du mit Deinen Einkünften (kommt drauf an, was alles abgezogen werden kann) über diesem Freibetrag, womit auch die Einnahmen aus VuV steuerpflichtig wären.
Bei der Steuererklärung wären die Einnahmen aber auf jeden Fall anzugeben.
Jetzt ist Dein Gewissen gefragt, ob Du die Einnahmen noch meldest - dann aber auf jeden Fall vorher mal mit allen Unterlagen zum Steuerberater!

Gruß
MCNeubert

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.288 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen