Einkünfte aus Werkvertrag

17. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Käferle
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)
Einkünfte aus Werkvertrag

Hallo,
ein Lehrer bezieht über einen Werkvertrag einmalig Einkünfte in Höhe von 1200 €.
Sind diese grundsätzlich zu versteuern?
Oder gibt es da ein Freibetrag?

Haben Sie sich versteuert?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von Käferle):
Sind diese grundsätzlich zu versteuern?


Ja

Zitat (von Käferle):
Oder gibt es da ein Freibetrag?


Nein

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#2
 Von 
Käferle
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

Das heißt 19% Umsatzsteuer?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Das heißt 19% Umsatzsteuer? Nein, das heißt "Einkommensteuer" von bis zu 42 %. Umsatzsteuer fällt hingegen nicht an.

-- Editiert von muemmel am 17.10.2021 18:13

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Umsatzsteuer fällt hingegen nicht an.


Jedenfalls dann nicht, wenn man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht. Es gibt auch Fälle, bei denen der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung Sinn macht.

In jedem Fall sind die 1.200€ jedoch in der Einkommensteuererklärung anzugeben, je nach genauer Tätigkeit entweder als selbstständige Einkünfte (Anlage S) oder als gewerbliche Einkünfte (Anlage G).

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#5
 Von 
Käferle
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke für die hilfreiche Info :-)

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