Einleitung eines Steuerstrafverfahren, Zigaretten kauf

15. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.05.2023 17:19:38
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Einleitung eines Steuerstrafverfahren, Zigaretten kauf

Einleitung eines Steuerstrafverfahren

Brief vom Hauptzollamt:
Bezug: Verdacht des ankaufs von Tabakwaren ohne deutsche Steuerzeichen auf Facebook.
Es wurde lt. Brief ein Steuerstrafverfahren wegen Verdachts der Steuerhehlerei eingeleitet.
Ermittlungen haben ergeben dass vor dem 18.12.17,am 01.01.18, 01.02.18 und 15.03.18 insgesamt ~ 3200 Stück Zigaretten bestellt und erworben wurden. Ein Anhörungsbogen liegt bei oder man kann hier vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Die bestellten Zigaretten waren für den Eigenbedarf!

Sollte der Anhörungsbogen ausgefüllt werden um mildere Strafe zu bekommen?
Wie beschreibt man es oder entschuldigt man sich hier nur, da die Tat ja stimmt!


Anscheinend ist der Verkäufer schon im Gefängnis und um die 400 Kunden von ihm bekamen Post von dem Hauptzollamt. Mailverkehr und Kontoauszüge sind belegbar, lt. eines anderen Kunden!

Wie sollte man vorgehen?

-- Editiert von D.R.123 am 15.10.2021 07:45

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Ich grüble gerade, ob es Sinn macht einen Steuerberater hinzuziehen.
Aber eigentlich kann der auch nichts mehr retten.

Die Straftat ist begangen worden und kann offensichtlich zweifelsfrei nachgewiesen werden.

ICH würde die Tat zugeben. Evtl. noch dazu schreiben, dass man sich nicht bewusst war, dass der Kauf strafbar war. Das glaubt einem zwar keiner, aber zumindest der Vorwurf des Vorsatzes könnte man vielleicht entkräften.

Dann auf eine Steuernachzahlung und Geldstrafe einstellen.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
guest-12327.05.2023 17:19:38
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Dann auf eine Steuernachzahlung und Geldstrafe einstellen.


Denke auch das ich es so machen werde, weil wie gesagt alles nachweisbar ist!
Tat zugeben, etwas Reue zeigen und natürlich in den sauren Apfel beißen!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.05.2023 17:19:38
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von D.R.123):
Denke auch das ich es so machen werde, weil wie gesagt alles nachweisbar ist!
Tat zugeben, etwas Reue zeigen und natürlich in den sauren Apfel beißen!


Auf dem Bögen steht :

Aussagen ....Aussage verweigern... oder mit Rechtsbestand Aussagen...zum ankreuzen.

Was ist hier richtig, was soll ich hier ankreuzen, da ich die Tat ja wie geschildert wurde im Brief zugebe.

Muss ich dann vor Gericht bzw. bei der Polizei noch Aussagen?

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Was ist hier richtig, was soll ich hier ankreuzen, da ich die Tat ja wie geschildert wurde im Brief zugebe. "Aussagen" natürlich.

Muss ich dann vor Gericht bzw. bei der Polizei noch Aussagen? Nein - es wird im Übrigen auch keine Gerichtsverhandlung geben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.05.2023 17:19:38
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Was ist hier richtig, was soll ich hier ankreuzen, da ich die Tat ja wie geschildert wurde im Brief zugebe. "Aussagen" natürlich.

Muss ich dann vor Gericht bzw. bei der Polizei noch Aussagen? Nein - es wird im Übrigen auch keine Gerichtsverhandlung geben.


Danke für die Antworten!
Wird dann noch eine Steuerhinterziehung und eine Geldstrafe auf mich zu kommen.
Kann man hierzu etwas sagen ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Zitat:
Dann auf eine Steuernachzahlung und Geldstrafe einstellen.
Was genau ist denn an diesem Satz so schwer verständlich?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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