Einmalige Freiberufliche Tätigkeit

25. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Vectors
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einmalige Freiberufliche Tätigkeit

Hallo,

ich, Student 27, verdiene im Monat 100 Euro als studentische Hilfskraft an meiner Universität. Ich bekomme kein BaFöG, habe sonst keine Einkünfte außer der Unterstützung durch meine Eltern.

Im Dezember 2012 habe ich, im Rahmen eines Direktauftrags durch eine IT-Firma, ein Tutorial (Dateien + Text + Abbildungen) erstellt.

Der bezahlte Zeitaufwand beträgt 80 Stunden, der Stundensatz 10,50 Euro.

Meine Fragen, nach langen Suchen im Internet, sind:

Ich muss eine Rechnungschreiben. Muss ich eine Umsatzsteuernummer beantragen? Muss ich auf der Rechnung irgendeine Steuernummer angeben? Oder kann ich einfach eine Rechnung über den Betrag 840 Euro ausstellen und diese 840 Euro in der Einkommensteuererklärung abgeben?

Danke für eure Antworten

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-- Editiert Vectors am 25.01.2013 19:06

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34049 Beiträge, 17673x hilfreich)

Die letzte Variante ist zutreffend.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

So ist es. Bei Abgabe der Steuererklärung explizit darauf hinweisen, dass es eine einmalige Geschichte ist und bitte auf der Rechnung keinesfalls Umsatzsteuer ausweisen.

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