Einnahmen aus Spenden versteuern?

25. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
ratsuchender78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Einnahmen aus Spenden versteuern?

Hey Leute,

seit etwa 1,5 Jahren biete ich auf eBay-Kleinanzeigen IT-Support/ Computerhilfe an und das auf Spendenbasis. Ich sage den Leuten auch immer, dass es Ihnen überlassen ist wie viel sie mir geben möchten, sie können mir natürlich auch nichts zahlen, deswegen völlig freiwilligen. Muss ich da etwas versteuern?



-- Editiert von ratsuchender78 am 25.12.2020 13:57

-- Editiert von Moderator am 25.12.2020 15:32

-- Thema wurde verschoben am 25.12.2020 15:32

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Was hat denn das Finanzamt dir jetzt geschrieben?

Wie leistet du diese Hilfe? Vor Ort oder online?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2065 Beiträge, 1187x hilfreich)

Natürlich sind die Einnahmen zu versteuern. Wer Leistungen in Erwartung einer (Geld-)Gegenleistung erbringt, kann sich nicht hinter dem Begriff "Schenkung" verstecken.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ratsuchender78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Was hat denn das Finanzamt dir jetzt geschrieben?

Das Kind ist noch nicht in den Brunnen gefallen. Das Finanzamt hat mir nichts geschrieben.

Zitat:
Wie leistet du diese Hilfe? Vor Ort oder online?

Vor Ort bei mir zu Hause. Die Leute kommen zu mir und ich helfe ihnen.

Zitat:
Wer Leistungen in Erwartung einer (Geld-)Gegenleistung erbringt, kann sich nicht hinter dem Begriff "Schenkung" verstecken.

Kannst du bitte alles vollständig lesen bevor du antwortest und irgendwelche falschen Behauptungen aufstellst. Und nein, ich verstecke mich nicht vor irgendwas!!!
Lies diesen Satz bitte nochmal: " Ich sage den Leuten auch immer, dass es Ihnen überlassen ist wie viel sie mir geben möchten, sie können mir natürlich auch nichts zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat:
Muss ich da etwas versteuern?


Ja, die Spenden sind zu versteuern, da der Spender für seine Spende einen Gegenleistung erhalten hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Komisch, um 13:56 hatte man doch noch ein ganz anderes Geschäftsmodell?

Wenn der Kumpel Eigentum Dritter vom Wertstoffhof klaut und man das den zusammen "privat" verkauft, nützt es nicht das Geklaute als "Geschenk" zu bezeichnen. Staatsanwaälte und Gerichte pflegen nicht danach zu gehen wie die Täter es bezeichnen sondern dananch was es tstsächlich ist.



Zitat (von ratsuchender78):
Und nein, ich verstecke mich nicht vor irgendwas!!!

Stimmt, man versucht im Geschäftsmodell von 13:56 Straftaten wie Diebstahl, Hehlerei, Umweltstraftaten, Betrug und Steuerhinterzeihung schön zu reden.

Und im aktuellen Geschäftsmodell will man unternehmerische Einnahmen als Spende schönreden.



Zitat (von ratsuchender78):
seit etwa 1,5 Jahren biete ich auf eBay-Kleinanzeigen IT-Support/ Computerhilfe an und das auf Spendenbasis

Zitat (von hh):
Ja, die Spenden sind zu versteuern, da der Spender für seine Spende einen Gegenleistung erhalten hat.

Es gibt hier gar keine Spenden da die gesetzlichen Vorraussetzungen für eine Spende gar nicht erfüllt sind...
Es ist schlicht und ergreifend ein Einkommen - mit allen Folgen.



Zitat (von ratsuchender78):
Muss ich da etwas versteuern?

Nicht nur das, je nachdem wie man das ganze ausgestaltet hat muss man ein entsprechendes Gewerbe anmelden und diverse gesetzliche Vorschriften beachten - von der Haftung mal ganz abgesehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7233 Beiträge, 1522x hilfreich)

Schwarzarbeit seit 1,5 Jahren. Das Finanzamt ist übrigens nicht doof - Die schauen sich auch Anzeigen auf ebay-Kleinanzeigen usw. an.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von ratsuchender78):
Das Kind ist noch nicht in den Brunnen gefallen.

Es hängt aber über dem Brunnen, denn es wurde versäumt, ein Gewerbe anzumelden und bei Einnahmen aus Gewerbebetrieb hätte bis zum 31.7. eine Steuererklärung eingereicht werden müssen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen