Angenommen, es werden privat Anteile an einer GmbH gehalten und diese sollen in Form einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage in eine andere Holding GmbH eingelegt werden, so dass die Gesellschafteranteilen nicht mehr von privat sondern von der Holding gehalten werden.
Fällt bei diesem Vorgang eine Steuer für die Privatperson an?
Ist § 21 UmwStG hier relevant? Können die Anteile zum Buchwert eingelegt werden?
-- Editiert von go398184-50 am 23.11.2020 08:26
Einlage von Gesellschafteranteilen als Kapitalerhöhung in Holding - steuerlich relevant?
22. November 2020
Thema abonnieren
Frage vom 22. November 2020 | 23:18
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Einlage von Gesellschafteranteilen als Kapitalerhöhung in Holding - steuerlich relevant?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten