Einrichtung einer neuen Wohnung wegen Trennung steuerlich absetzbar?

20. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
talgat73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einrichtung einer neuen Wohnung wegen Trennung steuerlich absetzbar?

Guten Abend, ich habe folgende Frage an Sie: Ich habe mich 2020 von meiner Frau trennen müssen. Meine neue Wohnung musste ich komplett neu einrichten, da war gar nichts, auch keine Küchenzeile. Ich hatte lediglich zwei Koffer mit Kleidung, sonst gar nichts, auch kein Hausrat dabei. Für die Anschaffung von Notwendigstem musste ich in 2-3 Monaten ca. 6.000,-€ ausgeben. Ich habe es in meiner Steuererklärung für 2020 geltend machen wollen unter "außergewöhnliche Belastungen". Leider wurden die Aufwendungen nicht berücksichtigt mit der Argumentation, das wäre keine außergewöhnliche Belastung. Meine Frage: kann ich diese Ausgaben, die ich praktisch auf einmal machen musste, nicht steuerlich geltend machen? Vielen Dank!

-- Editiert von talgat73 am 20.01.2022 00:16

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4839 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von talgat73):
kann ich diese Ausgaben, die ich praktisch auf einmal machen musste, nicht steuerlich geltend machen?

Nein.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von talgat73):
Meine Frage: kann ich diese Ausgaben, die ich praktisch auf einmal machen musste, nicht steuerlich geltend machen?

Das wäre mir neu.
Sind ja normale Vorgänge und alles andere als "außergewöhnliche Belastungen" im steuerlichen Sinne.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2111 Beiträge, 733x hilfreich)

Zitat (von talgat73):
kann ich diese Ausgaben, die ich praktisch auf einmal machen musste, nicht steuerlich geltend machen?


Da die Trennung vom Ehepartner keine Naturkatastrophe ist - nein. :wink:

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#4
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Da mehr Ehen getrennt werden als bestehen bleiben, wäre es eher außergewöhnlich, wenn es nicht zu diesem Sachverhalt kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2111 Beiträge, 733x hilfreich)

Zitat (von nyr):
Da mehr Ehen getrennt werden als bestehen bleiben


Lt. statista.com gab es bisher erst ein einziges Jahr (2005) in dem die Scheidungsrate höher war als 50 %.
Insofern ist die Aussage nicht zutreffend :wink:

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#6
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Lt. statista.com gab es bisher erst ein einziges Jahr (2005) in dem die Scheidungsrate höher war als 50 %.
Insofern ist die Aussage nicht zutreffend :wink:
Auf die Vergangenheit bezogen ja, aber man muss bedenken, dass die Scheidungsrate generell steigt und bei vielen Ehen die Scheidung erst noch kommt. Es kam also bisher nur noch nicht zur Ausführung :D

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
talgat73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Da mehr Ehen getrennt werden als bestehen bleiben
Zitat (von Garfield73):
Da mehr Ehen getrennt werden als bestehen bleiben


Wäre dankbar, wenn wir beim Thema bleiben würden, bzw. bei meiner Frage. Vielleicht könnte ich es anderswo geltend machen, nicht bei außergewöhnlichen Belastungen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Nein, können Sie nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von talgat73):
Vielleicht könnte ich es anderswo geltend machen, nicht bei außergewöhnlichen Belastungen?

Steuerlich wohl nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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