Einnahmenüberschußrechnung (EÜR) , Benzinkosten, Kfz-Reparatur, Kfz-Haftpflichtversicherung

24. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb499230-35
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Einnahmenüberschußrechnung (EÜR) , Benzinkosten, Kfz-Reparatur, Kfz-Haftpflichtversicherung

Hallo,

darf ich als Kleinunternehmer in EÜR Benzinkosten, Kfz-Reparatur, Kfz-Haftpflichtversicherung als Betriebsausgaben angeben?
Ich bin Kurierfahrer bei Deliveroo und fahre mit dem "eigenen"(ich darf es benutzen, aber es ist auf meinen Bruder geschrieben)
Auto fast jeden Tag mehrere Stunden.

-- Editiert von fb499230-35 am 24.05.2019 15:49

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Geschäftliche Nutzung über 50%? Dann wäre es wie notwendiges Betriebsvermögen zu behandeln, dann muß das sogar so abgerechnet werden. Mal 3 bis 4 Monate fahrtenbuchähnliche Aufzeichnungen führen.

In diesem Falle einen Nutzungsvertrag oder -vereinbarung schriftlich formulieren ! Auch wenn und gerade, weil es es deinem Bruder gehört. Er kann es aber auch unentgeldlich überlassen.

Bei über 50%-iger geschäftlicher Nutzung sollte Fahrtenbuch geführt werden. Anderenfalls käme die "1%- Regel" zum Ansatz. Das lohnt sich dann aber i.d.R. nicht. Fahrtenbuch ist aber bei betrieblich genutzen generell zu empfehlen.

Wenn du als "Kleinunternehmer" unterwegs bist, kann es sein, daß die geschäftliche Nutzung unter 50 % liegt. Bei der Gewinnermittlungsart EAÜ (Einnahmen- Überschuss- Rechnung) gibt es die Vaiante gewillkürtes BV nicht (bei Bilanzierer 10%-50% geschäftl. Nutzg.). Dann geht nur die Kilometerabrechnung. Die Pauschale 30 ct je gefahrenen km.

Aber was heißt "Kleinunternehmer" ?? Jahresumsatz bis 17.500 EUR? Wäre aber nur, wenn überhaupt, umsatzsteuerlich relevant.



-- Editiert von Spejbl am 24.05.2019 17:21

Signatur:

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#2
 Von 
fb499230-35
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich nutze das Auto fast nur geschäftlich. (d.h > 50% , sogar > ca. 90% momentan)

Ja, "Kleinunternehmer" entspricht bis 17500€ Jahresumsatz.

Zitat (von Spejbl):


Aber was heißt "Kleinunternehmer" ?? Jahresumsatz bis 17.500 EUR? Wäre aber nur, wenn überhaupt, umsatzsteuerlich relevant.



-- Editiert von Spejbl am 24.05.2019 17:21


Was meintest du damit ?

-- Editiert von fb499230-35 am 25.05.2019 23:43

-- Editiert von fb499230-35 am 25.05.2019 23:44

-- Editiert von fb499230-35 am 25.05.2019 23:45

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Dass die Kleinunternehmerregelung gilt nur für die Umsatzsteuer.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Exakt. Kleinunternehmer (nach §19 UStG ) betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer.

Zitat (von fb499230-35):
Ich nutze das Auto fast nur geschäftlich. (d.h > 50% , sogar > ca. 90% momentan)


Dann so erfassen, wie du geschrieben hast. Direkte Kosten erfassen.
Du nutzt das Kfz lediglich? Angeschafft und bezahlt hat es dein Bruder? Richtig?

Wichtig: Fahrtenbuch führen. Denn bei der 1%- Regel kommt es wahrscheinlich zur Kostendeckelung. Wenn dein Bruder das KFZ angeschafft und bezahlt hat, hast du nämlich keine AfA.

Ohne Fahrtenbuchnachweis: Hohe Wahrscheinlichkeit.

Ertragsteuerlich ist das ganze ein Nullsummenspiel. Denn die 1%- Regel bemißt sich auf den Bruttolistenneupreis nach der Schwacke- Liste. Und das wird teuer. Sind die KFZ Kosten niedriger, greift die Deckelung auf die Höhe der Kosten.

Umsatzsteuerlich bei dir irrelevant, da die Anwenduhng des §19 UStG bei dir greift.

Zahlst du deinem Bruder ein Nutzungsentgeld? Das wären dann auch Kosten.

-- Editiert von Spejbl am 26.05.2019 00:39

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