Da seit dieses und letztes Jahr verstärkt auf HomeOffice gesetzt wird, wurde ein Arbeitszimmer eingerichtet. Nur dieses Zimmer hat Zugang zu einer Dachterrasse. Die Überlegung ist nun für den Sommer auch diese einzurichten, um von dort aus zu arbeiten. Sind z.B. Möbel, Sonnenschutz etc. als Arbeitsmittel absetzbar?
Einrichtung Dachterrasse div. Arbeitsmittel
13. Januar 2021
Thema abonnieren
Frage vom 13. Januar 2021 | 21:32
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Einrichtung Dachterrasse div. Arbeitsmittel
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Januar 2021 | 21:45
Von
Status: Master (4845 Beiträge, 1171x hilfreich)
ZitatSind z.B. Möbel, Sonnenschutz etc. als Arbeitsmittel absetzbar? :
Wenn diese fast ausschließlich beruflich genutzt werden, was kaum glaubhaft erscheint.
#2
Antwort vom 14. Januar 2021 | 07:53
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn diese fast ausschließlich beruflich genutzt werden, was kaum glaubhaft erscheint. :
Tatsächlich ist das die Idee, da sie bisher gar nicht genutzt wurde. Die Frage der Glaubhaftigkeit kann ich natürlich verstehen. Wie kann/muss man denn sowas glaubhaft machen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. Januar 2021 | 08:26
Von
Status: Student (2112 Beiträge, 734x hilfreich)
ZitatWie kann/muss man denn sowas glaubhaft machen? :
Ehrlich gesagt, IMHO gar nicht.
Das widerspricht jeglicher Lebenserfahrung.
Je nachdem, wie hoch die geltend gemachten Kosten sind ist da der Weg vor's FG vorprogrammiert.
#4
Antwort vom 14. Januar 2021 | 12:42
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Das widerspricht jeglicher Lebenserfahrung.
Okay wegen? Kenne auch normale Büros mit Dachterrassen. Daran ist doch nichts ungewöhnliches.
Aktuell stehen andere und schönere Möglichkeiten für die private Nutzung zur Verfügung. Die Terrasse ist für die spätere Lebensplanung vielleicht mal interessant (5-10 Jahre) aktuell aber kein Thema.
Zitat:
Je nachdem, wie hoch die geltend gemachten Kosten sind ist da der Weg vor's FG vorprogrammiert.
Wie gesagt da die Nutzung sich eher aufs home office im Sommer beschränkt, sollen die Kosten auch nicht so hoch werden.
Möbel waren 300€.
Sonnenschutz wird aktuell nach günstigen Möglichkeiten geschaut. Hoffentlich auch nicht mehr als 300-400€.
#5
Antwort vom 14. Januar 2021 | 13:06
Von
Status: Master (4845 Beiträge, 1171x hilfreich)
ZitatKenne auch normale Büros mit Dachterrassen. Daran ist doch nichts ungewöhnliches. :
Das sind dann Betriebsvermögen, bei denen sich außerhalb der Bürozeiten vermutlich niemand sonnt?
#6
Antwort vom 14. Januar 2021 | 21:00
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatKenne auch normale Büros mit Dachterrassen. Daran ist doch nichts ungewöhnliches. :
Das sind dann Betriebsvermögen, bei denen sich außerhalb der Bürozeiten vermutlich niemand sonnt?
Vermutlich, aber gibt auch die eine oder andere Grillparties außerhalb der Bürozeiten.
#7
Antwort vom 14. Januar 2021 | 21:16
Von
Status: Master (4845 Beiträge, 1171x hilfreich)
ZitatVermutlich, aber gibt auch die eine oder andere Grillparties außerhalb der Bürozeiten. :
Betriebsfeiern mit den Angestellten oder fährt der Chef zur Firma, um dort mit Freunden und Verwandten zu feiern?
#8
Antwort vom 15. Januar 2021 | 08:13
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Betriebsfeiern mit den Angestellten oder fährt der Chef zur Firma, um dort mit Freunden und Verwandten zu feiern?
Ist ja für das Thema egal.
Ich fasse zusammen, prinzipiell steuerrechtlich möglich und erlaubt, ob es glaubhaft ist wird der Sachbearbeiter entscheiden.
#9
Antwort vom 15. Januar 2021 | 08:45
Von
Status: Student (2112 Beiträge, 734x hilfreich)
ZitatIch fasse zusammen, prinzipiell steuerrechtlich möglich und erlaubt, ob es glaubhaft ist wird der Sachbearbeiter entscheiden. :
Ich erweitere den Satz um: "und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ablehnen."
#10
Antwort vom 15. Januar 2021 | 09:32
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
ZitatKenne auch normale Büros mit Dachterrassen. Daran ist doch nichts ungewöhnliches. :
Finde den Unterschied!ZitatHomeOffice gesetzt wird, wurde ein Arbeitszimmer eingerichtet. Nur dieses Zimmer hat Zugang zu einer Dachterrasse. :
Sollte die Priavtwohnung des Unternehmers rein zufällig auch eien Zugang zu der Dachterrasse des BÜROS haben, hätte erdie selben steuerrechtlichen Probleme!
taxpert
#11
Antwort vom 15. Januar 2021 | 09:48
Von
Status: Master (4845 Beiträge, 1171x hilfreich)
ZitatIst ja für das Thema egal. :
Nein, denn genau das macht den Unterschied aus, ob eine rein berufliche bzw. betriebliche Nutzung vorliegt oder nicht.
Und jetzt?
Schon
266.826
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
24 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten