Einleitung Steuerstrafverfahrens und Hehlerei

14. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Norman1976
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Einleitung Steuerstrafverfahrens und Hehlerei

Hallo,

ich habe heute einen Brief vom Hauptzollamt Stralsund erhalten:

"Sehr geehrter Herr XXXX

nach den Ermittlungen des ZFA berlin-Brandenburg, Dienstsitz XXX, haben Sie am XX.XX.2004 über ebay unversteuerte Zigaretten... ersteigert.Unter der AN XXXwurde durch den gesondert Verfolgten A.X. ein Feuerzeug und eine Stange WL in einer Auktion angeboten. Am XX.XX.XX wurde von Ihrem Konto auf das Konto den A.X. für "Betreff" ein Betrag von € 95,00 überwiesen. Ab 03.XXXX bis 12.XXXX haben Sie weitere Überweisungen auf das Konto des A.X. getätigt, jedoch unter Verwendungszweck von diversen Gebrauchsgütern, wie "Staubsauger", "TFT" u.a. mehr. Nach dem Ermittlungsstand und den Einlassungen weiterer Käufer besteht der Verdacht, dass sich hinter diesen Buchungsvermerken ebenfalls der Kauf von Zigaretten verbirgt. Demzufolge sind Sie verdächtigt im Zeitraum 03.XXXX bis 12.XXXX vom gesondert beschuldigten A.X. insgesamt 27 000 unversteuerte Zigaretten käuflich erworben zu haben.

Ich habe daher gegen Sie ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachtes der Steuerhehlerei nach §374 Abgabenordnung eingeleitet.

In diesem Zusammenhang gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit, sich zum Sachverhalt schriftlich zu äußern.
.
.
.

Sollte bis zum genannten Termin über den Personalbogen hinaus keine schriftliche Äußerung zur Sache vorliegen, gehe ich davon aus, dass Sie sich zum Sachverhalt nicht äußern wollen.

Mit freundlichen Grüßen"

__________________________________________

Anbei liegt ein Anhörungsbogen den ich
1. mit Angaben zu meiner Person ausfüllen soll.
z.Bsp. Personendaten (Name, Adresse, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Vater, Mutter, Nettoverdienst, etc.)
2. mit Angaben zur Sache ausfüllen kann.
-2.1 "Es steht ihnen frei, sich zu dem Vorwurf zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen."; "jederzeit einen Verteitiger zu befragen"; "zu meiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen zu beantragen"

__________________________________________

--> Was soll ich nun tun?
die Pflichtangaben werde ich natürlich machen.
-> Soll ich Angaben zur Sache ausfüllen?


--> Womit muss ich schlimmstenfalls rechnen?
Geldstrafe? Freiheitsstrafe oder kann ich den Fall durch eine Nachzahlung der Steuer evtl. beilegen? Bin ich dann Vorbestraft? (Führungszeugnis?)


Zur Historie, ja, ich habe diese Zigaretten bei Ebay ersteigert, bezahlt und bekommen. Da ich starker Raucher bin, ca. 40-60 Zigaretten/Tag, nahm ich nochmals Kontakt mit dem Verkäufer auf, ob er noch weitere Zigaretten hätte, er sagte mir, das er täglich in Polen zu tun hätte, und mir diesen Bedarf durch die Einfuhr von 200 Zigaretten/Tag steuerfrei decken könnte! Daraus ergaben sich in verschiedenen Abständen Paketlieferungen aus D nach D von 10-30 Stangen, je nach Zeitraum. Zu diesem Zeitpunkt bin ich nie von einer strafbaren Handlung bei dem Erwerb von steuerfrei "durch persönlichen Bedarf" ausgegangen, weiterhin habe ich diese Stangen ausnahmslos für den Eigenbedarf gezogen. Weiterhin mußte ich jedoch feststellen, das die Absenderadressen der Pakete immer aus unterschiedlichen Orten Deutschlands mit diversen Absendern versehen waren, auf meine Nachfrage erhielt ich nie Auskunft. Warum muß ich mich hier einem Steuerstrafverfahren wegen des Verdachtes der Hehlerei stellen?

Bitte dringend um Rat, wie ich mich verhalten sollte!

Wäre für eine schnelle Hilfe sehr dankbar, da ich die Äußerung bis zum 11.12.07 zurückschicken muss.

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Du solltest einen Anwalt einschalten.

Beim Ankauf von mehr als 1.000 unversteuerten Zigaretten steht auf jeden Fall der Vorwurf der Steuerhehlerei im Raum. Diese Grenze hast Du weit überschritten. Ansonsten wäre es 'nur' eine Ordnungswidrigkeit nach § 30a TabStG.

Und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, wobei ich Dir die Unwissenheit ehrlich gesagt nicht abnehme.

Mit einer Einstellung des Verfahrens nach Zahlung der hinterzogenen Steuern ist nicht zu rechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Norman1976
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für diesen Hinweis, bleibt für mich noch die Frage, warum ich die Steuern nachzahlen muß? Der Anbieter hat doch anscheinend diese Stangen aus Polen eingeführt, und ist doch somit zur Steuernachzahlung verpflichtet! Oder irre ich, dann würde das Zollamt diese Stangen doch doppelt versteuert bekommen! Der Anbieter gab mir telefonisch zu verstehen, dass diese Stangen im Zuge der Freipauschale täglich eingeführt werden, leider kann ich dieses nun nicht mehr nachweisen, sollte ich mich hierauf bei der Aussage berufen?

Danke für Rückinfos!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Norman1976
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich meine natürlich 22.12.08!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das Finanzamt kann sich aussuchen, ob es die Steuer bei Käufer oder beim Verkäufer einfordert.

Ich habe mal in meine Glaskugel geschaut und die hat mir berichtet, dass der Verkäufer das Geschäft in großem Umfang betrieben hat und so viel Steuern nachzahlen muss, dass er die nicht einmal annähernd bezahlen kann. Also hält sich das Finanzamt an die Käufer.

Da für den verkäufer eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsentzug droht, dass er aufgrund eines Gefängnisaufenthaltes auch gar nicht mehr in der Lage ist, in absehbarer Zeit die Steuern nachzuzahlen.

Ich bin doch erstaunt, dass Du Deine Antworten tatsächlich ernst zu meinen scheinst. Bei einer derart grenzenlosen Naivität solltest Du nur mit anwaltlicher Unterstützung der Staatsanwaltschaft antworten. Ansonsten reitest Du Dich nur noch tiefer hinein.

Ich dachte bisher, dass es zur Allegmeinbildung gehört, dass unversteuert Zigaretten nur für den eigenen Gebrauch verwendet werden dürfen. Beim Weiterverkauf machen sich sowohl Käufer als auch Verkäufer strafbar.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.032 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen