Einmalige Tätigkeit neben Vollzeitstelle;Rechnung und Steuer

23. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
madgnarf
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einmalige Tätigkeit neben Vollzeitstelle;Rechnung und Steuer

Hallo zusammen,

ich bin in Vollzeit bei meinem Arbeitgeber angestellt und habe jetzt die Möglichkeit für eine andere Firma einen kleinen Auftrag in Sachen Programmierung abzuwickeln. Das ist mit meinem Arbeitgeber auch so besprochen und genehmigt.

Jetzt zu meiner Frage:
Kann ich als Privatpersonen eine Rechnung schreiben ohne ein Gewerbe anzumelden, da es sich um eine einmalige Tätigkeit handelt.Muss ich dies dem Finanzamt melden oder gebe ich das einfach bei der Steuererklärung als Einkünfte aus selbständiger Arbeit an?

Schonmal vielen Dank für eventuelle Antworten und schöne Feiertage.

Viele Grüße

Madlen

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Je nach Art der Programmierung (z.B. Entwicklung oder nur Webdesign), kann es eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit sein. Für das Finanzamt ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Da es nicht nachhaltig ist, fehlt es umsatzsteuerlich wohl an der Unternehmer-Eigenschaft, weshalb ich keine USt ausweisen würde bzw. vorsorglich auf die Kleinunternehmerregelung hinweisen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Kann ich als Privatpersonen eine Rechnung schreiben ohne ein Gewerbe anzumelden, da es sich um eine einmalige Tätigkeit handelt.


Ja, kannst Du, wenn es sich um eine einmalige Sache handelt.

Zitat:
Muss ich dies dem Finanzamt melden oder gebe ich das einfach bei der Steuererklärung als Einkünfte aus selbständiger Arbeit an?


Es reicht, wenn das im Rahmen der Steuererklärung angegeben wird. Sollte die Einnahme mehr als 410€ betragen, so bist Du zur Abgabe einer Steuererklärung bis zum 31.05. des Folgejahres verpflichtet

1x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.291 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen