Guten Abend, ich habe folgende Frage an Sie: Ich habe mich 2020 von meiner Frau trennen müssen. Meine neue Wohnung musste ich komplett neu einrichten, da war gar nichts, auch keine Küchenzeile. Ich hatte lediglich zwei Koffer mit Kleidung, sonst gar nichts, auch kein Hausrat dabei. Für die Anschaffung von Notwendigstem musste ich in 2-3 Monaten ca. 6.000,-€ ausgeben. Ich habe es in meiner Steuererklärung für 2020 geltend machen wollen unter "außergewöhnliche Belastungen". Leider wurden die Aufwendungen nicht berücksichtigt mit der Argumentation, das wäre keine außergewöhnliche Belastung. Meine Frage: kann ich diese Ausgaben, die ich praktisch auf einmal machen musste, nicht steuerlich geltend machen? Vielen Dank!
-- Editiert von talgat73 am 20.01.2022 00:16
Einrichtung einer neuen Wohnung wegen Trennung steuerlich absetzbar?
20. Januar 2022
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Frage vom 20. Januar 2022 | 00:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einrichtung einer neuen Wohnung wegen Trennung steuerlich absetzbar?
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#1
Antwort vom 20. Januar 2022 | 00:30
Von
Status: Master (4839 Beiträge, 1171x hilfreich)
Zitatkann ich diese Ausgaben, die ich praktisch auf einmal machen musste, nicht steuerlich geltend machen? :
Nein.
#2
Antwort vom 20. Januar 2022 | 00:53
Von
Status: Unbeschreiblich (119348 Beiträge, 39713x hilfreich)
ZitatMeine Frage: kann ich diese Ausgaben, die ich praktisch auf einmal machen musste, nicht steuerlich geltend machen? :
Das wäre mir neu.
Sind ja normale Vorgänge und alles andere als "außergewöhnliche Belastungen" im steuerlichen Sinne.
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#3
Antwort vom 20. Januar 2022 | 07:35
Von
Status: Student (2111 Beiträge, 733x hilfreich)
Zitatkann ich diese Ausgaben, die ich praktisch auf einmal machen musste, nicht steuerlich geltend machen? :
Da die Trennung vom Ehepartner keine Naturkatastrophe ist - nein.
#4
Antwort vom 20. Januar 2022 | 11:26
Von
Status: Schüler (465 Beiträge, 79x hilfreich)
Da mehr Ehen getrennt werden als bestehen bleiben, wäre es eher außergewöhnlich, wenn es nicht zu diesem Sachverhalt kommt.
#5
Antwort vom 20. Januar 2022 | 11:42
Von
Status: Student (2111 Beiträge, 733x hilfreich)
ZitatDa mehr Ehen getrennt werden als bestehen bleiben :
Lt. statista.com gab es bisher erst ein einziges Jahr (2005) in dem die Scheidungsrate höher war als 50 %.
Insofern ist die Aussage nicht zutreffend
#6
Antwort vom 20. Januar 2022 | 14:39
Von
Status: Schüler (465 Beiträge, 79x hilfreich)
Auf die Vergangenheit bezogen ja, aber man muss bedenken, dass die Scheidungsrate generell steigt und bei vielen Ehen die Scheidung erst noch kommt. Es kam also bisher nur noch nicht zur Ausführung :DZitatLt. statista.com gab es bisher erst ein einziges Jahr (2005) in dem die Scheidungsrate höher war als 50 %. :
Insofern ist die Aussage nicht zutreffend
#7
Antwort vom 20. Januar 2022 | 15:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDa mehr Ehen getrennt werden als bestehen bleiben :
ZitatDa mehr Ehen getrennt werden als bestehen bleiben :
Wäre dankbar, wenn wir beim Thema bleiben würden, bzw. bei meiner Frage. Vielleicht könnte ich es anderswo geltend machen, nicht bei außergewöhnlichen Belastungen?
#8
Antwort vom 20. Januar 2022 | 15:37
Von
Status: Unbeschreiblich (32811 Beiträge, 17245x hilfreich)
Nein, können Sie nicht.
#9
Antwort vom 21. Januar 2022 | 00:04
Von
Status: Unbeschreiblich (119348 Beiträge, 39713x hilfreich)
ZitatVielleicht könnte ich es anderswo geltend machen, nicht bei außergewöhnlichen Belastungen? :
Steuerlich wohl nicht.
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