Hallo zusammen,
mich würde bei folgender fiktiven Schilderung die möglichst korrekte Vorgehensweise interessieren bzw. ob sich das so realisieren ließe:
Privatperson A erhält eine vierteljährliche Dividendenausschüttung aus dem Besitz von Firmenanteilen (25%) eines Unternehmens im EU-Auslands (Singapore).
Muss von Privatperson A lediglich die an Ihn ausgeschüttete turnusmäßige Dividendenzahlung über die Einkommensteuer versteuern oder ist hier noch weiteres zu beachten?
Die Beteiligung wird Aktiv von Privatperson A an das Finanzamt gemeldet, richtig (eben über die Einkommensteuererklärung?)
Der Unternehmenswert bzw. der Anteil der Beteiligung von Privatperson A am Gesamt-Unternehmenswert wird erst bei der finalen Veräußerung der Anteile an eine Dritte Partei zur Besteuerung herangezogen, ist das soweit korrekt?
Viele Grüße
Peter
Einnahmen aus Auslandsbeteiligung (EU-Ausland) versteuern
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Die Anteile sind im Privatvermögen?
Dann:
ZitatMuss von Privatperson A lediglich die an Ihn ausgeschüttete turnusmäßige Dividendenzahlung über die Einkommensteuer versteuern :
ja!
ZitatDer Unternehmenswert bzw. der Anteil der Beteiligung von Privatperson A am Gesamt-Unternehmenswert wird erst bei der finalen Veräußerung der Anteile an eine Dritte Partei zur Besteuerung herangezogen, ist das soweit korrekt? :
Ja!
DAnke für die Antwort.
Da Privatperson A - direkt - also nicht über eine juristische Person die Anteile hält kann ich die Nachfrage
Ist es für das deutsche FA demnach auch unerheblich ob Privatperson A 50% der Anteile oder 100% besitzt - da für die Dividendenausschüttung nur deren jeweiliger Ausschüttungsbetrag über die jährliche Einkommensteuer versteuert wird?
Was ich mich nur frage - interessiert sich das deutsche FA auch dafür (was ja legitim wäre) wie hoch das Gesamtkapital der Anteile sowohl aller Teilhaber wie auch der Anteile des Privatperson A sind. Ich meine ja, da die ausländische Firma und deren Kapital sowieso unter der dortigen "Körperschaftssteuer" unterliegt und daher dem deutschen FA nur die Dividendenauszahlungen von Privatperson A interessiert, bin mir aber natürlich nicht sicher.
Ich glaube Gedanke dreht sich hier etwas im Kreis. ;-)
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Falsch! Bereits der Erwerb der Beteiligung ist dem FA innerhalb eines Monats zu melden, §138 Abs.2 AO!ZitatDie Beteiligung wird Aktiv von Privatperson A an das Finanzamt gemeldet, richtig (eben über die Einkommensteuererklärung?) :
Grundsätzlich ja.ZitatDer Unternehmenswert bzw. der Anteil der Beteiligung von Privatperson A am Gesamt-Unternehmenswert wird erst bei der finalen Veräußerung der Anteile an eine Dritte Partei zur Besteuerung herangezogen, ist das soweit korrekt? :
taxpert
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