Einnahmen aus Auslandsbeteiligung (EU-Ausland) versteuern

29. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Jodelpeter
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Einnahmen aus Auslandsbeteiligung (EU-Ausland) versteuern

Hallo zusammen,

mich würde bei folgender fiktiven Schilderung die möglichst korrekte Vorgehensweise interessieren bzw. ob sich das so realisieren ließe:

Privatperson A erhält eine vierteljährliche Dividendenausschüttung aus dem Besitz von Firmenanteilen (25%) eines Unternehmens im EU-Auslands (Singapore).

Muss von Privatperson A lediglich die an Ihn ausgeschüttete turnusmäßige Dividendenzahlung über die Einkommensteuer versteuern oder ist hier noch weiteres zu beachten?

Die Beteiligung wird Aktiv von Privatperson A an das Finanzamt gemeldet, richtig (eben über die Einkommensteuererklärung?)

Der Unternehmenswert bzw. der Anteil der Beteiligung von Privatperson A am Gesamt-Unternehmenswert wird erst bei der finalen Veräußerung der Anteile an eine Dritte Partei zur Besteuerung herangezogen, ist das soweit korrekt?

Viele Grüße
Peter

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Die Anteile sind im Privatvermögen?
Dann:

Zitat (von Jodelpeter):
Muss von Privatperson A lediglich die an Ihn ausgeschüttete turnusmäßige Dividendenzahlung über die Einkommensteuer versteuern

ja!

Zitat (von Jodelpeter):
Der Unternehmenswert bzw. der Anteil der Beteiligung von Privatperson A am Gesamt-Unternehmenswert wird erst bei der finalen Veräußerung der Anteile an eine Dritte Partei zur Besteuerung herangezogen, ist das soweit korrekt?

Ja!

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Jodelpeter
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

DAnke für die Antwort.

Da Privatperson A - direkt - also nicht über eine juristische Person die Anteile hält kann ich die Nachfrage

Ist es für das deutsche FA demnach auch unerheblich ob Privatperson A 50% der Anteile oder 100% besitzt - da für die Dividendenausschüttung nur deren jeweiliger Ausschüttungsbetrag über die jährliche Einkommensteuer versteuert wird?

Was ich mich nur frage - interessiert sich das deutsche FA auch dafür (was ja legitim wäre) wie hoch das Gesamtkapital der Anteile sowohl aller Teilhaber wie auch der Anteile des Privatperson A sind. Ich meine ja, da die ausländische Firma und deren Kapital sowieso unter der dortigen "Körperschaftssteuer" unterliegt und daher dem deutschen FA nur die Dividendenauszahlungen von Privatperson A interessiert, bin mir aber natürlich nicht sicher.

Ich glaube Gedanke dreht sich hier etwas im Kreis. ;-)

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#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Jodelpeter):
Die Beteiligung wird Aktiv von Privatperson A an das Finanzamt gemeldet, richtig (eben über die Einkommensteuererklärung?)
Falsch! Bereits der Erwerb der Beteiligung ist dem FA innerhalb eines Monats zu melden, §138 Abs.2 AO!

Zitat (von Jodelpeter):
Der Unternehmenswert bzw. der Anteil der Beteiligung von Privatperson A am Gesamt-Unternehmenswert wird erst bei der finalen Veräußerung der Anteile an eine Dritte Partei zur Besteuerung herangezogen, ist das soweit korrekt?
Grundsätzlich ja.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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