Einnahmen Vermietung Zinsen Bausparvertrag Freist.

30. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
IceTiger66
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Einnahmen Vermietung Zinsen Bausparvertrag Freist.

Hallo zusammen,

ich habe meine in 1999 gekaufte Eigentumswohung zuerst selbst bewohnt und ab Dezember 2006 vermietet.

Die Finanzierung erfolgte über einen vorfinanzierten Bausparvertrag, wobei die Zinseinnahmen seit Dezember 2006 den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen sind.

Wichtig: Mir geht es um die Jahre vor der Abgeltungssteuer, also bis Ende 2008.
(Bis Mitte 2007 lief der Bausparvertrag in der Ansparperiode, wurde Mitte 2007 zuteilungsreif und löste damit den Kredit der Zwischenfinanzierung ab. Seither wird das Bauspardarlehen zurückgezahlt.)

Seit Dezember 2006 waren die Guthabenzinsen demnach nicht mehr in der Anlage KAP zu erklären, sondern als Einkünfte im Rahmen der Vermietung und Verpachtung.
Jetzt habe ich gelesen, dass für Zinsen aus Bausparguthaben, die den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzuordnen sind, kein Freistellungsauftrag zu stellen war/ist.
Ich hatte die ganzen Jahre über einen Freistellungsauftrag für den Bausparvertrag (Zinsen nur bis Mitte 2007) und zwar auch für die Zeit in der die Wohnung vermietet war (seit Dezember 2006). Ich befürchte das war nicht korrekt?

Im Detail:
Die Bausparkasse führte bedingt durch die Freistellung also keinen, bzw. nur einen geringen Zinsabschlag ab (2007 reichte der Freistellungsauftrag nicht ganz aus - Zinsabschlag wurde vom Stb-Ber. geltend gemacht).
Die vollen Zinsen wurden aber unabhängig von der Freistellung im Rahmen der Vermietung als Einkünfte erklärt.

Als fiktives Beispiel zur Verdeutlichung:

2007: durch Steuerberater erklärt
ca. 400,- EUR Zinsen
ca. 360,- EUR Freistellungsauftrag
ca. 12,- EUR Zinsabschlag
Zinsabschlag hat der Steuerberater geltend gemacht
->Erklärung der 400,- EUR Zinsen als Einkünfte im Rahmen der Vermietung und nicht als Kapitaleinkünfte.

2006: durch eigene Steuererklärung (1/12 für Vermietung relevant)
ca. 600,- EUR Zinsen
ca. 600,- Freistellungsauftrag
kein Zinsabschlag durch Bausparkasse, aber bei anderen Instituten, da 1in Summe die 421,-€ überschritten waren
-> Erklärung der Zinsen als Kapitaleinkünfte (die kompletten 600,- EUR Zinsen)
-> zusätzlich 1/12 (=50,-€) Erklrärung als Einkünfte im Rahmen Vermietung. (ddamit 1/12 doppelt)

Ich bitte um Info, ob ich mich in irgendeiner Form strafbar gemacht habe und was zu veranlassen ist, da auch ein Freistellungsauftrag bestanden hat, während die Guthabenzinsen als Einnahmen im Rahmen Vermietung und Verpachtung erklärt wurden.

Was ich nicht verstehe. Hätte ich keinen Freistellungsauftrag gehabt, hätte die Bausparkasse 30% Zinsabschlag abgeführt und ich hätte die Zinsen als Einnahmen Bei Vermietung und Verpachtung versteuern müssen. Damit wären nach meinem Verständnis die Guthabenzinsen doppelt besteuert worden.

Vielen Dank


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo Pucki66,

vor der Zeit der Abgeltungsteuer waren die Steuern nicht durch die bankseitig abgeführten Steuern abgegolten, es musste also immer alles erklärt werden, sobald der Freibetrag überschritten wurde. Wenn du das gemacht hast, ist es imho OK.
Eine doppelte Besteuerung ist nicht strafbar, nur dumm ;)

Übrigens waren Zinsen aus Bausparverträgen vom Kapitalertragsteuerabzug befreit, soweit Anspruch auf Wohnungsbauprämie bestand (war das so?). In diesem Fall hätte es gar keinen Freistellungsauftrag gebraucht und es durften durch die Bausparkasse eigentlich auch keine Steuern abgeführt werden.

MfG Stefan

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Die Zinsabschlagsteuer wurde auf die Einkommensteuer angerechnet und daher hätte sich keine doppelte Besteuerung ergeben.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo hh,

es wurden aber sowohl die kompletten 600 Euro in der Anlage KAP als auch die 50 Euro für einen Monat in Anlage V erklärt; dass wäre schon doppelt.

quote:
-> Erklärung der Zinsen als Kapitaleinkünfte (die kompletten 600,- EUR Zinsen)
-> zusätzlich 1/12 (=50,-€) Erklrärung als Einkünfte im Rahmen Vermietung. (ddamit 1/12 doppelt)


MfG Stefan

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