Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit gestrichen?

7. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Katrin76
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)
Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit gestrichen?

Hallo zusammen,

mein Lebensgefährte hat nun seinen Steuerbescheid vom Finanzamt wiederbekommen. Ihm wurde der Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit gestrichen. Er ist zwar bei einer Zeitarbeitsagentur beschäftigt, war aber im Jahr 2002 durchgehend bei einem Entleiher beschäftigt. Ich dachte aber bisher, der Anspruch ergibt aus der Beschäftigung bei einer Zeitarbeitsfirma ....

Wie sieht da nun die Rechtslage tatsächlich aus?

Gruß
Katrin

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bummler
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 26x hilfreich)

Aber dei Einsatzwechseltätigkeit sieht auch vor, dass der Mitarbeiter ständig an wechselnden Arbeitsstellen eingesetzt wird. Die ist hier nicht der Fall.

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#2
 Von 
guest123-1822
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo!

Klinke mich mal hier ein, auch wenn der Beitrag etwas älter ist.
Bei mir wurde auf dem Steuerbescheid 2006 ebenfalls die Einsatzwechseltätigkeit gestrichen. Ich habe von der Zeitarbeitsfirma sogar eine Bescheinigung über die Einsatzwechseltätigkeit bekommen wo draufsteht von wann bis wann ich wo war. Ok, es waren nur 2 Einsätze die ich hatte, aber ich denke dass ist ja auch ein "Einsatzwechsel".

Ab wievielen Wechseln wird es denn anerkannt, gibt es da eine Richtlinie oder sowas?

Als Grund steht übrigens auf dem Bescheid "Es liegen nach ihrem Berufsbild keine ständig wechselnden Einsatzstellen vor (z. B. Montagearbeiter etc.)"

Viele Grüße
Bianca

-- Editiert von BiancaKatze am 17.03.2007 00:51:17

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#3
 Von 
Volkmar Kippes
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 39x hilfreich)

Eine Einsatzwechseltätigkeit liegt dann nicht mehr vor, wenn der Einsatz an einer gleichen Stelle länger als drei Monate dauert. Dann ist ab dem ersten Tag des vierten Monats von einer regelmäßigen Arbeitsstätte auszugehen.

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#4
 Von 
guest123-1822
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Also liegt in meinem Fall definitiv keine vor?

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#5
 Von 
Volkmar Kippes
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 39x hilfreich)

Zumindest für den ersten Einsatz im Kalenderjahr kann von einer dauernd wechselnden Einsatzstelle ausgegangen werden, wenn dieser Ort nicht bereits schon im VOrjahr existiert hat. Dann würden die Zeiten des Vorjahres bei der drei-Monats-Berechnung mit berücksichtigt.

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#6
 Von 
guest123-1822
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Doch, der erste Einsatzort bestand schon im Vorjahr... am 27.12. war mein 1. Tag...

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#7
 Von 
guest123-1822
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Ach so... habe nochmal überlegt. Dann bin ich ja beim ersten Einsatz unter 3 Monaten. Also müßten die zumindest die Zeit bis Anfang März als Einsatzwechseltätigkeit akzeptieren, oder? (Meiner Meinung ja auch die ersten 3 Monate des 2. Einsatzes..)
Würde sich dann nicht lohnen, weil ich die erste Zeit von der ZA-Firma 10 €/Tag Verpflegungspauschale bekommen habe. Wenn das dann wieder abgezogen wird bin ich ja bei 0. Also bringt das nix.

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