Einkünfte in Österreich

11. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
sunset100
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)
Einkünfte in Österreich

Hallo,

könnte mir jemand sagen, wo die in Österreich erzielten Einkünfte (Bruttolohn,
z.T.steuerfreie Bezüge (Auslöse), einbeh. Lohnsteuer und SV) aus nichtselbständiger Arbeit eingetragen werden müssen?
Ansässig in D, Einkünfte in A - (jedoch nicht ganzjährig)

Vielen Dank im Voraus
sunset100




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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sunset100
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

Möchte meine Frage nochmal konkretisieren und hoffe es kann mir jemand eine Antwort geben.

Also ich war vom 01.01.-30.04. selbständig in Deutschland. Vom 01.05.-31.12. war ich in Österreich angestellt. Der Wohnsitz ist ganzjährig Deutschland, in Österreich wurde eine Unterkunft vom AG gestellt.

Laut Lohnnachweis habe ich in Österreich folg.Einkünfte erzielt (gerundet)
1.Bruttobezüge: 24.000

2.Steuerfr.Bezüge (§68): 3.000
3.Bezüge (§67): 2.000
4.einbeh.SV-Beiträge: 4.000

5.Steuerpfl.Bezüge 15.000
6.einbeh.Lohnsteuer: 3.000

Die Angaben sind für mich schon mal verwirrend,offensichtlich wurde bei der Ermittlung der steuerpfl.Bezüge(5.) die Posit. 2-4 von der Pos.1 abgezogen.?

Meine Fragen sind nun:
1. Bin ich in D unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig? Da ich ja vom 01.01.-30.04. Einkünfte aus selbst.Tätigk. in D hatte, muss ich ja in jeden Fall eine Est-Erklärung machen.
2. Muss ich das Einkommen aus Österreich angeben, wenn ja welche Position und wo wäre es einzutragen?
3. Unterliegt dieses Einkommen dem Progressionsvorbehalt, obwohl ich ja schon Lohnsteuer in abgeführt habe?
4. Muss ich vielleicht sogar eine Est-Erklärung in Österreich abgeben?

Ich hoffe, es kann mir jemand helfen!

Danke
sunset100






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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

zu 1.: Du bist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Dabei gehe ich davon aus, dass Du an Deinen freien tagen (Wochenende) an Deinen Wohnsitz in Deutschland zurückgekehrt bist.

zu 2.: Ja, der Arbeitslohn muss in den Zeilen 21/22 der Anlage N angegeben werden.Einzutragen ist der erste Betrag (24.000€). Die Aufwendungen im Zusammenhang mit diesen Einkünften (Werbungskosten, Sonderausgaben) sind auf einem gesonderten Blatt geltend zu machen. Das sich ergebende steuerpflichtige Einkommen ist nach den deutschen Steuervorschriften und nicht nach den österreichischen Vorschriften zu ermitteln.
Die Steuerfreiheit von Bezügen gem. § 68 des EStG-Österreich ist in Deutschland völlig anders geregelt und Bezüge nach § 67 EStG-Österreich sind in Deutschland gar nicht steuerfrei.

zu 3.: Ja, die Einkünfte unterliegen in Deutschland dem Progressionsvorbehalt. Wenn die Einkünfte in Österreich nicht versteuert worden wären, dann müssten sie in Deutschland voll versteuert werden. Der Umstand, dass in Österreich bereits Steuern abgeführt wurden, widerspricht nicht der Anwendung des Progressionsvorbehaltes. Dieses Verfahren ist ja gerade für solche Fälle vorgesehen.

zu 4.: Eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung in Österreich besteht in Deinem Fall nicht.


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#3
 Von 
sunset100
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank hh für die ausführliche Antwort.

Annahme ist richtig, dass Wohnsitz in D am WE aufgesucht wird.
Hatte gedacht, da mehr als 183 Tage in Österreich gearbeitet, dass event. beschränkte Steuerpflicht gilt.
Ist das Einkommen aber nun in N 21 oder 22 anzugeben?

Letzte Frage: Wäre es analog, wenn in 2009 ganzjährig in Österreich angestellt?

Dankeschön
sunset100



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