Hallo,
ein Lehrer bezieht über einen Werkvertrag einmalig Einkünfte in Höhe von 1200 €.
Sind diese grundsätzlich zu versteuern?
Oder gibt es da ein Freibetrag?
Einkünfte aus Werkvertrag
17. Oktober 2021
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Frage vom 17. Oktober 2021 | 17:48
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 17x hilfreich)
Einkünfte aus Werkvertrag
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2021 | 17:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
ZitatSind diese grundsätzlich zu versteuern? :
Ja
ZitatOder gibt es da ein Freibetrag? :
Nein
#2
Antwort vom 17. Oktober 2021 | 17:52
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 17x hilfreich)
Das heißt 19% Umsatzsteuer?
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#3
Antwort vom 17. Oktober 2021 | 18:12
Von
Status: Unbeschreiblich (32920 Beiträge, 17282x hilfreich)
Das heißt 19% Umsatzsteuer? Nein, das heißt "Einkommensteuer" von bis zu 42 %. Umsatzsteuer fällt hingegen nicht an.
-- Editiert von muemmel am 17.10.2021 18:13
#4
Antwort vom 17. Oktober 2021 | 18:43
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
ZitatUmsatzsteuer fällt hingegen nicht an. :
Jedenfalls dann nicht, wenn man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht. Es gibt auch Fälle, bei denen der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung Sinn macht.
In jedem Fall sind die 1.200€ jedoch in der Einkommensteuererklärung anzugeben, je nach genauer Tätigkeit entweder als selbstständige Einkünfte (Anlage S) oder als gewerbliche Einkünfte (Anlage G).
#5
Antwort vom 17. Oktober 2021 | 19:50
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 17x hilfreich)
Danke für die hilfreiche Info :-)
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