Liebe Forengemeinde,
ich weiß nicht, ob das Thema beim Steuerrecht oder beim Erbrecht richtig ist.
Wenn ich nicht mehr arbeiten gehe, also kein Gehalt bekomme und auch kein Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen will, mein Mann mir aber jeden Monat Geld schenkt, damit ich mich um Haushalt und um ihn kümmere (Pflegegrad 2), muss ich das als Einnahme versteuern oder ist das eine Schenkung (Erbrecht)?
Ich weiß nicht, wie ich das einordnen soll. Hat jemand eine Idee dazu?
Vielen Dank.
Dagmar
Einnahme oder Schenkung
13. März 2025
Thema abonnieren
Frage vom 13. März 2025 | 07:05
Von
Status: Schüler (403 Beiträge, 94x hilfreich)
Einnahme oder Schenkung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 13. März 2025 | 07:43
Von
Status: Lehrling (1657 Beiträge, 318x hilfreich)
Du bist verheiratet? Dann ist es weder eine Schenkung noch ein Erbe.ZitatIch weiß nicht, wie ich das einordnen soll. Hat jemand eine Idee dazu? :
#2
Antwort vom 13. März 2025 | 09:33
Von
Status: Unbeschreiblich (49110 Beiträge, 17287x hilfreich)
Es handelt sich weder um Einkommen noch um eine Schenkung. Vielmehr handelt es sich um Unterhaltszahlungen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 13. März 2025 | 11:46
Von
Status: Student (2081 Beiträge, 479x hilfreich)
Ich finde, dieser Beitrag sollte mit dem Beitrag aus dem Arbeitsrecht zusammengeführt und gesamthaft betrachtet werden.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
286.596
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten