Hallo,
ich, Student 27, verdiene im Monat 100 Euro als studentische Hilfskraft an meiner Universität. Ich bekomme kein BaFöG, habe sonst keine Einkünfte außer der Unterstützung durch meine Eltern.
Im Dezember 2012 habe ich, im Rahmen eines Direktauftrags durch eine IT-Firma, ein Tutorial (Dateien + Text + Abbildungen) erstellt.
Der bezahlte Zeitaufwand beträgt 80 Stunden, der Stundensatz 10,50 Euro.
Meine Fragen, nach langen Suchen im Internet, sind:
Ich muss eine Rechnungschreiben. Muss ich eine Umsatzsteuernummer beantragen? Muss ich auf der Rechnung irgendeine Steuernummer angeben? Oder kann ich einfach eine Rechnung über den Betrag 840 Euro ausstellen und diese 840 Euro in der Einkommensteuererklärung abgeben?
Danke für eure Antworten
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-- Editiert Vectors am 25.01.2013 19:06
Einmalige Freiberufliche Tätigkeit
25. Januar 2013
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Frage vom 25. Januar 2013 | 19:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einmalige Freiberufliche Tätigkeit
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#1
Antwort vom 26. Januar 2013 | 15:35
Von
Status: Unbeschreiblich (34049 Beiträge, 17673x hilfreich)
Die letzte Variante ist zutreffend.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
#2
Antwort vom 26. Januar 2013 | 22:20
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1347x hilfreich)
So ist es. Bei Abgabe der Steuererklärung explizit darauf hinweisen, dass es eine einmalige Geschichte ist und bitte auf der Rechnung keinesfalls Umsatzsteuer ausweisen.
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