Einrichtung Dachterrasse div. Arbeitsmittel

13. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
MichaelMueller2021
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Einrichtung Dachterrasse div. Arbeitsmittel

Da seit dieses und letztes Jahr verstärkt auf HomeOffice gesetzt wird, wurde ein Arbeitszimmer eingerichtet. Nur dieses Zimmer hat Zugang zu einer Dachterrasse. Die Überlegung ist nun für den Sommer auch diese einzurichten, um von dort aus zu arbeiten. Sind z.B. Möbel, Sonnenschutz etc. als Arbeitsmittel absetzbar?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4845 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von MichaelMueller2021):
Sind z.B. Möbel, Sonnenschutz etc. als Arbeitsmittel absetzbar?

Wenn diese fast ausschließlich beruflich genutzt werden, was kaum glaubhaft erscheint.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MichaelMueller2021
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Wenn diese fast ausschließlich beruflich genutzt werden, was kaum glaubhaft erscheint.


Tatsächlich ist das die Idee, da sie bisher gar nicht genutzt wurde. Die Frage der Glaubhaftigkeit kann ich natürlich verstehen. Wie kann/muss man denn sowas glaubhaft machen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von MichaelMueller2021):
Wie kann/muss man denn sowas glaubhaft machen?


Ehrlich gesagt, IMHO gar nicht.
Das widerspricht jeglicher Lebenserfahrung.
Je nachdem, wie hoch die geltend gemachten Kosten sind ist da der Weg vor's FG vorprogrammiert.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MichaelMueller2021
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):

Das widerspricht jeglicher Lebenserfahrung.


Okay wegen? Kenne auch normale Büros mit Dachterrassen. Daran ist doch nichts ungewöhnliches.
Aktuell stehen andere und schönere Möglichkeiten für die private Nutzung zur Verfügung. Die Terrasse ist für die spätere Lebensplanung vielleicht mal interessant (5-10 Jahre) aktuell aber kein Thema.
Zitat (von Garfield73):


Je nachdem, wie hoch die geltend gemachten Kosten sind ist da der Weg vor's FG vorprogrammiert.


Wie gesagt da die Nutzung sich eher aufs home office im Sommer beschränkt, sollen die Kosten auch nicht so hoch werden.
Möbel waren 300€.
Sonnenschutz wird aktuell nach günstigen Möglichkeiten geschaut. Hoffentlich auch nicht mehr als 300-400€.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4845 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von MichaelMueller2021):
Kenne auch normale Büros mit Dachterrassen. Daran ist doch nichts ungewöhnliches.

Das sind dann Betriebsvermögen, bei denen sich außerhalb der Bürozeiten vermutlich niemand sonnt?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MichaelMueller2021
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Zitat (von MichaelMueller2021):
Kenne auch normale Büros mit Dachterrassen. Daran ist doch nichts ungewöhnliches.

Das sind dann Betriebsvermögen, bei denen sich außerhalb der Bürozeiten vermutlich niemand sonnt?


Vermutlich, aber gibt auch die eine oder andere Grillparties außerhalb der Bürozeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4845 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von MichaelMueller2021):
Vermutlich, aber gibt auch die eine oder andere Grillparties außerhalb der Bürozeiten.

Betriebsfeiern mit den Angestellten oder fährt der Chef zur Firma, um dort mit Freunden und Verwandten zu feiern?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MichaelMueller2021
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):

Betriebsfeiern mit den Angestellten oder fährt der Chef zur Firma, um dort mit Freunden und Verwandten zu feiern?


Ist ja für das Thema egal.

Ich fasse zusammen, prinzipiell steuerrechtlich möglich und erlaubt, ob es glaubhaft ist wird der Sachbearbeiter entscheiden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von MichaelMueller2021):
Ich fasse zusammen, prinzipiell steuerrechtlich möglich und erlaubt, ob es glaubhaft ist wird der Sachbearbeiter entscheiden.


Ich erweitere den Satz um: "und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ablehnen."

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von MichaelMueller2021):
Kenne auch normale Büros mit Dachterrassen. Daran ist doch nichts ungewöhnliches.
Zitat (von MichaelMueller2021):
HomeOffice gesetzt wird, wurde ein Arbeitszimmer eingerichtet. Nur dieses Zimmer hat Zugang zu einer Dachterrasse.
Finde den Unterschied!

Sollte die Priavtwohnung des Unternehmers rein zufällig auch eien Zugang zu der Dachterrasse des BÜROS haben, hätte erdie selben steuerrechtlichen Probleme!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4845 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von MichaelMueller2021):
Ist ja für das Thema egal.

Nein, denn genau das macht den Unterschied aus, ob eine rein berufliche bzw. betriebliche Nutzung vorliegt oder nicht.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.826 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen